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Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Hier ist Platz für alles was an den Reben wächst.
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon dude » Mi Aug 06, 2025 9:17

Ja… hier steht dem Pächter, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Abstandszahlung für den Restwert der Anlage zu.
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » Do Aug 07, 2025 13:03

dude hat es in Kurzfassung geschrieben: alles korrekt.

Radikal formuliert: durch die Neuanpflanzung stellt der Pächter sicher, dass er wieder einen Weinberg an den Verpächter zurückgibt und nicht nur Ackerland auf dem überalterte Rebenkrüppel stehen.

Der Anspruch des Pächters auf Zeitwert für Reben und Drahtanlage leitet sich aus §591 BGB ab. Meines Wissens ist der Zeitwert nach 30 Jahren 0 Euro.

Der ideale Pachtfall:
Verpächter verpachtet einen 30-jährigen Weinberg auf 30 Jahre. Der Pächter rodet und pflanzt neu an. Mit Ablauf des Pachtvertrages gibt der Pächter an den Verpächter einen 30-jährigen Weinberg zurück. Beide sind quitt.

Die Lebenswirklichkeit:
Endet der Pachtvertrag früher oder vorzeitig und der Pächter übergibt dann einen 15-jährigen Weinberg an den Verpächter, dann steht dem Pächter der Zeitwert zu (Rechtsgrundlage §591 BGB).

Wird der Pachtvertrag immer wieder verlängert und der Pächter gibt einen 40-jährigen Weinberg zurück, dann hat niemand Anspruch auf Geldfluss, denn die Alterung ist naturgemäß. Wenn es dem Verpächter nicht passt, so könnte er ja kündigen oder einen neuen Vertrag auf 30 Jahre anbieten. Solange der Pächter einen Weinberg zurückgibt, ist alles in Ordnung.

Einen gerodeten Weinberg an den Verpächter zurückzugeben, wäre definitiv ein Verstoß gegen §590 BGB.
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon aldersbach » Do Aug 07, 2025 13:57

Jetzt verunsichert den TE doch nicht so sehr. Der Zeitwert der Reben ist doch nicht im BGB definiert. Der Zeitwert ist in diesem Fall NULL da offensichtlich niemand die Fläche als Rebfläche pachten will. Etwas das niemand haben will ist nichts wert. Somit muss der Verpächter hier nichts an den Pächter zahlen.
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » Do Aug 07, 2025 15:39

Wie man es dreht und wendet: der TE (Verpächter) kann keine Rodung verlangen.

Ich wollte darlegen, dass ein Rechtsanwalt da wenig hilft. Wenn alles auf den Tisch kommt, werden die gegenseitigen Ansprüche verrechnet. Und dann kommt da nix postives für den TE bei rum.

Die Cousine des TE hat "richtig" gehandelt. Nach der Pachtkündigung und ohne Anschlusspacht hat sie gerodet. Sie bekommt keinen Brief wegen einer Driesche.
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon uwe_l » Fr Aug 08, 2025 7:04

ok, ich formuliers mal anders

Kraxer hat geschrieben:Wie man es dreht und wendet: der TE (Verpächter) kann keine Rodung verlangen.

Wann kann der Verpächter eine Rodung verlangen?

Ich wollte darlegen, dass ein Rechtsanwalt da wenig hilft. Wenn alles auf den Tisch kommt, werden die gegenseitigen Ansprüche verrechnet. Und dann kommt da nix postives für den TE bei rum.

Beziehst du dich auf die restliche Teilfläche? Die wurde vor Jahren neu angelegt und der Pachtvertrag verlängert sich nach den 30 Jahren immer um weitere 5 Jahre. Muss er die jetzt Roden im Anschluss, oder bleib ich da auch drauf sitzen?

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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon aldersbach » Fr Aug 08, 2025 7:12

Du kannst gar keine Rodung verlangen. Du hast eine Rebfläche verpachtet und Du bekommst eine Rebfläche zurück - eigentlich ganz einfach. Warum soll der Pächter die Fläche roden? Er hat eine Rebfläche gepachtet und er gibt eine Rebfläche zurück. Die meisten hier im Forum sehen Dich sogar in der Pflicht für die Neuanpflanzung einen Wertausgleich an den Pächter zu zahlen.
Also aus meiner Sicht: Roden (oder roden lassen) und dann als "normale" Landwirtschaftsfläche verpachten.
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » Sa Aug 09, 2025 6:00

uwe_l hat geschrieben:(...)
Wann kann der Verpächter eine Rodung verlangen?
(...)

In diesem Fall nie.
uwe_l hat geschrieben:(...)
Beziehst du dich auf die restliche Teilfläche? Die wurde vor Jahren neu angelegt und der Pachtvertrag verlängert sich nach den 30 Jahren immer um weitere 5 Jahre. Muss er die jetzt Roden im Anschluss, oder bleib ich da auch drauf sitzen?
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Bezieht sich auf alle Teilflächen. Der Pächter muss nichts roden.
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon NH-T6.140 » Sa Aug 09, 2025 11:02

Weiß jemand ob die Rodungsprämie nach Französischen Vorbild kommt? Vielleicht wäre das ne Möglichkeit. Die kosten zu decken?
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon uwe_l » Sa Aug 09, 2025 23:44

aldersbach hat geschrieben:Die meisten hier im Forum sehen Dich sogar in der Pflicht für die Neuanpflanzung einen Wertausgleich an den Pächter zu zahlen.

muss mir der Pächter nicht eine Neuanpflanzung mitteilen?

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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » So Aug 10, 2025 5:43

uwe_l hat geschrieben:muss mir der Pächter nicht eine Neuanpflanzung mitteilen?

uwe_l

Mir ist keine Pflicht dazu bekannt.

Natürlich wäre es zu wünschen, dass Verpächter und Pächter einmal jährlich über die Pachtsache sprechen.
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » So Aug 10, 2025 5:49

NH-T6.140 hat geschrieben:Weiß jemand ob die Rodungsprämie nach Französischen Vorbild kommt? Vielleicht wäre das ne Möglichkeit. Die kosten zu decken?

In Deutschland wurde eine Rodungsprämie immer nur dann erwogen, wenn Rodungen auf EU-Ebene besprochen wurden. Ich glaube nicht, dass eine solche EU-Prämie kommt.

Des weiteren sind solche Prämien an Bedingungen geknüpft. Rodungsprämien für Drieschen gab es meines Wissens noch nie. Es musste immer aktiv bewirtschafteter Weinberg gerodet werden.
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Juwel » So Aug 10, 2025 12:21

Kraxer hat geschrieben:
uwe_l hat geschrieben:muss mir der Pächter nicht eine Neuanpflanzung mitteilen?

uwe_l

Mir ist keine Pflicht dazu bekannt.

Natürlich wäre es zu wünschen, dass Verpächter und Pächter einmal jährlich über die Pachtsache sprechen.


Am besten mit einer Flasche Wein, die der Verpächter spendiert! :prost: :mrgreen:
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » Mo Aug 11, 2025 5:37

Offtopic: Da ist Fingerspitzengefühl gefragt, manch ein Pächter ist beleidigt, wenn die spendierte Flasche nicht von ihm ist.
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon freddy55 » Mo Aug 11, 2025 16:29

Ein Pächter darf gar nicht roden, es sei denn im Pachtvertrag so vereinbart, oder es wird zum ende so vereinbart, dies dann aber vom Verpächter schriftlich bestätigen lassen. Rodung bezieht sich nur auf die Rebstöcke, fest mit dem Boden verbunden, die Anlage gehört dem Pächter, wenn er sie erstellt hat.
Hab diesbezüglich recht viel Erfahrung, war auch einige Male beim AG, die Erben der Verpächter haben manchmal schon Vorstellungen :roll: :roll: aber meist keine Ahnung, und Geldgier :mrgreen:

.
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Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon uwe_l » Di Aug 12, 2025 23:58

freddy55 hat geschrieben:Ein Pächter darf gar nicht roden, es sei denn im Pachtvertrag so vereinbart, oder es wird zum ende so vereinbart, dies dann aber vom Verpächter schriftlich bestätigen lassen. Rodung bezieht sich nur auf die Rebstöcke, fest mit dem Boden verbunden, die Anlage gehört dem Pächter, wenn er sie erstellt hat.

ich hätte sie als Verpächter gerne gerodet, also von mir aus darf der Pächter roden. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich? Im Pachtvertrag steht explizit nichts von einer Rodung.

Hab diesbezüglich recht viel Erfahrung, war auch einige Male beim AG, die Erben der Verpächter haben manchmal schon Vorstellungen :roll: :roll: aber meist keine Ahnung, und Geldgier :mrgreen:

Also ich hab keine Finanzinteressen bei der Angelegenheit. Der Pächter hat die Flächen vom Vorpächter übernommen und der Vertrag wurde dahingehend auch erweitert. Der Vorpächter hatte die Fläche neu angelegt.
Aber nach der Lesart hier im Faden hat der Verpächter scheinbar immer das Nachsehen.
Das letzte Teilstück welches vom Nachpächter vor ca. 10 Jahren neu bepflanzt wurde müsste ich also dann auch selbst roden?

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