Aktuelle Zeit: Fr Okt 24, 2025 3:16
Kraxer hat geschrieben:Wie man es dreht und wendet: der TE (Verpächter) kann keine Rodung verlangen.
Ich wollte darlegen, dass ein Rechtsanwalt da wenig hilft. Wenn alles auf den Tisch kommt, werden die gegenseitigen Ansprüche verrechnet. Und dann kommt da nix postives für den TE bei rum.
uwe_l hat geschrieben:(...)
Wann kann der Verpächter eine Rodung verlangen?
(...)
uwe_l hat geschrieben:(...)
Beziehst du dich auf die restliche Teilfläche? Die wurde vor Jahren neu angelegt und der Pachtvertrag verlängert sich nach den 30 Jahren immer um weitere 5 Jahre. Muss er die jetzt Roden im Anschluss, oder bleib ich da auch drauf sitzen?
uwe_l
aldersbach hat geschrieben:Die meisten hier im Forum sehen Dich sogar in der Pflicht für die Neuanpflanzung einen Wertausgleich an den Pächter zu zahlen.
uwe_l hat geschrieben:muss mir der Pächter nicht eine Neuanpflanzung mitteilen?
uwe_l
NH-T6.140 hat geschrieben:Weiß jemand ob die Rodungsprämie nach Französischen Vorbild kommt? Vielleicht wäre das ne Möglichkeit. Die kosten zu decken?
Kraxer hat geschrieben:uwe_l hat geschrieben:muss mir der Pächter nicht eine Neuanpflanzung mitteilen?
uwe_l
Mir ist keine Pflicht dazu bekannt.
Natürlich wäre es zu wünschen, dass Verpächter und Pächter einmal jährlich über die Pachtsache sprechen.
freddy55 hat geschrieben:Ein Pächter darf gar nicht roden, es sei denn im Pachtvertrag so vereinbart, oder es wird zum ende so vereinbart, dies dann aber vom Verpächter schriftlich bestätigen lassen. Rodung bezieht sich nur auf die Rebstöcke, fest mit dem Boden verbunden, die Anlage gehört dem Pächter, wenn er sie erstellt hat.
Hab diesbezüglich recht viel Erfahrung, war auch einige Male beim AG, die Erben der Verpächter haben manchmal schon Vorstellungen![]()
aber meist keine Ahnung, und Geldgier
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