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Umbruch ehemaliger Feleg-Flächen (Stilllegung)

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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Umbruch ehemaliger Feleg-Flächen (Stilllegung)

Beitragvon Bananajoe » Mo Mär 08, 2021 19:15

Hallo,

ich beschäfte mich gerade mit einem kleinen Behördenwahnsinn:
Ich habe landwirtschaftliche Flächen aus einem Nachlass erworben (ehemalige Acker- und Grünlandflächen). Die Flächen liegen in Rheinlanmd-Pfalz.
Gemäß den Feleg-Auflagen wurden die Flächen aus der Landwirtschaft genommen (der Verstorbene legte seinen Betrieb nieder un bezog für die Flächen eine Zusatzrente) und lagen dauerhaft Still. IN den letzten 20 Jahren wurde auf den Flächen immer nur der aufkommende Gründwuchs Jahr für Jahr gemulcht - streng genommen sind die Flächen momentan eine durch die Gründüngung sehr fette Wiese/Grünland.

Ich habe die Flächen nun erworben und würde diese gerne umbrechen um nicht Gefahr zu laufen, dass diese dauerhaft zu Grünland werden.

Frage 01: Wisst ihr ob Feleg-Flächen nach Ablauf der Förderung wieder in die ursprüngliche Bewirtschaftung genommen werden dürfen? D.h. darf ich ehemaliges Ackerland auch ohne Umbruchgenehmigung umbrechen?

Ich habe mich entschlossen auf Nummer sicher zu gehen und wurde von der Kreisverwaltung (Landwirtschaftsamt) auf die untere Naturschutzbehörde verwiesen. Von dort heißt es natürlich, dass man die Flächen erst begutachten müsste (es könnte ja ein Biotop entstanden sein) und dass ich für jeden Hektar, welchen ich umbrechen will einen Hektar Ackerland zu Grünland umwandeln müsse.

Auf die Frage, was ich tun solle, wenn ich außer den meinetwegen 5 ha ehemalige Feleg-Flächen keine Ackerflächen besitze, welche ich stilllegen könnte, erntete ich Ratlosigkeit.

Für mich kommt dies einer Zwangsenteignung gleich - bedingt durch das Feleg-Programm war es ja quasi verboten die Flächen alle 5 Jahre stillzulegen und so zu verhindern, dass Ackerland in Dauergrünland umgewandelt wurde.

Kennt sich jemand von euch hierzu aus?
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Bananajoe
 
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Re: Umbruch ehemaliger Feleg-Flächen (Stilllegung)

Beitragvon allgaier81 » Mo Mär 08, 2021 21:02

wenn ich außer den meinetwegen 5 ha ehemalige Feleg-Flächen keine Ackerflächen besitze, welche ich stilllegen könnte, erntete ich Ratlosigkeit.


Ich kann dir nur die Frage beantworten:

Du brauchst selbst keine Ausgleichsflächen. Die kannst du käuflich erwerben. Irgendwo im Ländle macht immer jemand Acker zu Pferdeweide und verkauft seinen Ackerstatus. Der kostet aber 2500-3500€/ha. Wenn du Pech hast musst du das noch bezahlen (und den Antrag bei UNB und Landwirtschaftsamt stellen).
Gruß, allgaier
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Re: Umbruch ehemaliger Feleg-Flächen (Stilllegung)

Beitragvon CarpeDiem » Di Mär 09, 2021 18:37

Das Problem des Threaderstellers ist schon heftig, nur weiss ich darauf keine Antwort. Problematisch erscheint mir, dass bei all diesen oder ähnlichen Programmen nicht geregelt ist, was am Ende des Programmes mit den Flächen passieren kann bzw. nicht mehr gemacht werden darf. Ich sehe hier auch die bäuerlichen Standesorganisationen in der klaren Pflicht, notfalls mit Klagen bis zum EuGH, denn so wie geschildert läuft es ja faktisch auf eine (Nutzungs)-enteignung hinaus!
CarpeDiem
 
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Re: Umbruch ehemaliger Feleg-Flächen (Stilllegung)

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Di Mär 09, 2021 18:54

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt, aber unser Jagdpächter hat schon öfters Wiesen für Wildäcker, Mais oder Getreide umgebrochen. Wüsste nicht, dass der deshalb Ärger gekriegt hat. Er stellt für diese Flächen aber auch keinen Agrarantrag, deshalb vermute ich einfach, dass es bisher niemanden aufgefallen ist. Denn wie soll der Landkreis das merken, solange es niemand anzeigt? Das heißt natürlich auch nicht das es legal ist.
Aluhut Akbar !
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Re: Umbruch ehemaliger Feleg-Flächen (Stilllegung)

Beitragvon Botaniker » Di Mär 09, 2021 21:28

Guck mal ob du in dem Faden eine Antwort findest.

umbruchverbot-t114363.html

wie-grunlandstatus-vermeiden-ohne-umbruch-t95023.html
Botaniker
 
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