Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 20:21

Umbruch von Grünland Pachtvertrag

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
33 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruch von Grünland Pachtvertrag

Beitragvon Teddy Bär » So Sep 22, 2019 11:10

Wenn es mehrere Einfahrten zum Feld gibt, dann kanns du deine private Einfahrt ruhig schließen. Ob da ein Wegrecht oder ähnliches eingetragen ist, das muss du selber wissen.
Benutzeravatar
Teddy Bär
 
Beiträge: 3037
Registriert: So Jan 10, 2010 13:21
Wohnort: Eifel
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruch von Grünland Pachtvertrag

Beitragvon DWEWT » So Sep 22, 2019 11:47

Yarrra hat geschrieben:Hallo,
Ist das für ihn zumutbar oder greift hier das Gewohnheitsrecht?


Grundsätzlich muss für jede Eigentumsfläche eine Zufahrt vorhanden sein. Bisher genutzte Zufahrten, über andere Eigentumsflächen, können nur gesperrt werden, wenn andere Zuwegungen zumutbar sind. Leider ist es heute so, dass z.B. durch ausufernde Hecken z.T. zugewachsene Wirtschaftswege und Zufahrten, nicht einfach wieder freigeschnitten werden dürfen. Hecken/Buschungen sind Biotope. Da ist vorher die Zustimmung der unteren Naturschtuzbehörde einzuholen. Falls es jedoch eine alternative Zufahrt zur Fläche gibt und die darf durchaus etwas weniger bequem für den Bewirtschafter sein, kann man die bisherige Zufahrt, sofern sie wirklich auf privatem Grund liegt, schließen.
DWEWT
 
Beiträge: 10032
Registriert: So Aug 08, 2010 11:24
Wohnort: Vierländereck/ST/Nds/Bbg/MV
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umbruch von Grünland Pachtvertrag

Beitragvon Family Guy » So Sep 22, 2019 19:50

Yarrra hat geschrieben: Ist das für ihn zumutbar oder greift hier das Gewohnheitsrecht? Einen schriftlichen Vertrag gibt es ja leider nicht...


Es gibt kein Gewohnheitsrecht, auch wenn du es 100 Jahre geduldet hast, kannst du es von jetzt auf sofort unterbinden.

DWEWT hat geschrieben:Bisher genutzte Zufahrten, über andere Eigentumsflächen, können nur gesperrt werden, wenn andere Zuwegungen zumutbar sind.


Nein, stimmt absolut nicht. Du bist nicht dafür verantwortlich, dass jemand bequem zu seinem Grundstück kommt. Also auch ein Umweg über 10 Kilometer wäre kein Grund, jemanden über dein Grundstück zu lassen. Die Gemeinde ist schließlich dafür verantwortlich, dass Wege auch ihren Zweck erfüllen, also keine Ausrede wie Biotop oder ähnliches.
Gibt es keine öffentliche Zuwegung über gewidmete Wege, greift das Notwegerecht, das heisst, du musst ihn rüberlassen, aber gegen Aufwandsentschädigung.
Vorsicht, gewidmete Wege können ggf. auf Privatgrund liegen, dann hat man Pech gehabt, die Entwidmung ist ein politischer Vorgang, den der Gemeinderat beschließen muss.
Natürlich gibt es eventuell privatrechtliche Übereinkünfte, die ein Wegerecht behandeln.
Benutzeravatar
Family Guy
 
Beiträge: 1480
Registriert: Fr Nov 04, 2016 14:26
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
33 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: 038Magnum, Bing [Bot], Google [Bot], Haners, MiQ, Waidla66

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki