Hallo,
ich beschäfte mich gerade mit einem kleinen Behördenwahnsinn:
Ich habe landwirtschaftliche Flächen aus einem Nachlass erworben (ehemalige Acker- und Grünlandflächen). Die Flächen liegen in Rheinlanmd-Pfalz.
Gemäß den Feleg-Auflagen wurden die Flächen aus der Landwirtschaft genommen (der Verstorbene legte seinen Betrieb nieder un bezog für die Flächen eine Zusatzrente) und lagen dauerhaft Still. IN den letzten 20 Jahren wurde auf den Flächen immer nur der aufkommende Gründwuchs Jahr für Jahr gemulcht - streng genommen sind die Flächen momentan eine durch die Gründüngung sehr fette Wiese/Grünland.
Ich habe die Flächen nun erworben und würde diese gerne umbrechen um nicht Gefahr zu laufen, dass diese dauerhaft zu Grünland werden.
Frage 01: Wisst ihr ob Feleg-Flächen nach Ablauf der Förderung wieder in die ursprüngliche Bewirtschaftung genommen werden dürfen? D.h. darf ich ehemaliges Ackerland auch ohne Umbruchgenehmigung umbrechen?
Ich habe mich entschlossen auf Nummer sicher zu gehen und wurde von der Kreisverwaltung (Landwirtschaftsamt) auf die untere Naturschutzbehörde verwiesen. Von dort heißt es natürlich, dass man die Flächen erst begutachten müsste (es könnte ja ein Biotop entstanden sein) und dass ich für jeden Hektar, welchen ich umbrechen will einen Hektar Ackerland zu Grünland umwandeln müsse.
Auf die Frage, was ich tun solle, wenn ich außer den meinetwegen 5 ha ehemalige Feleg-Flächen keine Ackerflächen besitze, welche ich stilllegen könnte, erntete ich Ratlosigkeit.
Für mich kommt dies einer Zwangsenteignung gleich - bedingt durch das Feleg-Programm war es ja quasi verboten die Flächen alle 5 Jahre stillzulegen und so zu verhindern, dass Ackerland in Dauergrünland umgewandelt wurde.
Kennt sich jemand von euch hierzu aus?
