Hallo in die Runde,
ich bin ein Verpächter einer Weinbergteilfläche im Unterfränkischen "Churfranken" von 4700 m2. Den Rest von evenfall 4700 m2 wird von meiner Cousine verpachtet an den gleichen Pächter. Dieser hatte nach Beendigung der Pachtverträge die Hälfte der Flächen nicht mehr weiterbewirtschaftet und nur noch die Teilfläche weiterbewirtschaftet die er vor ca. 15 Jahren neu angebaut hat.
Er verweigerte 2023 die Rodung der Flächen mit der Begründung er hätte sie nicht angebaut. Der Pachtvertrag wurde 1999 mit alles "Rechten und Pflichten" (Text gemäss Vertrag) von dem Vorpächter übernommen. Es steht nichts über die Rodung nach der Bewirtschaftung im Pachtvertrag, es wird lediglich erwähnt: "Der Pächter ist zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung verpflichtet".
Kann sich der Pächter bei der Rodung rausreden mit der Begründung, er hätte die Teilfläche nicht selber angelegt? Das würde dann aber auch im Umkehrschluss bedeuten das er es bei der anderen von ihm neu angelegten Fläche muss oder kann?
Laut dem Vertrag hat er bei der Übernahme des Pachtvertrages mit dem Vorpächter alle Rechten und Pflichten des Vorpächters übernommen.
Ich selbst bin hier nur der Grundstückseigentümer und auch selbst nicht in der Lage die Fläche selbst zu roden. Meine Cousine hat einen Teil schon 2023 selbst gerodet, aber eben nicht alles. Ich habe im Mai ein Schreiben von der LWG bekommen mit der Rodungsaufforderung aller Teilflächen.
Gruß
Uwe
