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Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 18:23

Umweltverschmutzung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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113 Beiträge • Seite 2 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 8
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Beitragvon Gast » Mi Nov 14, 2007 13:57

@ Schimmel

Meistens sind doch Leute, die sowas auf ihrem Betrieb machen, sowieso am Ende. Das klärt sich meistens selbst, indem der [zensiert] pleite geht. Ist diese Entwicklung denn nicht absehbar?
Gast
 
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Beitragvon Hoschscheck » Mi Nov 14, 2007 18:17

Hallo in die Runde,

wenn man nichts unternimmt und es kommt aus einem anderem Grund auf dem Betrieb zu einem Gau, kommen drei Jahre lang Deine Berufskollegen auf beinah jeder Versammlung bei Dir an und fragen Dich: "und davon willste nichts gewusst haben, kannste mir nicht erzählen, das war ja ´n Bärendienst für uns alle."

Selbst erlebt.
Das ganze läuft unter Verantwortung.

ihc833 Vorschlag hört sich gut an:
"Geht mit 3 - 4 Bauern aus dem Dorf hin und redet mit ihm....... nicht oberlehrerhaftig..... sondern schön vorsichtig..... immer mal in anderen Sachen loben...... in der Sache aber unmissverständlich klar machen, daß da ordnung einzukehren hat, sonst ....... "
Verantwortung geteilt, einladen muss Du zu dem "Singkreis", einer muss nen Arsch in der Hose haben. Hier schreibst Du doch auch darüber.

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Beitragvon Brombeerfoerster » Mi Nov 14, 2007 18:25

Finde ich auch.
Hoscheck hat vollkommen recht !
Wenn nicht gehst du eben alleine...
Brombeerfoerster
 
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Beitragvon gerd gerdsen » Mi Nov 14, 2007 18:27

vielleicht doch nicht so ganz schwere geschütze auffahren, wie wäre es mit dem bürgermeister oder dem bau- strassen- und umweltausschußvorsitzenden des gemeinderates ?
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Beitragvon Kaninchen » Mi Nov 14, 2007 19:15

Hai,
ich bin ja nunmal auch ein Umweltsamts-Fuzzi :oops: und kenne ja diese Misere :roll:
Bei mir rufen ja auch oft Leute an, um zu fragen, ob ihr Nachbar irgendwas eigentlich "darf". Hin und wieder liegen sie auch richtig und der "darf" das wirklich nicht. Anzeigen wollen sie ihn aber auch nicht unbedingt.

Ich rate den Leuten dann eigentlich auch immer, dass sie mit demjenigen erstmal freundlich reden sollen und sich dann gerne wieder bei mir melden können, wenn es nichts bringt.
Im übrigen verfolgen wir auch anonyme Hinwesie, bzw. geben den Anzeigenden niemals bekannt.

Aber in deinem Fall hört sich das leider nach einem beratungsresistenten Mitbürger an, leider hat man das ja grad unter Akademikern recht häufig...

:roll:
Grüßle,
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Beitragvon Kaninchen » Mi Nov 14, 2007 21:24

Hab ich mir ja gedacht... :roll: aber ich fürchte, da hilft nur Anzeige,
ggf. anonym oder durch jemand anderen, der's "zufällig" hätte gesehen haben können.... :wink:
Grüßle,
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Beitragvon Komatsu » Mi Nov 14, 2007 21:27

Also zu den anonymen Anzeigen :

Wenn der Anzeige die Klage folgt, dann hat der Anklagte über seinen Anwalt ja das Recht auf Akteneinsicht und da stehts entweder drin oder es kommt halt ne Anzeige nach §164 StGB dann muss der Beamte als Zeuge den Anzeiger outen.

Weiter ......

hatte ich letztens einen Ldw. als Angeklagter zu beraten. der Angeklagte hatte nur Schweine, der Anzeiger nur Rinder. Beide hingen an der selben Abwasserleitung. Ich konnte anhand der Wasserproben Rinder von Schweinegülle unterscheiden. Die Uni Gießen hat das dem Gericht bestätigt, der Schweinehalter wurde freigesprochen, der Rinderhalter ( Demeter ) hatte sich selbst angezeigt ........ 8.000 € Strafe + 9.000 € Gutachter, Labor usw.
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Beitragvon Ernstfried » Do Nov 15, 2007 11:15

Der grösste Held im ganzen Land
ist stets der anonyme Denunziant.
Mir sind Leute lieber, die "mir" und "mich" verwechseln, als "mein" und "dein"
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Beitragvon tröntken » Do Nov 15, 2007 19:37

Wie wärs (ganz altmodisch :wink: ) mit nem Brief per Post, ohne Absender, in dem man ihn mal drauf aufmerksam macht.
Wenn sich das nicht ändert, würde man den Behörden bescheit sagen.

So hat er genug Zeit was zu ändern, und hat keine Ahnung woher der Brief kommt (also ohne Absender)

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Beitragvon Kaninchen » Fr Nov 16, 2007 10:42

ihc833 hat geschrieben:Also zu den anonymen Anzeigen :

Wenn der Anzeige die Klage folgt, dann hat der Anklagte über seinen Anwalt ja das Recht auf Akteneinsicht und da stehts entweder drin oder es kommt halt ne Anzeige nach §164 StGB dann muss der Beamte als Zeuge den Anzeiger outen.......



Meinst du echt, wir sind so doof? :shock:
Wenn es absehbar ist, dass es in der Nachbarschaft zu Ärger kommen wird und der Anzeigende ängstlich ist, dann frag ich gar nicht nach dem Namen.... folglich kann er auch nicht in der Akte stehen. :wink:
Dann fahre ich raus und stell den Sachverhalt von Amts wegen fest. Feddisch.
Grüßle,
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Beitragvon Komatsu » Fr Nov 16, 2007 11:01

Um das zu umgehen, haben wir ja die Vorratsdatenhaltung unserer Bundesregierung nachdem über 6 Monate alle Mobiltelefon-,Festnetz und Internetverbindungen zu speichern sind.


Kaninchen hat geschrieben:
ihc833 hat geschrieben:Also zu den anonymen Anzeigen :

Wenn der Anzeige die Klage folgt, dann hat der Anklagte über seinen Anwalt ja das Recht auf Akteneinsicht und da stehts entweder drin oder es kommt halt ne Anzeige nach §164 StGB dann muss der Beamte als Zeuge den Anzeiger outen.......



Meinst du echt, wir sind so doof? :shock:
Wenn es absehbar ist, dass es in der Nachbarschaft zu Ärger kommen wird und der Anzeigende ängstlich ist, dann frag ich gar nicht nach dem Namen.... folglich kann er auch nicht in der Akte stehen. :wink:
Dann fahre ich raus und stell den Sachverhalt von Amts wegen fest. Feddisch.
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Beitragvon gerd gerdsen » Fr Nov 16, 2007 11:07

.... dann kann reini ja per pm die adresse an birgit weiter geben, und sie leitet alles in die wege .
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Beitragvon SHierling » Fr Nov 16, 2007 11:18

Um das zu umgehen, haben wir ja die Vorratsdatenhaltung unserer Bundesregierung nachdem über 6 Monate alle Mobiltelefon-,Festnetz und Internetverbindungen zu speichern sind.

Das hättest Du wohl gern, aber auch das geht nicht.

Bei Auskunftserteilungen über Verbindungsdaten muss zum einen der konkrete Verdacht einer der in § 100 a StPO (Strafprozessordnung) genannten Katalogstraftaten, wie z. B. Volksverhetzung, Mord oder Freiheitsberaubung sich gegen einen bestimmten Täter richten und zum anderen muss eine richterliche bzw. bei Gefahr im Verzug eine staatsanwaltliche schriftliche Anordnung vorliegen.


Wegen einem bißchen Sickerwasser geht da gar nichts.
Grüße
Brigitta
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Beitragvon SHierling » Fr Nov 16, 2007 11:39

Ja, war ja klar.

Reinhard: auch wenn es Dir nicht gefällt, in "Kacke und Pisse" ist normalerweise nichts anderes drin als in Deinem Essen auch. Wenn Du ein Delikt wie das von Dir oben beschriebene mit Volksverhetzung, Mord oder Entführung gleichsetzen willst, bitte, Dein Problem. Ich halte es in dieser Angelegenheit ausnahmsweise mal für richtig, was der Staat da beschlossen hat.
Wende Dich doch einfach an irgendeinen Verein, Denunzianten für ein sauberes Deutschland oder ähnliches, gibts doch sicher.

Grüße
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Beitragvon Komatsu » Fr Nov 16, 2007 11:47

Aus dem Buch "Als Landwirt in Schlesien" :

"In dem Teich am Hof, wo Jauche und Mist rein flossen, waren die dicksten karpfen. Der teich im Wald lieferte trotz aller Bemühungen nur eine magere Karpfenernte."
Komatsu
 
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