Hallo Unimog,
hast Recht. Hab ich übersehen.
Gruß Yogi
Aktuelle Zeit: Mi Mai 01, 2024 6:30
Altmeister hat geschrieben:Hallo,
der Trecker und auch der gezogene Anhänger müssen ein
ein schwarzes Kennzeichen haben.
Das Gespann kann mit dem alten Führerschein III und auch am
Sonntag gefahren werden.
Altmeister
Sturmwind42 hat geschrieben:...
Mit dem T jedenfalls nicht , weil nicht LOF .
Mit dem B auch nicht , weil nicht eingeschlossen .
Also was dann ?
Sturmwind42 hat geschrieben:...
Demnach dürfte ja ein Klasse BE Besitzer einen Schlepper unter 3,5 T GG mit einem Anhänger von sagen wir mal 10 Tonnen , IN DER LW , fahren ?
Altmeister hat geschrieben:Hallo,
der Trecker und auch der gezogene Anhänger müssen ein
ein schwarzes Kennzeichen haben.
Das Gespann kann mit dem alten Führerschein III und auch am
Sonntag gefahren werden.
Altmeister
Altmeister hat geschrieben:
Wird eine Rundumleuchte gesetzt, fährtst Du wie ein Zirkuswagen und zulässig ist
es auch nicht.
Wird nun eine Rundumleuchte mittig in das hintere Wohnwagenfenster mit einem
Bordstecker und Magnetfuss gesetzt, strahlt die Leuchte ausschließlich nach hinten
und irritiert keine anderen Verkehrsteilnehmer. Die Rundumleuchte ist nicht
mechanisch mit dem Anhänger verbunden. Wir befinden uns dann in einer Grauzone
welche von der Polizei großzügig geduldet wird.
Bei einem Bauwagen besteht die Möglichkeit, die Leuchte so hoch wie möglich
mittig hinten anzubringen, so dass sie wie eine Hecklaterne eines Schiffes mit einem
Öffnungswinkel von 116° ausschließlich nach hinten strahlt.
Sturmwind42 hat geschrieben:Kann es sein dass du deine eigenen Gesetze erstellst und auch noch daran glaubst ?
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