Aktuelle Zeit: Sa Apr 20, 2024 10:58
Extensive Grünlandnutzung
Förderung von Agrarumweltmaßnahmen - Extensive Grünlandnutzung
Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist die extensive Bewirtschaftung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes durch eine eingeschränkte Düngung, den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und einen reduzierten Viehbesatz.
Die Förderung beantragen können Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Die Grundantragstellung kann bis zum 30. Juni vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erfolgen. Der Antrag auf Auszahlung ist jährlich jeweils bis zum 15. Mai eines Verpflichtungsjahres (01.01.-31.12) zu stellen.
Höhe der Zuwendung
Die Höhe der jährlichen Zuwendung beträgt 150 € je ha Dauergrünland.
Die Bagatellgrenze beträgt 900 € pro Jahr
Auflagen / Verpflichtungen
Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre.
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass die Zuwendungsempfängerin / der Zuwendungsempfänger
in seinem Gesamtbetrieb jährlich im Durchschnitt ein Viehbesatz von mindestens 0,6 und höchstens 1,4 raufutterfressende Großvieheinheiten (RGV) je Hektar Dauergrünland einhält
Tinyburli hat geschrieben:Ja - nein, das ist doch mein Freund.
Erst schreibt er, er wäre Günter Wallraff und dann erzählt er er hätte einen sprechenden Hund.
Irgendwie kommt er mir komisch vor, vielleicht auch suspekt.
Tinyburli hat geschrieben:Der Düngeverzicht wird von offizieller Seite Angeboten, da die herkömmliche Landwirtschaft zu viel düngt.
Wenn ich denn in meinen Rechnungen wo was vergessen hab oder nicht beachtet, dann verbesser es halt. Ich bin dafür immer empfänglich.
Im Beratungsthread hab ich meine Überlegungen geschildert. Dort ist ja der Finanzamtsguyer auch aktiv und wenn das verboten wäre, hätte er sicher moniert.
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