Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Sa Apr 04, 2026 7:05

Unimog Bereifung

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
46 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon Obelix » Mi Apr 08, 2020 19:13

moggälä hat geschrieben: … Immer wieder faszinierend, wie sich die Bulldogfahrer verzweifelt ihre Kisten
gegen nen Mog schönreden müssen. Scheint ein Komplex zu sein. …

Fass Dich an die eigene Nase!
Obelix
 
Beiträge: 5486
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon countryman » Mi Apr 08, 2020 19:21

Obelix hat geschrieben:
Du kannst auch ein Auto, dass Du täglich nutzt wie einen Alltagswagen,
nicht mit einem H-Kennzeichen fahren. H-Kennzeichen ist Liebhaberei.
Nur zu Liebhaberzwecken.


Das ist nicht richtig. Zumindest bei PKW gibt es keine Nutzungsbeschränkungen durch das H-Kennzeichen.
Für die günstigen Oldtimerversicherungen möchten die Anbieter allerdings meist ein zweites Fahrzeug im Bestand sehen. Aber Nutzungsbeschränkungen gibt es auch von daher nicht.
Ich habe auch schon gewerbliche LKW mit H fahren sehen, allerdings scheint das insgesamt nicht so attraktiv zu sein dass es verbreitet wäre.

Edit: https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/das-h-kennzeichen
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15368
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon beihei » Mi Apr 08, 2020 20:39

@Moggälä
Glück gehabt. Schön das du so glücklich mit dem 406 bist.
Ich selber hatte auch einen... Machte super viel Spaß. Was nicht so spaßig war... ein intergalaktischen Verbrauch, unübersichtlich, jedes Jahr TÜV, Rostlaube, Reparatur anfällig, Autobahn tauglich? das ich nicht lache, die einzigen 30 km die ich jemals mit dem Mog auf der AB waren die Schlimmsten. Mit 70 km/h im Überholverbot für LKW. Wenn Blicke töten könnten ...Das was ich in drei Jahren in den Mog gesteckt habe,hab ich in letzten dreizehn nicht mal annähernd in meine Standard Schlepper gesteckt. Sorry, der Spaß war mir zu teuer bei zu geringen Nutzeffekt
beihei
 
Beiträge: 3126
Registriert: Do Okt 27, 2011 16:09
Wohnort: Lummerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon 038Magnum » Mi Apr 08, 2020 22:40

Obelix hat geschrieben:Nutzung als Oldtimer zu Liebhaberzwecken.
Der arbeitet eng gesehen nicht.

Du kannst auch ein Auto, dass Du täglich nutzt wie einen Alltagswagen,
nicht mit einem H-Kennzeichen fahren. H-Kennzeichen ist Liebhaberei.
Nur zu Liebhaberzwecken.


Diese Aussage ist schlicht falsch.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
Benutzeravatar
038Magnum
 
Beiträge: 3164
Registriert: Mi Nov 20, 2013 16:21
Wohnort: Mitten in Hessen ;)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon Obelix » Do Apr 09, 2020 7:16

038Magnum hat geschrieben:
Obelix hat geschrieben:Nutzung als Oldtimer zu Liebhaberzwecken.
Der arbeitet eng gesehen nicht.

Du kannst auch ein Auto, dass Du täglich nutzt wie einen Alltagswagen,
nicht mit einem H-Kennzeichen fahren. H-Kennzeichen ist Liebhaberei.
Nur zu Liebhaberzwecken.


Diese Aussage ist schlicht falsch.


Klärt die Sache bitte mit Eurer Versicherung!

Da sind bei Oldtimer-Verträgen sog. Obliegenheiten einzuhalten, damit
Versicherungsschutz gewährt wird. Diese Obliegenheiten können sich
von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden.
Obelix
 
Beiträge: 5486
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon 038Magnum » Do Apr 09, 2020 8:36

Obelix hat geschrieben:
Klärt die Sache bitte mit Eurer Versicherung!

Da sind bei Oldtimer-Verträgen sog. Obliegenheiten einzuhalten, damit
Versicherungsschutz gewährt wird. Diese Obliegenheiten können sich
von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden.


Eine Versicherung darf geltendes Recht nicht einschränken.

Eine Versicherung kann lediglich durch eine Anpassung der Pauschale ihre Meinung zu den Thema äußern.

Ich persönlich habe zwei Oldtimer. Einer davon sogar gewerblich. Mein Kollege nutzt ebenfalls einen Oldtimer zur täglichen Fahrt an die Arbeit.

Ist also kein Problem.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
Benutzeravatar
038Magnum
 
Beiträge: 3164
Registriert: Mi Nov 20, 2013 16:21
Wohnort: Mitten in Hessen ;)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon TommyA8 » Do Apr 09, 2020 12:53

Hallo,
evtl. kann ich was zu diesem Thema beitragen.
Ich habe meinen U406 mit einem H-Kennzeichen zugelassen,
aber mit einer "normalen" Versicherung versichert.
Ich habe das so mit meiner Versicherung besprochen und entschieden.
Somit darf ich den Unimog nutzen wie ich will (gewerblich, Hobby, im Wald und wo auch immer (auch in Umweltzonen :D )).

Durch das H-Kennzeichen bezahle ich nur gute 180€ Steuern (weis nicht was der 5,7l Diesel sonst kostet).

Eine Oldtimerversicherung (wie ich sie bei meinem Golf 1 GTI habe) wäre nur geringfügig billiger gewesen,
ist aber (zumindest bei der Württembergischen Versicherung) mit Auflagen verbunden (Bei meinem GTI: max. 7TKm im Jahr, es muss ein weiteres Fahrzeug zugelassen sein, Abstellplatz nicht auf öffentlichem Grund usw.).
Für die Versicherung war auch ein Wertgutachten nötig, die Erstattung soll ja dem Fahrzeugwert entsprechen und nicht einem 38 Jahre alten Schrotthaufen.

Evtl. bringt das Licht in diese Diskussion.

Grüße
Thomas
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
TommyA8
 
Beiträge: 664
Registriert: Mo Jul 07, 2014 7:19
Wohnort: Schwäbische Alb, zwischen Stiuttgart und Ulm
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon beihei » Do Apr 09, 2020 13:31

Hallo Thomas,

also die Versicherung entscheidet oder wie du historische Fahrzeuge versicherst entscheidet wie man das Fahrzeug nutzen darf.... so richtig kann ich das nicht glauben.
Gruß
Meinungsfreiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden.
beihei
 
Beiträge: 3126
Registriert: Do Okt 27, 2011 16:09
Wohnort: Lummerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon countryman » Do Apr 09, 2020 14:37

Besondere Versicherungsbedingungen sind doch inzwischen überall üblich.
Etwa ein eingeschränkter Fahrerkreis, Führerscheinneulinge sind oft ausgeschlossen.
Oder die ganzen Schlepperversicherungen, gewerbliche Nutzung bedingt meist Aufschläge.
Oder eine bestimmte km Grenze pro Jahr u.v.m.
Der Tipp in die Police zu schauen ist nicht verkehrt, beim Abschluss geht der Vertreter nämlich gerne charmant drüber weg was er alles eingebaut hat für das billige Angebot.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15368
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon TommyA8 » Do Apr 09, 2020 14:58

Hallo,
die Versicherung entscheidet nicht was ich mit den Fahrzeugen machen darf.
Die Versicherung entscheidet welcher Umfang versichert ist bzw. ich entscheide welchen Umfang ich versichern (und bezahlen) will.
Bei einer Oldtimerversicherung wäre z.B. Waldarbeit nicht zulässig (war so die Aussage vom Makler).
Da ich den Unimog für solche Aufgaben nutze war für mich klar dass ich mit einer OLdtimerversicherung nichts anfangen kann.

Wichtig ist:
Die Zulassung (H oder nicht) hat mit der möglichen Nutzung nichts zu tun.

Grüße
Thomas
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
TommyA8
 
Beiträge: 664
Registriert: Mo Jul 07, 2014 7:19
Wohnort: Schwäbische Alb, zwischen Stiuttgart und Ulm
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon beihei » Do Apr 09, 2020 18:36

Heißt das ich ein Fahrzeug mit H Kennzeichen auch gewerblich nutzen kann, Hauptsache die entsprechende Versicherung ist vorhanden? Mein Schlepper macht nächstes Jahr die 30 voll. Statt 440 € Kfz- Steuer nur noch 193 €. Fast 250€ Ersparnis. Den Tipp muß ich mal dem benachbarten Gerüstbauer geben. Der hat noch einen sicherlich 40 Jahre alten Magirus... der spart ja ein halbes Vermögen. Warten wir mal ab wann der Fiskus auf dieses Sparmodell aufmerksam wird.
Gruß
Meinungsfreiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden.
beihei
 
Beiträge: 3126
Registriert: Do Okt 27, 2011 16:09
Wohnort: Lummerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon Barbicane » Do Apr 09, 2020 19:39

beihei hat geschrieben:Heißt das ich ein Fahrzeug mit H Kennzeichen auch gewerblich nutzen kann, Hauptsache die entsprechende Versicherung ist vorhanden? Mein Schlepper macht nächstes Jahr die 30 voll. Statt 440 € Kfz- Steuer nur noch 193 €. Fast 250€ Ersparnis. Den Tipp muß ich mal dem benachbarten Gerüstbauer geben. Der hat noch einen sicherlich 40 Jahre alten Magirus... der spart ja ein halbes Vermögen. Warten wir mal ab wann der Fiskus auf dieses Sparmodell aufmerksam wird.
Gruß


Du kannst ein Nutzfahrzeug mit H-Kennzeichen gewerblich nutzen.
Die wenigsten gewerblich genutzten Fahrzeuge sind nach 30 Jahren in einem Zustand der ein H-Kennzeichen rechtfertigt.
Das Fahrzeug muss zur Abnahmen mängelfrei und auch optisch in einem guten Zustand sein und auch bleiben.

Also kein Rost, guter Lack, schöner und kompletter Innenraum usw...

Das geht normalerweise nur mit restaurierten Nutzfahrzeugen.
Das kostet genau wie der Unterhalt ne Menge Geld. Und genau das möchte der Staat mit der Steuerersparnis eben finanziell unterstützen.

Ich kann mir kaum vorstellen dass sich sowas gewerblich wirklich rechnet, aber erlaubt ist es.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
Benutzeravatar
Barbicane
 
Beiträge: 3987
Registriert: So Sep 25, 2005 20:22
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon Obelix » Fr Apr 10, 2020 8:14

beihei hat geschrieben:… also die Versicherung entscheidet oder wie du historische Fahrzeuge versicherst entscheidet wie
man das Fahrzeug nutzen darf … so richtig kann ich das nicht glauben. …

Man muss unterscheiden:

1. die gesetzliche zulassungstechnische Ebene
Was gilt, ist in der in der Straßenverkehrsordnung oder Zulassungsverordnung geregelt.

2. die vertraglich versicherungstechnische Ebene
Das sind vertragliche Regelungen zwischen zwei Parteien/Geschäftspartnern.
Also zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Fahrzeughalter.

Der Fahrzeughalter möchte Versicherungsschutz für einen bestimmten Einsatzzweck,
den er der Versicherung genau detailliert beschreiben muss und bekommt dafür einen
Preis genannt. Der Preis muss sich für die Versicherung rechnen, da Versicherungen
keine karitativen Einrichtungen sind.

Der allgemeine "Oldtimer-Liebhaber" hat viele Gefahrenumstände eines normalen
KFZ-Versicherungsschutzes nicht oder nur in geringerem Umfang. Daher macht die
Versicherung ein spezielles Oldtimer-Produkt und kann damit die
Oldtimer-Versicherung günstiger anbieten.

Als Fahrzeughalter entscheidest Du mit Abschluss des Versicherungs-Vertrages,
(mit der Auswahl eines bestimmten Versicherungsunternehmens, mit der Auswahl
eines bestimmten KFZ-Versicherungsproduktes) wie die Nutzung Deines
Historischen Fahrzeuges aussieht und wie Du es unter den vertraglichen
Voraussetzungen nutzen darfst
, sodass Du den Versicherungsschutz nicht
gefährdest.
Obelix
 
Beiträge: 5486
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon beihei » Fr Apr 10, 2020 9:48

Hallo,
wieso sollte sich das nicht lohnen. Der Zustand mancher H- Fahrzeuge ist recht zweifelhaft. Da verschlechtert sich nicht mehr viel..Wer entscheidet denn das ein Fahrzeug den Status als historisches Fahrzeug verliert, weil sich der Zustand dermaßen verschlechtert hat, die HU? Auch im schlechten Zustand ist das Fahrzeug immer noch historisch. Es zählt ja eigentlich nur das Alter
Gruß
Meinungsfreiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden.
beihei
 
Beiträge: 3126
Registriert: Do Okt 27, 2011 16:09
Wohnort: Lummerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Unimog Bereifung

Beitragvon Barbicane » Fr Apr 10, 2020 10:17

Zunächst muss man die historische Einstufung erstmal bekommen, dafür gibt's schließlich bindende Vorgaben was den Zustand betrifft.
Das Alter alleine bedeutet hier überhaupt nix.
Das dürfte heutzutage mit einer runtergerittenen Kiste schwierig sein, selbst bei den hinlänglich bekannten selbstständigen Prüfern von GTÜ,KÜS und wie die alle heißen werden die Leute die für Kohle alles hinbescheissen immer weniger. Besonders wenn's dabei um Steuerbetrug geht.
Dazu wird bei jeder HU überprüft ob der Status noch zutrifft.

Außerdem darf man sein Umfeld nicht vergessen.
Wenn der Nachbar oder Berufskollege sich fragt warum die alte Möhre steuersparend rumfahren darf und bei der Zulassungsstelle nachfragt wie das sein kann wird's interessant.

Aber Versuch macht kluch.
Ausprobieren!
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
Benutzeravatar
Barbicane
 
Beiträge: 3987
Registriert: So Sep 25, 2005 20:22
Wohnort: Bayern
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
46 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: 210ponys, Acker-Knecht, allgaier81, Bing [Bot], Eizo, Faltenhals, mikrokern, tyr

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki