Wenn der Unfall schon bei Dunkelheit passiert ist: Der Fahrer des Teleladers und ev. sein weisungsberechtigter Auftraggeber hoffentlich aus eigener Tasche. Der sollte feiern, dass es keine Personenschäden gab!
Wenn es als grob fahrlässig eingestuft wird, macht die Versicherung den Unfallverursacher regresspflichtig.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus. O-Ton "Lisa Fizz" O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.