Hallo,
ich kann berichten wie das bei mir war.
Für beide Fahrzeuge (Unimog und Golf) musste ich ein Gutachten (Gutachten für die Einstufung eines fahrzeugs als Oldtimer nach § 23 StVZO) erstellen lassen. Nur mit so einem Gutachten wird die KfZ Zulassungsstelle eine H-Zulassung vornehmen.
Für das Gutachten gibt es einen genauen Anfoprderungskatalog.
Da ist das Spielraum des TÜV Menschen auch sehr gering.
Die Überprüfung wird bei jeder Hauptuntersuchung neu gemacht (oberflächlich, nicht im Detail),
kann also auch wieder aberkannt werden (wenn z.B. ein anderer (nicht passender) Motor eingebaut wird).
Somit ist nicht nur das alter, sondern auch der Zustand entscheidend.
Es muss sich um ein Fahrzeug in erhaltenswerten Zustand handeln.
Grüße
Thomas
