Aktuelle Zeit: Fr Okt 24, 2025 3:16
freddy55 hat geschrieben:Ein Pächter darf gar nicht roden, es sei denn im Pachtvertrag so vereinbart, oder es wird zum ende so vereinbart, dies dann aber vom Verpächter schriftlich bestätigen lassen. (...)
uwe_l hat geschrieben:ich hätte sie als Verpächter gerne gerodet, also von mir aus darf der Pächter roden. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich? Im Pachtvertrag steht explizit nichts von einer Rodung.
uwe_l hat geschrieben:(...)Der Pächter hat die Flächen vom Vorpächter übernommen und der Vertrag wurde dahingehend auch erweitert. Der Vorpächter hatte die Fläche neu angelegt.
Aber nach der Lesart hier im Faden hat der Verpächter scheinbar immer das Nachsehen.
Das letzte Teilstück welches vom Nachpächter vor ca. 10 Jahren neu bepflanzt wurde müsste ich also dann auch selbst roden?
uwe_l
Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, ist er nicht zur Rodung verpflichtet.
Für den Teil den er neu gepflanzt hat, würde ihm sogar eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes für den Aufwuchs zustehen, sofern der Vertrag vorzeitig gekündigt würde.
xyz hat geschrieben:https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/452f1ab20c6c902033e0587669911249246146/2024-11-06_Weinbauverband_Wuerttemberg_FAQ_Pachtvertraege.pdf
freddy55 hat geschrieben:Wenn du bei Gericht landest, kannst das Ergebnis auch würfeln, die Richter haben keine Ahnung um was es geht, Gutachter na ja ..
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