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"Viehhändlerlatein"

Alles rund um das Borstenvieh.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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"Viehhändlerlatein"

Beitragvon bauer hans » Mo Mai 04, 2020 21:37

ein viehhändler berichtete,er müsse 500€ strafe zahlen,weil er ein krankes schwein zum schlachthof gebracht hatte,den schweinehalter erwartet eine strafe,die nach höhe seines aktuellen steuerbescheides festgelegt werden soll.
grund:ein schwein,was selbständig laufen konnte,wurde mit einem schulterschaden beim schlachthof angeliefert.
wie kann das sein?
ich hatte mal ein schwein mit beinbruch angeliefert,was beim verladen ausgerutscht war und das der tierärztin sofort mitgeteilt,es gab kein nachspiel.
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon 240236 » Mo Mai 04, 2020 22:05

Bei uns nimmt der LKW aus besagten Gründen kein Schwein mit einer Schulterläsion mit. Grund: solche Tiere sind nicht transportfähig, da sie Leiden und Schmerzen haben.

PS.: Wenn sich das Schwein bei dir beim verladen das Bein gebrochen hat und du hast es dann noch transportiert, dann wundert es mich nicht mehr, daß die ganzen Vorschriften so sind wie sie sind. :evil: :evil: Wenn es sich erst beim Transport erst verletzt hat, dann kann man es nicht ändern.
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon 240236 » Mo Mai 04, 2020 22:17

bauer hans hat geschrieben:ich hatte mal ein schwein mit beinbruch angeliefert,was beim verladen ausgerutscht war und das der tierärztin sofort mitgeteilt,es gab kein nachspiel.
Wie lange ist das her?
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon Porcex » Di Mai 05, 2020 6:52

Komisch ist nur, dass der Notschlachter alles mitnimmt (außer ältere Mastdärme) und die gleiche Transportdauer wie bis zum regulären Schlachthof hat!
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon 240236 » Di Mai 05, 2020 7:14

Porcex hat geschrieben:Komisch ist nur, dass der Notschlachter alles mitnimmt (außer ältere Mastdärme) und die gleiche Transportdauer wie bis zum regulären Schlachthof hat!
So etwas gibt es bei uns nicht mehr, das hat sich aufgrund dieser Problematik aufgehört. Notschlachter gibt es nur noch im Rinderbereich und da dürfen sie nur noch getötet transportiert werden.
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon Nordhesse » Di Mai 05, 2020 7:22

Es gibt ein sehr schönes Heft der LKW Niedersachsen, wo mit Bildern erklärt ist, was transportfähig ist und was nicht.
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon bauer hans » Di Mai 05, 2020 7:24

240236 hat geschrieben:
bauer hans hat geschrieben:ich hatte mal ein schwein mit beinbruch angeliefert,was beim verladen ausgerutscht war und das der tierärztin sofort mitgeteilt,es gab kein nachspiel.
Wie lange ist das her?

das war im sommer 2019,der weg zum schlachthof beträgt 10 min.
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon bauer hans » Di Mai 05, 2020 7:28

240236 hat geschrieben:
PS.: Wenn sich das Schwein bei dir beim verladen das Bein gebrochen hat und du hast es dann noch transportiert, dann wundert es mich nicht mehr, daß die ganzen Vorschriften so sind wie sie sind. :evil: :evil: Wenn es sich erst beim Transport erst verletzt hat, dann kann man es nicht ändern.

ich wusste doch nicht,dass das ein beinbruch war,es humpelte,konnte aber laufen,wurde auf dem hänger betäubt und gestochen.
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon Nordhesse » Di Mai 05, 2020 7:29

https://www.lwk-niedersachsen.de/downlo ... 27343.html
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon CarpeDiem » Di Mai 05, 2020 7:30

240236 hat geschrieben:So etwas gibt es bei uns nicht mehr, das hat sich aufgrund dieser Problematik aufgehört.

So ist es bei uns auch schon seit einigen Jahren. Für mich ein Grund, neben einigen anderen, die Tierhaltung aufzugeben. Aber offenbar haben die Damen, mit der ideologisch gefestigten Meinung zur Nutztierhaltung, noch nicht alle Veteriärämter übernommen? Aber das kann nur eine Frage der Zeit sein.

Das schlimme ist, dass hier unterschiedliche Rechtskreise, Tierschutz und Eigentumsrechte, sowie nationale Gesetzgebung und EU Richtlinien miteinander konkurrieren und erstaunlicherweise auch niemand ein Interesse daran hat, dieses Durcheinander auf dem Rücken und Geldbeutel des Tierhalters zu entwirren.
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon elchtestversagt » Di Mai 05, 2020 7:42

Was denkt ihr, was los ist, wenn die Schwänze erst länger sein müssen...
Dann sind 20% Verluste im Mastdurchgang normal.
Hier im LK CLP werden ja schon die Kadavertonnen nachgesehen, es werden stichprobenartig Ohrmarken in den Kadavern eingezogen. die dann bei der TKV wieder rausgefischt werden und untersucht werden, ob die "zu lange leiden" mussten...
Ist leider alles "Ermessungsspielraum".
Deshalb müssen wir uns nicht wundern, wenn die Seuchen demnächst wieder auf tauchen. Denn lieber ein "zweifelhaftes" Schwein vergraben...
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon 240236 » Di Mai 05, 2020 7:52

bauer hans hat geschrieben:
240236 hat geschrieben:
PS.: Wenn sich das Schwein bei dir beim verladen das Bein gebrochen hat und du hast es dann noch transportiert, dann wundert es mich nicht mehr, daß die ganzen Vorschriften so sind wie sie sind. :evil: :evil: Wenn es sich erst beim Transport erst verletzt hat, dann kann man es nicht ändern.

ich wusste doch nicht,dass das ein beinbruch war,es humpelte,konnte aber laufen,wurde auf dem hänger betäubt und gestochen.
Ob du das wusstes oder nicht, das spielt keine Rolle. In Bayern heisst es: sobald sich ein Tier nicht auf allen 4 Beinen ohne Auffälligkeiten fortbewegen kann, sobald ist es als nicht transportfähig einzustufen.
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon CarpeDiem » Di Mai 05, 2020 10:16

240236 hat geschrieben:sobald sich ein Tier nicht auf allen 4 Beinen ohne Auffälligkeiten fortbewegen kann, sobald ist es als nicht transportfähig einzustufen.


Genau so wurde das bei uns auch gehandhabt, wobei diese Festellung ein Tierarzt traf der vom Schlachtunternehmen mit der Annahme der Schweine beauftragt war. Der Fortgang war dann folgender, Beruhigung des Schweines mit Stressnil, anschliessend T61 und in den Kübel. Rechnung für die tierärztlichen Bemühungen an den Tiereinsender.

Für mich stellten sich da folgende Fragen. Nach der Feststellung des TA, findet eine Beschlagnahmung des Schweines statt und anschliessend eine Enteignung. Ich frage mich da wer ist denn berechtigt diesen massiven Eingriff vorzunehmen und wird mir als Tierbesitzer jegliches rechtliches Gehör verweigert. Diese ganzen rechtlichen Möglichkeiten hält doch unser lieber Staat für jeden vermuteten Verbrecher bereit, um diesen zu schützen.
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon wilhelm66 » Di Mai 05, 2020 10:39

Wir transportieren unsere Schweine grossteils selber zum Schlachthof und da kontrolliert immer ein Tierarzt vom Vet.Amt die Schweine beim abladen.
Ein Schwein das nicht mehr auf 4 Beinen läuft lade ich nicht mehr auf. Ein Schwein das während des Transportes sich verletzt oder beim abladen nicht mehr richtig läuft wird da seperat aufgestallt und geht extra zur Schlachtung oder wird im Stall betäubt und kommt dann an das Schlachtband.
Und das alles unter Aufsicht eines Tierarztes.Und eins ist auch klar die kennen ihre Lieferanten sehr gut und wissen wo sie genau hinschauen müssen.
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Re: "Viehhändlerlatein"

Beitragvon CarpeDiem » Di Mai 05, 2020 10:58

wilhelm66 hat geschrieben:beim abladen nicht mehr richtig läuft wird da seperat aufgestallt

Eigentlich vernünftig, aber bei uns wird gesagt, dies sei gar nicht möglich, das Tier dürfe den Anhänger lebend nicht verlassen....!
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