Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Fr Okt 24, 2025 3:16

Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Hier ist Platz für alles was an den Reben wächst.
Antwort erstellen
44 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon xyz » Mi Aug 13, 2025 17:39

Der Pächter hat 2023 gekündigt, wir haben jetzt 2025! Welche Kündigungsfristen stehen im Pachtvertrag? Dein Pächter muss dir das Grundstück bestockt zurückgeben sonst gehört ihm das Pflanzrecht und das hat er ja beim Pächterwechsel mit übernommen. Erkundige dich mal bei der Stelle die dir die Rodungsanordnung geschrieben hat wie die rechtliche Situation ist! Wenn du den Pächter gleich bei der Kündigung 2023 !!! aufgefordert hättest er soll roden sonst würde er nicht aus dem Pachtvertrag herauskommen hättest du vielleicht mit seinem wohlwollen und deiner Hilfe das Grundstück gerodet, aber jetzt nach fast 2 Jahren?
xyz
 
Beiträge: 1527
Registriert: So Nov 30, 2008 11:43
Wohnort: Remstal
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » Mi Aug 13, 2025 20:04

freddy55 hat geschrieben:Ein Pächter darf gar nicht roden, es sei denn im Pachtvertrag so vereinbart, oder es wird zum ende so vereinbart, dies dann aber vom Verpächter schriftlich bestätigen lassen. (...)

Wie oft kommen beide Fälle vor?
Meiner Erfahrung nach sehr selten.

Rodung im Pachtvertrag vereinbart: kenne ich nur wenn Ackerland verpachtet wird. Der Pächter will diesen Acker für Tafeltrauben oder Spalierobst nutzen. Der Verpächter will nach Pachtende Acker zurück.

Rodung zum Ende des Pachtvertrags oder bei laufendem Pachtvertrag, beides auf Antrag des Pächters (§590 BGB), habe ich noch nie erlebt.

Bei Keltertrauben bedeutet eine Rodung ja indirekt Verzicht auf Rebpflanzrechte.
Kraxer
 
Beiträge: 290
Registriert: Sa Nov 10, 2018 16:50
Wohnort: zwischen Pfrimm und Lauter, Blies und Rhein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » Mi Aug 13, 2025 20:23

uwe_l hat geschrieben:ich hätte sie als Verpächter gerne gerodet, also von mir aus darf der Pächter roden. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich? Im Pachtvertrag steht explizit nichts von einer Rodung.

Wenn im Pachtvertrag nichts vereinbart wurde, dann hast du deine Chance verpasst.
Als Verpächter ist deine rechtliche Möglichkeit, die Rodung im Pachtvertrag zu vereinbaren.
uwe_l hat geschrieben:(...)Der Pächter hat die Flächen vom Vorpächter übernommen und der Vertrag wurde dahingehend auch erweitert. Der Vorpächter hatte die Fläche neu angelegt.
Aber nach der Lesart hier im Faden hat der Verpächter scheinbar immer das Nachsehen.
Das letzte Teilstück welches vom Nachpächter vor ca. 10 Jahren neu bepflanzt wurde müsste ich also dann auch selbst roden?

uwe_l

Der Verpächter hat nicht immer das Nachsehen. Pächter werden gesetzlich vor der Willkür des Verpächters "geschützt" (vgl. Vermieter - Mieter oder Arbeitgeber - Arbeitnehmer).

Mit der Rodung verzichtest du auf Rebpflanzrechte, die sind zwar nicht mehr frei handel- und übertragbar, aber in der Pfalz oder Rheinhessen ist bestockte Rebfläche immer noch mehr wert als Ackerfläche (gerodete Rebfläche).

Wenn du es roden willst oder musst, dann bleibt alles an dir hängen. Völlig egal, wer wann welche Teilfläche neugepflanzt hat.
Kraxer
 
Beiträge: 290
Registriert: Sa Nov 10, 2018 16:50
Wohnort: zwischen Pfrimm und Lauter, Blies und Rhein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon freddy55 » Mi Aug 13, 2025 22:13

Ihr müsst immer mal beide Seiten betrachten, ich hatte Verpächter die haben mich verklagt weil ich gerodet hab, andere weil ich nicht :lol: man kann´s nie allen recht machen, deshalb hab ich später immer meine Verpächter angeschrieben wie sie das denn gerne hätten :D :D aber auch meine Bedingungen. :prost:
Und Mitleid mit den armen Verpächtern muß man auch nicht haben, war ja lange Zeit ein Verpächter Markt, haben also die Bedingungen gesetzt und oft genug die Pächter ausgepresst, heute läuft´s halt mal anderstrum und schon wird geheult :lol: :lol: und sind meist die Erben :mrgreen:

.
freddy55
 
Beiträge: 3897
Registriert: Di Feb 14, 2012 8:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » Do Aug 14, 2025 21:18

Hier geht es um: Pacta sunt servanda!

Wenn im Pachvertrag nichts steht, gilt das BGB.
Nach BGB ist eine Pachtsache so zurückzugeben, wie sie übernommen wurde. Fertig!

Will ein Verpächter einen Weinberg verpachten und einen Acker zurückbekommen, dann muss das von Anfang an im Pachtvertrag stehen. Basta!
Kraxer
 
Beiträge: 290
Registriert: Sa Nov 10, 2018 16:50
Wohnort: zwischen Pfrimm und Lauter, Blies und Rhein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon xyz » So Aug 17, 2025 9:04

https://daten2.verwaltungsportal.de/dat ... traege.pdf
xyz
 
Beiträge: 1527
Registriert: So Nov 30, 2008 11:43
Wohnort: Remstal
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Fendt 308 ci » So Aug 17, 2025 15:45

Macht euch keine Mühe mehr, der Themenersteller hat sich sowieso andere Antworten gewünscht :mrgreen:
Fendt 308 ci
 
Beiträge: 1690
Registriert: Sa Okt 20, 2018 18:54
Wohnort: Kaiserstuhl
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon freddy55 » So Aug 17, 2025 15:54

:prost: :prost:

.
freddy55
 
Beiträge: 3897
Registriert: Di Feb 14, 2012 8:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon xyz » So Aug 17, 2025 17:09

ja er hat sich auch zu lange Zeit gelassen und gehofft er findet noch einen Pächter aber jetzt nach fast 2 Jahren?
xyz
 
Beiträge: 1527
Registriert: So Nov 30, 2008 11:43
Wohnort: Remstal
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Fendt 308 ci » So Aug 17, 2025 19:19

Der erste Beitrag auf Seite 1 hat die Frage kurz und bündig beantwortet:
Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, ist er nicht zur Rodung verpflichtet.
Für den Teil den er neu gepflanzt hat, würde ihm sogar eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes für den Aufwuchs zustehen, sofern der Vertrag vorzeitig gekündigt würde.

Habs ja weiter vorne schon geschrieben, er sucht halt jemanden, der den Scheiß aufräumt.
Fendt 308 ci
 
Beiträge: 1690
Registriert: Sa Okt 20, 2018 18:54
Wohnort: Kaiserstuhl
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon freddy55 » Mo Aug 18, 2025 0:18

Es gibt Anwälte die erzählen den Leuten aber etwas anderes, und dann kannst erstmal auch zum Anwalt latschen, und dann zum Amtsgericht, da kommt dann ein Gutachter 150 km weit angefahren der bestätigt dann deine Ordnungsgemäße Bewirtschaftung, und errechnet die Entschädigung die dir zusteht. Dann wird ne Lügengeschichte erzählt daß sich die Balken biegen, der Papa hat ja so ne tolle Anlage übergeben :roll: , dann sitzt noch der Cousin , Winzermeister, und Nachpächter, dabei und erzählt natürlich das gleiche, der Richter sagt noch, sind sie nicht so pessimistisch, es ist doch alles für sie in bester Ordnung, aber bis zur Urteilsverkündung kommt dann die Gegenseite mit irgendeinem Hamburger Urteil, ich hätte gar nicht neu anlegen dürfen :mrgreen:
Ich kann nur jedem Pächter empfehlen, knallharte Verträge schreiben, alles dokumentieren, nicht nachgeben, zum Pachtende hin regelmäßig Fotos machen, denn die geldgeilen Erben, mit denen man dann zu tun hat, die keine Ahnung haben, kommen auf Ideen da stehen dir die Haare zu Berge.
Der besagte Winzermeister hat aber kein Problem damit seit über 10 Jahren die von mir erstellte Anlage zu ernten. :roll:
Die ehemalige Verpächterin wohnt nur paar hundert Meter von mir weg .... die Gedanken sind frei :mrgreen: :mrgreen:

.
freddy55
 
Beiträge: 3897
Registriert: Di Feb 14, 2012 8:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Kraxer » Mo Aug 18, 2025 20:53

xyz hat geschrieben:https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/452f1ab20c6c902033e0587669911249246146/2024-11-06_Weinbauverband_Wuerttemberg_FAQ_Pachtvertraege.pdf

Merci für den Link! Der Link kann ja allen Lesern des Threads nutzen.

@Fend308Ci Leider ist zu befürchten, was du schreibst! Oder weniger drastisch ausgedrückt: einige Verpächter beschäftigen und kümmern sich erst um ihr Eigentum, wenn sie dazu gezwungen werden.

@Freddy55 Eine ordentliche Beschreibung der Pachtsache ist immer gut.

Offtopic: Ich habe den Eindruck Rechtsschutzversicherungen werden immer mehr als Rechtsnutzversicherungen verstanden. Nach dem Motto jetzt hab' ich so eine Versicherung, da muss ich sie auch mal nutzen. Völlig am Zweck dieser Versicherung vorbei.
Kraxer
 
Beiträge: 290
Registriert: Sa Nov 10, 2018 16:50
Wohnort: zwischen Pfrimm und Lauter, Blies und Rhein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon freddy55 » Mo Aug 18, 2025 22:03

Wenn du bei Gericht landest, kannst das Ergebnis auch würfeln, die Richter haben keine Ahnung um was es geht, Gutachter na ja ....... mich hat mal einer auf Schadenersatz verklagt weil ich nicht gerodet habe, dann wollte er noch die Böschung geräumt haben, die gehörte aber zur Parzelle obendrüber (war er der Eigentümer), auch die Böschung nach unten gehörte nicht dazu, wir sprechen von 9500 € :mrgreen: :mrgreen: Amtsrichter hat ihm Recht gesprochen, erst auf dem Landgericht, von dem selbst mein Anwalt abgeraten hatte, konnte ich bis auf kleinen Rest, der auch nicht gerechtfertigt war, abwenden.
Hab so den Eindruck die Richter stehen gerne auf der Seite der Starken (Reichen), war bei meiner Hofgeschichte auch so.
Es hilft nur zu Pachtbeginn wirklich alles genau zu dokumentieren, mit Fotos, vor allem wenn Neuanlage fällig, alle Absprachen in den Vertrag. Nicht daß ihr jetzt was falsches denkt, ich hab mit keinem einzigen meiner vielen Verpächter ein Problem gehabt, auch nicht die mündlichen Absprachen, aber irgendwann im Verlauf des normalerweise recht langen Pachtverhältnisses im Weinbau, stirbt leider der Verpächter, und dann kommen die Erben, absolut unwissend, nur dummes Geschwätz vom hörensagen, von Erlösen von vor 40 Jahren, und geldgeil.

.
freddy55
 
Beiträge: 3897
Registriert: Di Feb 14, 2012 8:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verantwotlich für die Rodung der Rebflächen

Beitragvon Englberger » So Sep 14, 2025 18:45

freddy55 hat geschrieben:Wenn du bei Gericht landest, kannst das Ergebnis auch würfeln, die Richter haben keine Ahnung um was es geht, Gutachter na ja ..

Hallo freddy,
da bist in F mit dem Tribunal paritaire besser dran. In der Regel 3 Vertreter von Pâchter und Verpächterseite. (hab die aktuelle Lage nicht gegoogelt.)
Hier heissts, es wird immer Pächterfreundlich entschieden. Verpächter sind reiche Bonzen die nix arbeiten.
Andererseits zahlen Franzosen ab einem Vermögen von 1,3Mio Euros Vermögenssteuer auf Immobilien.
Und da ist im Var oder Bourgogne oder Cognac nicht viel Fläche erforderlich.
Ne Cousine meiner Frau hat in der Bourgogne eine Winzervilla gekauft, in dem Ort gibts keine Flasche unter 35Euro.
Hab mich im Urlaub in Villeneuve d.M. mit ner Verkäuferin von nem Laden angelegt. Ist ne Behindertenhilfeorganisation, werben mit Handlese von Behinderten.Realität war Vollernter und 250 Liter nach 1h Ernte.
Die haben ne Kneipe neben der Weinverarbeitung und da blieben wir ein bisschen.
Der Blanc war in F schlecht. Rouge konventionel, alle Stöcke voll.
Gruss Christian
Englberger
 
Beiträge: 5283
Registriert: Fr Mai 09, 2008 13:29
Wohnort: Zentralfrankreich nähe Montlucon
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
44 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Weinbau

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki