ein viehhändler berichtete,er müsse 500€ strafe zahlen,weil er ein krankes schwein zum schlachthof gebracht hatte,den schweinehalter erwartet eine strafe,die nach höhe seines aktuellen steuerbescheides festgelegt werden soll.
grund:ein schwein,was selbständig laufen konnte,wurde mit einem schulterschaden beim schlachthof angeliefert.
wie kann das sein?
ich hatte mal ein schwein mit beinbruch angeliefert,was beim verladen ausgerutscht war und das der tierärztin sofort mitgeteilt,es gab kein nachspiel.