Hallo,
auch wenn hier bestimmt keine Rechtsberatung stattfindet, müsstest Du mal folgendes erklären:
Beziehst Du deinen Anspruch auf Gesetz oder Tarif?
Lt. Gesetz stehen Dir nur 24 Tage Urlaub, berechnet auf der 6 Tage Woche zu,
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind keine gesetzlichen Leistungen.
Schmeisst Du da vielleicht Gesetz und Tarif durcheinander?
Sollte für Deine Branche ein Tarifvertrag Anerkennung finden und Du Mitglied einer der beiden Tarifvertragsparteien bist, stehen Dir die tariflich, besseres, Leistungen zu.
Sollte das nicht der Fall sein, haste einfach Pech.
Gruß Peter