Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Fr Okt 24, 2025 3:16

Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Hier ist Platz für alles was an den Reben wächst.
Antwort erstellen
44 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon uwe_l » Fr Jul 18, 2025 6:33

Hallo in die Runde,

ich bin ein Verpächter einer Weinbergteilfläche im Unterfränkischen "Churfranken" von 4700 m2. Den Rest von evenfall 4700 m2 wird von meiner Cousine verpachtet an den gleichen Pächter. Dieser hatte nach Beendigung der Pachtverträge die Hälfte der Flächen nicht mehr weiterbewirtschaftet und nur noch die Teilfläche weiterbewirtschaftet die er vor ca. 15 Jahren neu angebaut hat.
Er verweigerte 2023 die Rodung der Flächen mit der Begründung er hätte sie nicht angebaut. Der Pachtvertrag wurde 1999 mit alles "Rechten und Pflichten" (Text gemäss Vertrag) von dem Vorpächter übernommen. Es steht nichts über die Rodung nach der Bewirtschaftung im Pachtvertrag, es wird lediglich erwähnt: "Der Pächter ist zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung verpflichtet".

Kann sich der Pächter bei der Rodung rausreden mit der Begründung, er hätte die Teilfläche nicht selber angelegt? Das würde dann aber auch im Umkehrschluss bedeuten das er es bei der anderen von ihm neu angelegten Fläche muss oder kann?
Laut dem Vertrag hat er bei der Übernahme des Pachtvertrages mit dem Vorpächter alle Rechten und Pflichten des Vorpächters übernommen.

Ich selbst bin hier nur der Grundstückseigentümer und auch selbst nicht in der Lage die Fläche selbst zu roden. Meine Cousine hat einen Teil schon 2023 selbst gerodet, aber eben nicht alles. Ich habe im Mai ein Schreiben von der LWG bekommen mit der Rodungsaufforderung aller Teilflächen.

Gruß
Uwe
uwe_l
 
Beiträge: 8
Registriert: So Jun 08, 2025 5:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon dude » Fr Jul 18, 2025 14:24

Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, ist er nicht zur Rodung verpflichtet.
Für den Teil den er neu gepflanzt hat, würde ihm sogar eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes für den Aufwuchs zustehen, sofern der Vertrag vorzeitig gekündigt würde.
dude
 
Beiträge: 434
Registriert: Mi Mai 21, 2008 13:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon xyz » Fr Jul 18, 2025 17:49

hat er fristgerecht gekündigt oder im Herbst geerntet und dann gekündigt und im nächsten Jahr nichts mehr bearbeitet?
xyz
 
Beiträge: 1527
Registriert: So Nov 30, 2008 11:43
Wohnort: Remstal
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » Fr Jul 18, 2025 19:31

So wie von dude beschrieben kenne ich das auch.

Die Pachtsache wird vom Pächter an den Verpächter so zurückgegeben, wie es übernommen wurde.

xyz Beitrag zielt darauf ab: wer hat wem wie und wann gekündigt? Oder lief der Vertrag aus?

Wenn die LWG eine Rodung fordert, dann ist eine Triesche.
Möglichkeit 1: ein anderer Pächter übernimmt es; fällt vermutlich aus.
Möglichkeit 2: selbst roden (wie die Cousine).
Möglichkeit 3: roden lassen (auch in Churfranken wird es Lohnunternehmer geben).
Möglichkeit 4: verschenken, verkaufen.
Kraxer
 
Beiträge: 290
Registriert: Sa Nov 10, 2018 16:50
Wohnort: zwischen Pfrimm und Lauter, Blies und Rhein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Grasland » Fr Jul 18, 2025 19:51

Kraxer hat geschrieben:So wie von dude beschrieben kenne ich das auch.

Die Pachtsache wird vom Pächter an den Verpächter so zurückgegeben, wie es übernommen wurde.

xyz Beitrag zielt darauf ab: wer hat wem wie und wann gekündigt? Oder lief der Vertrag aus?

Wenn die LWG eine Rodung fordert, dann ist eine Triesche.
Möglichkeit 1: ein anderer Pächter übernimmt es; fällt vermutlich aus.
Möglichkeit 2: selbst roden (wie die Cousine).
Möglichkeit 3: roden lassen (auch in Churfranken wird es Lohnunternehmer geben).
Möglichkeit 4: verschenken, verkaufen.


Ja, tatsächlich geht es um Drieschen, also um verwilderte Weinberge, die dann entstehen, wenn Weinberge nicht mehr bewirtschaftet werde. Diese sogenannten Drieschen sind ideale Vermehrungsstätten für Pilze und
tierische Schädlinge. Dann ist rasches Handeln notwendig, da eine große Gefahr von den Pilzsporen ausgeht und benachbarte Weinberge befällt.
Letzendlich ist der Grundstückeigentümer dafür verantwortlich, diese Drieschen samt Wurzelwwerk zu beseitigen. Wer er es selber nicth kann, ist ein Lohnunternehmer zu beauftragen, im Extremfall wird eine Ersatzvornahme durch die LWG eingeleitet.
Seit einigen Jahren verstärkt sich das Problem aufgrund der Marktschwierigkeiten beim Weinabsatz.
Grasland
 
Beiträge: 130
Registriert: So Jul 30, 2017 9:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon allgaier81 » Fr Jul 18, 2025 20:04

Moin, da würde mich als norddeutschen Ackerbauer mal interessieren wie teuer die Rodung von einem Hektar Weinberg in vermutlich Steillage ist und wie viele Jahre Pacht das dann wieder auffrisst.
Gruß, allgaier
allgaier81
 
Beiträge: 2875
Registriert: Di Dez 11, 2012 19:04
Wohnort: nördliches Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Albert » Fr Jul 18, 2025 20:11

allgaier81 hat geschrieben:Moin, da würde mich als norddeutschen Ackerbauer mal interessieren wie teuer die Rodung von einem Hektar Weinberg in vermutlich Steillage ist und wie viele Jahre Pacht das dann wieder auffrisst.


ja, die Kosten sind schon hoch, aber der Flächenumfang ist überschaubar und Steilhängen sind es eher nicht, denn diese wurde in der Gegend schon von 20 Jahren aufgegeben.
Ich setze immer ca. 5.000 €/ha an, wenn es kein Steilhang ist.
Die Fläche steht dann aber für eine Folgenutzung zur Verfügung, entweder Ackerbau in besseren Lagen oder Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen, so dass die Rodungskosten auch sehr schnell wieder amortissiert sind.
Albert
 
Beiträge: 354
Registriert: So Mai 29, 2005 17:22
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon uwe_l » Do Jul 31, 2025 11:29

dude hat geschrieben:Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, ist er nicht zur Rodung verpflichtet.
Für den Teil den er neu gepflanzt hat, würde ihm sogar eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes für den Aufwuchs zustehen, sofern der Vertrag vorzeitig gekündigt würde.

Der Vertrag wurde nach 30 Jahren beendet und verlängert sich ab da um immer 5 Jahre. Der neue Pächter hat den Vertrag vom Vorpächter übernommen.

dude hat geschrieben:Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, ist er nicht zur Rodung verpflichtet.
Für den Teil den er neu gepflanzt hat, würde ihm sogar eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes für den Aufwuchs zustehen, sofern der Vertrag vorzeitig gekündigt würde.

Im Vertrag steht nichts zur Rodung, nur "Der Pächter ist zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung verpflichtet".

xyz hat geschrieben:hat er fristgerecht gekündigt oder im Herbst geerntet und dann gekündigt und im nächsten Jahr nichts mehr bearbeitet?

Er hat im März gekündigt, dann nochmal geerntet.

Gruß
Uwe
uwe_l
 
Beiträge: 8
Registriert: So Jun 08, 2025 5:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon xyz » Do Jul 31, 2025 15:29

ok dann musst du mal deinen Pachtvertrag durchlesen, was da steht und im BGB nach Pachtrecht suchen, so schnell kommt der Pächter nicht aus dem Pachtvertrag raus!
xyz
 
Beiträge: 1527
Registriert: So Nov 30, 2008 11:43
Wohnort: Remstal
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon uwe_l » Fr Aug 01, 2025 6:16

xyz hat geschrieben:ok dann musst du mal deinen Pachtvertrag durchlesen, was da steht und im BGB nach Pachtrecht suchen, so schnell kommt der Pächter nicht aus dem Pachtvertrag raus!

danke für den Hinweis, hab mir das mal angeschaut und nur das hier gefunden
(1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.
(2) Auf den Pachtvertrag mit Ausnahme des Landpachtvertrags sind, soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt, die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden.


daraus kann ich jetzt nicht erkennen, wie sich das mit dem Pachtvertrag verhält.
Hättest du noch einen Hinweis für mich, welche Stelle oder § ich genau kennen sollte? Dann könnte ich damit nochmal kongret auf den Pächter zugehen, bevor ich mich mit dem Anwalt kurzschliesse

Gruß
Uwe
uwe_l
 
Beiträge: 8
Registriert: So Jun 08, 2025 5:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Fendt 308 ci » Fr Aug 01, 2025 11:32

Warum soll der Pächter bitteschön eine Fläche Roden die er bepflanzt übernommen hat?
Klingt sehr danach, dass du einen Dummen suchst.
Bist du nicht geländegängig oder warum nicht in der Lage, selbst zu Roden?
Rechtsanwalt würde ich mir sparen. Nimm das Geld lieber und bezahle einen Lohnunternehmer damit. :mrgreen:
Fendt 308 ci
 
Beiträge: 1690
Registriert: Sa Okt 20, 2018 18:54
Wohnort: Kaiserstuhl
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon uwe_l » Fr Aug 01, 2025 19:12

Fendt 308 ci hat geschrieben:Warum soll der Pächter bitteschön eine Fläche Roden die er bepflanzt übernommen hat?

Weil er den Vertrag vom Vorpächter vollständig übernommen hat.

Fendt 308 ci hat geschrieben:Bist du nicht geländegängig oder warum nicht in der Lage, selbst zu Roden?

nein, ich bin kein Weinbauer etc.

Fendt 308 ci hat geschrieben:Rechtsanwalt würde ich mir sparen. Nimm das Geld lieber und bezahle einen Lohnunternehmer damit. :mrgreen:

Ich hab Rechtsschutz

Gruß
Uwe
uwe_l
 
Beiträge: 8
Registriert: So Jun 08, 2025 5:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Fendt 308 ci » Fr Aug 01, 2025 20:19

Dann Feuer frei, berichte aber Bitte über den Ausgang der Sache.

Mit der ersten Antwort auf deine Themenstellung wurde alles kurz und bündig erklärt, die Realität ist halt manchmal hart :lol:
Fendt 308 ci
 
Beiträge: 1690
Registriert: Sa Okt 20, 2018 18:54
Wohnort: Kaiserstuhl
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » Fr Aug 01, 2025 20:49

Auf die Gefahr hin den Inhalt mehrerer Beiträge zu wiederholen:
Eine Pachtsache muss so zurückgegeben werden, wie sie übernommen wurde.

Es wurde vom Pächter ein Weinberg übernommen und ein Weinberg zurückgegeben. Alles korrekt.

Meines Wissens kann ein Pächter rechtlich nicht vom Vorpächter übernehmen, sondern übernimmt immer vom Verpächter.

Im BGB musst du unter Landpachtvertrag nachlesen.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung würde eine Rodung gegen §590 BGB verstoßen, so sehe ich das.

Schön, dass du eine Rechtschutzversicherung hast.
Leider gibt es wenig gute Rechtsanwälte im Agrarrecht (Landpachtrecht). 1. Minuspunkt
Dein Ursprungsvertrag ist von 1969 (30 Jahre Laufzeit bis 1999, dann 5-Jahresschritte?!). Da konnte man 1999 nicht in alle Rechte und Pflichten ohne Anpassung an aktuelles Recht einsteigen. Formfehler sind sehr wahrscheinlich. 2. Minuspunkt
Die Kündigung erfolgte 2023. Wir haben 2025. 3. Minuspunkt
Die Gegenseite hat auch Rechtschutz oder besser einen Rechtsanwalt mit Kenntnissen in Agrarrecht. 4. Minuspunkt
Vor 15 Jahren wurde neugepflanzt. Für diese wertverbessernde Maßnahme bist du als Verpächter dem Pächter zum Ersatz des Zeitwerts verpflichtet. (§591 BGB) 5. Minuspunkt

5 Minuspunkte für dich.

Um was zur Kündigung und der Kündigungsfrist zu schreiben, gibst du zu wenig Details an.

Ich sehe es so, wenn du deine Rechsschutz bemühst, passiert außer Schriftverkehr nix.
Zum Schluss geht ihr pari auseinander oder du zahlst die Zwangsrodung, weil du keine Anschlussverpachtung hinbekommen hast.

Bitte berichte weiter.

Meine Empfehlungen stehen bereits oben.
Kraxer
 
Beiträge: 290
Registriert: Sa Nov 10, 2018 16:50
Wohnort: zwischen Pfrimm und Lauter, Blies und Rhein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon uwe_l » Mi Aug 06, 2025 9:07

Kraxer hat geschrieben:Auf die Gefahr hin den Inhalt mehrerer Beiträge zu wiederholen:
Es wurde vom Pächter ein Weinberg übernommen und ein Weinberg zurückgegeben. Alles korrekt.

Wie sieht das aus, wenn bei der einen Teilfläche die auch als Weinberg übernommen wurde und von Pächter vor einigen Jahren gerodet und neu bepflanzt wurde? Gilt das auch als "Es wurde vom Pächter ein Weinberg übernommen und ein Weinberg zurückgegeben. Alles korrekt." ?

uwe_l
uwe_l
 
Beiträge: 8
Registriert: So Jun 08, 2025 5:04
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
44 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Weinbau

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki