@ Schimmel
Meistens sind doch Leute, die sowas auf ihrem Betrieb machen, sowieso am Ende. Das klärt sich meistens selbst, indem der [zensiert] pleite geht. Ist diese Entwicklung denn nicht absehbar?
Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 5:08
ihc833 hat geschrieben:Also zu den anonymen Anzeigen :
Wenn der Anzeige die Klage folgt, dann hat der Anklagte über seinen Anwalt ja das Recht auf Akteneinsicht und da stehts entweder drin oder es kommt halt ne Anzeige nach §164 StGB dann muss der Beamte als Zeuge den Anzeiger outen.......
Kaninchen hat geschrieben:ihc833 hat geschrieben:Also zu den anonymen Anzeigen :
Wenn der Anzeige die Klage folgt, dann hat der Anklagte über seinen Anwalt ja das Recht auf Akteneinsicht und da stehts entweder drin oder es kommt halt ne Anzeige nach §164 StGB dann muss der Beamte als Zeuge den Anzeiger outen.......
Meinst du echt, wir sind so doof?
Wenn es absehbar ist, dass es in der Nachbarschaft zu Ärger kommen wird und der Anzeigende ängstlich ist, dann frag ich gar nicht nach dem Namen.... folglich kann er auch nicht in der Akte stehen.
Dann fahre ich raus und stell den Sachverhalt von Amts wegen fest. Feddisch.
Um das zu umgehen, haben wir ja die Vorratsdatenhaltung unserer Bundesregierung nachdem über 6 Monate alle Mobiltelefon-,Festnetz und Internetverbindungen zu speichern sind.
Bei Auskunftserteilungen über Verbindungsdaten muss zum einen der konkrete Verdacht einer der in § 100 a StPO (Strafprozessordnung) genannten Katalogstraftaten, wie z. B. Volksverhetzung, Mord oder Freiheitsberaubung sich gegen einen bestimmten Täter richten und zum anderen muss eine richterliche bzw. bei Gefahr im Verzug eine staatsanwaltliche schriftliche Anordnung vorliegen.
Zurück zu Aktuelles und Allgemeines
Mitglieder: Bing [Bot], Forstwirt92, Google [Bot], Majestic-12 [Bot], Niederrheiner85