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Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Wie der Name schon sagt ein Treffpunkt für unsere Erwachsenen Mitglieder wo über Gott und die Welt gequatscht werden kann.
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45 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon yogibaer » So Mär 31, 2013 15:57

Hallo Unimog,
hast Recht. Hab ich übersehen.
Gruß Yogi
yogibaer
 
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Sturmwind42 » So Mär 31, 2013 16:10

Altmeister hat geschrieben:Hallo,

der Trecker und auch der gezogene Anhänger müssen ein
ein schwarzes Kennzeichen haben.
Das Gespann kann mit dem alten Führerschein III und auch am
Sonntag gefahren werden.

Altmeister


Beide Sachen klar ! Nur ist der alte dreier Führerschein Schnee von vorgestern .

Also , mit welchem Führerschein darf man sowas noch fahren ? Glaube die Frage ist gar nicht so einfach , am End brauchst für so n Ding noch Klasse C .

Mit dem T jedenfalls nicht , weil nicht LOF .
Mit dem B auch nicht , weil nicht eingeschlossen .

Also was dann ?
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Altmeister » So Mär 31, 2013 16:46

Hallo,

hier findest Du eine Umschlüsselung der Führerscheine.
Es gibt seit kurzer Zeit noch eine Neuregelung, die Du
Dir im Internet suchen mußt.

Um keine Komplikationen in der Auslegung der Zulassung zu
bekommen habe ich gleich einen Wohnwagen gewählt.

Altmeister

P.S. Eine Fahrzeugkontrolle hat es bis heute nicht gegeben,
auch nicht an Sonntagen.
Führerscheinschlüssel.jpg
Altmeister
 
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Beermann » So Mär 31, 2013 17:04

wie sieht es den wohl aus wenn man sich irgend ein oldtimer treffen raus sucht und dieses zu seinem ziel macht dann ist das doch wieder brauchtums zweck oder nicht ?
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Unimog 411 » So Mär 31, 2013 17:36

Hallo Beermann,

nicht jedes Oldtimer-Treffen ist auch eine Brauchtumveranstaltung.
Das einfachste und sicherste ist wie gesagt die zeitweilige Besteuerung. Ich weiss zwar nicht was Du für einen Deutz hast, aber soviel an Steuer kommt da bestimmt nicht zusammen, das Du Dir es nicht Leisten könnest.
Bei einen zGG von 3500 kg wären es pro Monat 17,50 €.


Sturmwind42 hat geschrieben:...
Mit dem T jedenfalls nicht , weil nicht LOF .
Mit dem B auch nicht , weil nicht eingeschlossen .

Also was dann ?

Hallo Sturmwind42,

was meinst Du bei Klasse B mit nicht eingeschlossen?

Deine Frage kann man aber auch nicht so einfach beantworten, weil es jeweils von der zul. Gesamtmasse des Treckers und den Wohnanhänger abhängt.

a) Trecker <= 3,5 t zGM, Wohnanhänger <= 750 kg zGM = Klasse B
b) Trecker <= 3,5 t zGM, Wohnanhänger > 750 kg zGM, aber Zuggesamtmasse <= 3500 kg = B96
c) Trecker <= 3,5 t zGM, Wohnanhänger > 750 bis 3500 kg zGM = Klasse BE
d) Trecker >3,5 bis 7,5 t zGM, Wohnanhänger <= 750 zGM = Klasse C1
e) Trecker >3,5 bis 7,5 t zGM, Wohnanhänger > 750 zGM und Zuggesamtmasse <= 12 t = Klasse C1E
f) Trecker <= 3,5 t zGM, Wohnanhänger > 3500 kg zGM und Zuggesamtmasse <= 12 t = Klasse C1E

plus den ganzen Übergangsbestimmungen für Fahrerlaubnise vor den 19.01.2013
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Beermann » So Mär 31, 2013 17:44

Da hast du wohl recht mit Führerschein habe ich keine Probleme oder bedenken da ich Berufsbedingt ja jeden tag mit 40 tonnen durch die gegend fahre und daher den Großen LKW + Anhänger Führerschein habe MFG Reinhard :)
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Altmeister » So Mär 31, 2013 17:47

Hallo,

Kostenaufstellung für die schwarzen Kennzeichen.
Trecker F1L514
Steuern bis 2 Tonnen: € 112,45
Haftpflicht: € 34,11


Wohnwagen
Steuern zul. gesamt Gew.1200 kg: € 44,00
Haftpflicht : € 14,70

Altmeister
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Sturmwind42 » Mo Apr 01, 2013 9:35

Also sorry , ich hab auch LKW Schein , aber man hat ja doch noch Leute die fahren , die sowas nicht haben .
Auch die Aufstellung der Klassen habe ich frisch vorliegen . Nur werfen die trotzdem Fragen auf .

Demnach dürfte ja ein Klasse BE Besitzer einen Schlepper unter 3,5 T GG mit einem Anhänger von sagen wir mal 10 Tonnen , IN DER LW , fahren ?
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon yogibaer » Mo Apr 01, 2013 10:19

Fahrerlaubnisklasse BE Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg

Für lw-Transporte brauchst Du dann Klasse L oder T.

Gruß Yogi
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Unimog 411 » Mo Apr 01, 2013 13:28

Sturmwind42 hat geschrieben:...
Demnach dürfte ja ein Klasse BE Besitzer einen Schlepper unter 3,5 T GG mit einem Anhänger von sagen wir mal 10 Tonnen , IN DER LW , fahren ?


Hallo Sturmwind42,

da reicht sogar nur die Kl. B, da er auch die Kl. L beinhaltet - vorausgesetzt der Schlepper hat eine bbHG. von <= 40 km/h, zGM ist unerheblich.
Dein Beispiel dürfen auch alle Altbesitzer der Kl. BE-alt (bis 18.01.13) ohne lof-Zweck bewegen.

Kurzform
Klasse B (beinhaltet auch Kl. L)
Kfz. <= 3500 kg zGM + Anhänger 750 kg zGM

Klasse L (zweckgebunden an lof)
Schlepper <= 40 km/h zHG + Anhänger (ohne Gewichtsbestimmung, aber max. 25 km/h)

Klasse BE
seit 19.01.2013 Kfz. <= 3500 kg zGM + Anhänger 3500 kg zGM
bis 18.01.2013 Kfz. <= 3500 kg zGM + Anhänger ohne Gewichts- und Geschwindigkeitsbegrenzung, auch ohne lof
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon brennholz jürgen » Mo Apr 01, 2013 16:18

Hallo,
in der Oldteimer Traktor 4/2013 ist ein interessanter Artikel zum Thema Zulassung und Farbe Nr. Schild Bauwagen oder Wohnwagen. Eine schöne Reise wünsche ich. :!: Wenn einer mal Richtung Edersee oder Korbach ist, dem würde ich gerne einen Stellplatz für eine Nacht anbieten.
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Altmeister » Di Apr 02, 2013 14:16

Altmeister hat geschrieben:Hallo,

der Trecker und auch der gezogene Anhänger müssen ein
ein schwarzes Kennzeichen haben.
Das Gespann kann mit dem alten Führerschein III und auch am
Sonntag gefahren werden.

Altmeister


Kleine Ergänzung.

Am Trecker sind schwingungungsfreie Spiegel die ein einwandfreies
Vorbeischauen am Anhänger gewährleisten erforderlich . Auch die
Spiegelgröße sollte nicht zu klein sein.

Sinnvoll ist auch eine Warneinrichtung nach hinten, damit rechtzeitig erkannt
wird, dass es sich um ein langsames Fahrzeug handelt.
Fährt Dir ein 40 Tonner von hinten in das Gespann, brauchst Du Dir um Deine
Zukunft keine Sorgen mehr machen. Dein Hobby wird dann das Harfespielen sein.

Wird eine Rundumleuchte gesetzt, fährtst Du wie ein Zirkuswagen und zulässig ist
es auch nicht.
Wird nun eine Rundumleuchte mittig in das hintere Wohnwagenfenster mit einem
Bordstecker und Magnetfuss gesetzt, strahlt die Leuchte ausschließlich nach hinten
und irritiert keine anderen Verkehrsteilnehmer. Die Rundumleuchte ist nicht
mechanisch mit dem Anhänger verbunden. Wir befinden uns dann in einer Grauzone
welche von der Polizei großzügig geduldet wird.

Bei einem Bauwagen besteht die Möglichkeit, die Leuchte so hoch wie möglich
mittig hinten anzubringen, so dass sie wie eine Hecklaterne eines Schiffes mit einem
Öffnungswinkel von 116° ausschließlich nach hinten strahlt.

Wie gesagt, alles nur Vorschläge die aus einer langen Reisetätigkeit enstanden
sind.

Gruß Altmeister

P.S. Bevor man als Träumer auf die Straße geht, sollte man voher
Rationalist gewesen sein.
Zuletzt geändert von Altmeister am Di Apr 02, 2013 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Sturmwind42 » Di Apr 02, 2013 18:54

Altmeister hat geschrieben:

Wird eine Rundumleuchte gesetzt, fährtst Du wie ein Zirkuswagen und zulässig ist
es auch nicht.
Wird nun eine Rundumleuchte mittig in das hintere Wohnwagenfenster mit einem
Bordstecker und Magnetfuss gesetzt, strahlt die Leuchte ausschließlich nach hinten
und irritiert keine anderen Verkehrsteilnehmer. Die Rundumleuchte ist nicht
mechanisch mit dem Anhänger verbunden. Wir befinden uns dann in einer Grauzone
welche von der Polizei großzügig geduldet wird.

Bei einem Bauwagen besteht die Möglichkeit, die Leuchte so hoch wie möglich
mittig hinten anzubringen, so dass sie wie eine Hecklaterne eines Schiffes mit einem
Öffnungswinkel von 116° ausschließlich nach hinten strahlt.



Kann es sein dass du deine eigenen Gesetze erstellst und auch noch daran glaubst ?
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Scaniafan89 » Di Apr 02, 2013 19:13

Also Wir (6 Schlepper mit Bauwagen) wurden letztes Jahr bei einer Verkehrs-Kontrolle freundlich darauf hingewiesen, dass zumindest der letzte im Convoy seine Rundumleuchte(n) einschalten soll (wenn vorhanden, EGAL ob am Schlepper oder Bauwagen).Da Ich meistens der letzte bin im Convoy habe Ich ein ``Achtung Schlepperkolonne´´ Schild hinten am Bauwagen, und schalte meine Rundumleuchte ein, sobald wir auf einer Vielbefahrenen Straße unterwegs sind.
Und zum Thema Führerschein, wir (alle zwischen 15 und 24) kamen schon paar mal in Kontrollen, und da hatten wir noch nie Probleme mit dem L oder T Führerschein. Und solange alle Lichter gehen, man einigermaßen vernünftig rumfährt (nicht zu leichtsinnig) und GENUG ABSTAND zwischen den Fahrzeugen vorhanden ist, wird da wohl niemand was wollen.
Gruß Tobias
Zuletzt geändert von Scaniafan89 am Di Apr 02, 2013 19:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Urlaub mit Trecker und Bauwagen

Beitragvon Altmeister » Di Apr 02, 2013 19:15

Sturmwind42 hat geschrieben:Kann es sein dass du deine eigenen Gesetze erstellst und auch noch daran glaubst ?


Kann das sein, dass Du ein ************* bist, und keine Ahnung vom Gespannreisen hast.?
Mein Vorschlag mit der Rundumleuchte im Wohnwagenfenster sind praktische Erfahrungen.
Mein Trecker macht etwa 88 dBA und ich habe auf einer Bundesstraße hinter mir den
Bremsvorgang gehört. Mir stehen heute noch die Haare zu Berge wenn ich daran denke.
Der nachfolgende Verkehr kann nicht erkennen, dass mein Wohnwagen von einem Trecker
gezogen wird und rechnet folglich damit, dass mein Gespann wieder beschleunigt wird.

Danach habe ich vor 10 Jahren die Rundumleuchte in das Fenster gesetzt, und die wurde von
der Polizei nicht beanstandet.

Altmeister

P.S. Im Anhang ist eine Nutzung bei Brauchtumsveranstaltungen und Langzeit-Spazierfahrten
nicht vorgesehen. Somit handelt es sich um eine Grauzone.
test.jpg
Altmeister
 
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