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Vollabnahme Rückewagen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon holzscheune09 » Fr Mai 14, 2010 16:52

Hallo zusammen!

Ich bin in besitz eines Rückewagen Marke Eigenbau. Das ist eg. ne ganz nette karre, hydralisch gebremst boggi-achse usw. Jetzt ist meine frage, da ich nun im kleinerwerb holz mache, wie ich mit dem teil rechtlich aus der grauzone rutschen kann? Durch die nummernschildfarbe vom schepper? Muss ich ne vollabnahme machen lassen? bzw konfirmitätserklärung erställen lassen? was ja sicher ein teuere spaß wird!?


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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon Markus K. » Fr Mai 14, 2010 17:17

Du brauchst mindestens eine ABE, also die Karre muß vom TÜV abgenommen werden: Wenn alles passt bekommst du eine TP-Nummer in den Rahmen geschlagen und dann darfst du damit rumfahren. Mit hydraulischer Bremse gilt der Anhänger in D als ungebremst, dementsprechend kannst du dann (legal) fast gar nichts laden, wenn du damit im Bereich der StVZO unterwegs bist.
Kosten beim TÜV und Zulassungsstelle (nur für den Stempel auf der ABE) gesamt etwa 200€
Gruß Markus

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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon holzscheune09 » Fr Mai 14, 2010 17:53

200€ ist ja nicht die welt..
wieviel darf ich denn dann an gewicht mit dem 25 km/h schlepper bewegen?
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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon Michael33 » Fr Mai 14, 2010 17:57

3000 kg leider nur :( :? :wink:
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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon holzscheune09 » Fr Mai 14, 2010 18:12

das ist doch vom schlepper abhänig oder? wie ist das denn dann bei den Rückewagen die man von händler bekommt? da sind doch auch eine große zahl nur so gebremst?!
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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon Michael33 » Fr Mai 14, 2010 18:24

das weiß ich nicht .. aber ein forumsmitglied hat auf seinen top gebrauten wagen auch nur wegen seiner hydl. bremse eine 3000kg zulassung bekommen obwohl der wagen auch 9000kg locker halten würde :wink:
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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon Der Wald » Fr Mai 14, 2010 18:36

Hallo,
ich hab von einem forstwirt gehört das man mit der hydraulischen bremse die hälfte vom gesamtgewicht haben darf
bei einem 8to wären das 4000kg.

mfg
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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon holzscheune09 » Fr Mai 14, 2010 19:32

mh.. dann kann man sich diese art von bremsen doch gleich sparen?!
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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon Michael33 » Fr Mai 14, 2010 19:40

ich frage mich wieviel teuerer das eine auflaufbremse ist und ob sie schwerer zum einbauen ist ?!
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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon holzscheune09 » Fr Mai 14, 2010 21:09

die frage ist wieso andere wagen mit hydraulibremse 10t o.a. zuladen dürfen?
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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon Michael33 » Fr Mai 14, 2010 21:11

mit hydraulischer bremse is maximal 8 tonnen drin ! ..

und das bekommen auch nur die großen firmen ..
weiß gott warum :roll:
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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon johndeere93 » Fr Mai 14, 2010 21:45

Da muss ich dir Wiedersprechen Michael!
Die meisten Rüwa haben entweder eine Drulu oder eine Hyd. Brebse mit der dieser jedoch nur bis 3000kg auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen! Im vergleich dazu mal mit Siebrazugbremse dürfen sogar bis 4000kg auf öffentlichen Straßen gefahren werden! Normal sollte es doch Möglich sein den Tüv mal damit zu beauftragen ob Hydraulischebremsen in Deutschland nicht auch bis 8 oder mehr Tonnen freigegeben werden können wie in Österreich zum Beispiel.
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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon Markus K. » Fr Mai 14, 2010 22:34

wo steht, das mit der hydraulischen Bremse nur 8to geht? Auflaufgebremst stimmt das schon eher. Bis 25Km/h reicht eine auflaufgebremste Achse, bei 40Km/h müssen alle Achsen gebremst sein. Hydraulische Bremse in D im Bereich der StVZO nicht erlaubt, im Bestand/ Privat geht natürlich viel mehr als mit der Auflaufbremse. Wieviel genau liegt an der Kombination der/ den Achse/ n und Räder bzw. deren Bremsleistung!
Wenn der RW nur eine hydr. Bremse hat, dann gilt der in D als ungebremst. Max. Achslast des Hängers 3to, max. jedoch das halbe Schleppergewicht.
Gruß Markus

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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon Irgendwie » Sa Mai 15, 2010 7:17

Hallo,

Markus K. hat recht. Wir haben bei unseren Rückewagen eine Druckluftbremse einbauen lassen. Kostet auch nicht die Welt und ist super zum fahren. Viele Schlepper haben keine Druckluftbremse, sogar viele neue nicht was ich überhaupt nicht verstehen kann.
Die Hydraulische Bremse ist meiner Meinung nach gefährlich. Wenn der schlauch abreist oder platz oder die Hydraulikpumpe des Schleppers defekt ist, kann man nicht mehr Bremsen (Sehr, Sehr gefährlich) . Eine richtige hydraulische Bremse haben die wenigsten, meist werden diese an die normale Schlepper-Hydraulik angeschlossen.
Wenn ich mir schon einen Rückewagen kaufe oder einen baue, dann doch mindestens mit Auflaufbremse. Da hat man zumindest noch eine Chance eine vernünftige Zulassung zu bekommen.

€200,-- sind nicht die Welt! Das stimmt schon, aber wenn ein Unfall passiert und du einen verletzt bist du nicht mehr so gut drauf. Bei uns wenn die Polizei einen erwischt, wird er in immer in nächster Zeit öter angehalten. Also 5 oder 6 mal €200,-- plus Punkte hat auch was für sich....

Ich glaube nicht das hydraulische Bremsen in D Zukunft haben.

Gruß
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Re: Vollabnahme Rückewagen

Beitragvon Djup-i-sverige » Sa Mai 15, 2010 8:07

Die Hydraulische Bremse ist meiner Meinung nach gefährlich. Wenn der schlauch abreist oder platz oder die Hydraulikpumpe des Schleppers defekt ist, kann man nicht mehr Bremsen (Sehr, Sehr gefährlich) .


Und wenn bei der Drulu die Leitung platzt,bzw. der Kompressor ausfällt? Ok dann hat man die Federspeicher,nur warum kann man diese nicht auch bei einer Hydraulischen nutzen? wäre doch genauso einfach zu bauen..
Also liegst nicht an Hydraulisch oder Druckluft sondern nur an der Bauart der restlichen Komponenten.
Wobei man ja anmerken muss auch ne Auflaufbremse kann ausfallen.
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
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