marius hat geschrieben:Naja also bei einem mündlichen Vertrag kann der Pächter machen was er will weil nichts geregelt ist.
Es ist somit auch nicht geregelt ob er Grünland oder Acker bei Pachtende zurückgeben muss.
Blödsinn, es gilt auch beim mündlichen Pachtvertrag das BGB (§ 585ff). Wobei ich den Grünlandumbruch auch eher als Wertsteigerung sehe, so er erlaubt ist.
Und über 200€/ha Pacht kann man diskutieren, das ist ne sehr regionale Sache. Bei uns in der Gemarkung bekommt man das nicht ohne richtig viel Druck zu machen und der Landwirt die Fläche wirklich braucht.
Gruß