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Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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41 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon S 450 » Mo Okt 17, 2016 19:35

Danke für die zahlreichen Antworten. Aber ich bin zu spät dran. Am Donnerstag wird überschrieben..
Leider hat mein Nachbar nicht mehr das Sagen, sondern die Tochter, die lieber das Geld verprasst anstatt arbeiten zu gehen... Ein Jammer, wenn man bedenkt dass der Wald erst seit 44 Jahren in Familienbesitz ist..
Am finanziellen würde es bestimmt nicht scheitern, da bin ich "gut" aufgestellt. Aber bei 4,6ha ist auch schnell Ende Gelände. Aber 4€/m² wird der Förster schon nicht geschätzt haben..

Ich rätsel noch was der neue Besitzer mit fast 5ha machen will.. Brennholz? Was zahlt er für die BG? Das dürften doch fast 100€/ha sein. Da kann ich mir viel Holz kaufen. Ich hab auch nur Interesse weil es halt der Nachbarwald ist und wir in absehbarer Zeit mit der Viehhaltung aufhören. Sonst würde mir das im Traum nicht einfallen.

Ich versteh auch dass es der Familie peinlich ist und dass sie lieber an "Fremde" verkaufen. Aber es kommt doch immer alles ans Tageslicht.

Schönen Abend noch.
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon 777 » Mo Okt 17, 2016 20:42

BG für 5 ha macht ca. 130€ aus

ca. 80 Grundbeitrag, dann noch fürn ha einen10er
vor Jahren warns 55 Grundb. , der Bundeszuschuß wird immer weiter zurückgefahren, es wird nicht billiger werden :?
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon buntspecht » Di Okt 18, 2016 17:35

Servus,

halt Dich an den Ratschlag von Yogi, unrechtmäßige Grundstücksgeschäfte werden auch per Grundbucheintrag nicht rechtens ...

Gruß vom Buntspecht
Alle Kinder sind klug, solange sie klein sind, aber bei der Mehrzahl bleibt es beim Kinderverstand.

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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon abu_Moritz » Mo Okt 24, 2016 9:10

buntspecht hat geschrieben:Servus,

halt Dich an den Ratschlag von Yogi, unrechtmäßige Grundstücksgeschäfte werden auch per Grundbucheintrag nicht rechtens ...

Gruß vom Buntspecht


es gibt aber wahrscheinlich kein Vorkaufsrecht, also wird es rechtens sein,
wenn es eines Gäbe, müsste ihn der Notar nämlich anschreiben ;-)
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon Daniel Düsentrieb » Mo Okt 24, 2016 12:51

Hallo,
Bei uns in Hessen hat ein ortsansässiger Landwirt bei verkäufen über 2500qm an nicht Landwirte ein Vorkaufsrecht.
Das läuft dann folgendermaßen ab:
Der Verkäufer verkauft unter notarieller Aufsicht das Grundstück an den Käufer. Dann prüft der Notar ob ein Vorkaufsrecht besteht. Gibt es eins und sollte ein Vorkaufsberechtigter von seinem Recht Gebrauch machen, wird er als Ķäufer im Kaufvertrag eingetragen. Natürlich wird der im Kaufvertrag festgelegte Kaufpreis nicht geändert. Der ursprüngliche Käufer geht leer aus. Schon gezahltes Schwarzgeld ist vielleicht auch weg.
Der Handel wird in Hessen über die HLG abgewickelt. Mit diesem Vorkaufrecht sollen Landwirte vor Landnapping geschützt werden. Überzogene Preise können auch dazu führen dass Verkäufe nicht gültig sind. Diese dürfen nämlich nur zu einen bestimmten Betrag über den Richtwerten liegen.
Also wie schon gesagt:Rechtsbeistand, am besten beim Bauernverband holen.

Viele Grüße

DD
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon T5060 » Mo Okt 24, 2016 14:18

Daniel Düsentrieb hat geschrieben:Also wie schon gesagt:Rechtsbeistand, am besten beim Bauernverband holen.


Dann bist du die Fläche los, dann kriegt die der beste Freund vom BV :-)

Es läuft ein wenig anders. Der notarielle KV wird dem Landkreis zur Genehmigung vorgelegt. Sieht der LK Bedenken, geht das an den Ortslandwirt ( der es dann auch meist kauft, weil es kein anderer erfährt ), der informiert dann die Landwirte. Wenn dann ein Landwirt Interesse bekundet, kauft die Fläche die HLG und verkauft sie an den Landwirt weiter. Soweit die Praxis nach dem Lehrbuch, aber es geht noch ganz anders.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon wald5800 » Mo Okt 24, 2016 16:23

Sehe aber nicht ein, warum ein "Nichtland(forst)wirt" keinen Wald erwerben darf? Wer sagt den, dass ein Nichtforstwirt den Wald schlechter bewirtschaftet? Warum sollte er nicht die Chance haben, seinen Brennholzbedarf aus eigenem Grund und Boden zu beziehen?
Wenn im Erbweg ein Waldgrundstück an einen Nichtforstwirt übertragen wird, muss es auch recht sein!
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon Daniel Düsentrieb » Mo Okt 24, 2016 21:14

Hallo,
das meinte ich ja mit über die HLG abwickeln.
Der Ortslandwirt ist dazu verpflichtet die Berufskollegen zu Informieren. Macht er das nicht,kann er sich Schadensersatzpflichtig machen. Und überhaupt: Wieso wählt ihr so einen A......., der so was ausnutzt.
Meiner Erfahrung nach sind z.zt. viele nicht in der Lage das Geld für die eben hohen Grundstückspreise auf zu bringen.

Noch was zu der Sinnhaftigkeit des Vorkaufsrecht.
Da kommt einer um sein Geld vor Niedrigzinsen zu retten und bietet mal so eben 20€ pro m2. Wie soll denn da ein Landwirt, der ja mit dem Land wirtschaften muss, mithalten.

Viele Grüße
DD
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon yogibaer » Mo Okt 24, 2016 21:58

Es ist schon eine Krux mit den Gesetzen. Hab mir mal die Zeit genommen und :google: nach den Vorkaufsrechten in Bayern befragt. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen kann ein Vorkaufsrecht für Landwirte erteilt werden aber nicht für forstwirtschaftliche Flächen. Wird wohl in Bayern eine starke Lobby geben.
Fundstelle:http://www.bbv-ls.de/allgemeines?redid=626798&seite=0
Gruß Yogi
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon buntspecht » Di Okt 25, 2016 18:52

Hallo,

da war doch die Sprache der Zuwegung durch das verkaufte Grundstück :wink:

Gruß vom Buntspecht
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon T5060 » Di Okt 25, 2016 19:51

Da wir wieder steigende Preise und in Folge auch ein Ende fallender Zinsen haben,
dürfte sich das Thema bald erledigt haben.
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon S 450 » Mi Okt 26, 2016 16:55

Hallo miteinander

Neuigkeiten! Mein Nachbar hat Haus und Hof (und 8ha Wald) verkauft. Der neue Besitzer will anscheinend einen Brennholzhandel aufmachen... Ich weiß nicht genau ob ihm bewusst ist dass man nicht nur Holz aus dem Wald klopfen kann.....

In dieser Saison muss er ganz schön ranklotzen.. Noch ist ein Haufen Holz zu machen und zwar Kurzfristig!!! Schön die Fixlängen zusammenschneiden die mein Bruder mühsam rausgezogen hat. Beim entferntesten Waldstück musste mein Bruder 2km weit rücken..

Findet ihr es eigentlich OK wenn mein Förster um diese Jahreszeit nicht mehr auf die Tube Drückt wegen den befallenen Bäumen?
Ich warte erstmal ab ob etwas vom Notar kommt.
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon Falke » Mi Okt 26, 2016 17:18

Die Borkenkäfer vermehren sich jetzt nicht mehr. So gesehen hat man mit der Aufarbeitung von Käfernestern Zeit, bis es wieder wärmer wird ...

War da bisher nicht von knapp 5 ha (anstatt jetzt 8 ha) Wald die Rede? :shock:

A.
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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon Ugruza » Mi Okt 26, 2016 18:04

Mir kommt es so vor als würdest du dem neuen Besitzer alles madig machen wollen. Kennst du den neuen Besitzer überhaupt? Habt ihr euch eure Leistung nicht entlohnen lassen? Offensichtlich nicht, sonst könnte dir ja egal sein was irgendwer mit seinem Holz macht.
Beim Verkauf von Liegenschaften läuft es (zumindest bei uns am Land) so, dass diese Dinge weder in Zeitung noch Internet stehen, sondern unter Nachbarn ausgemacht werden. Die mit dem besseren Verhältnis zum Verkäufer kommen häufig zum Zug - ohne dass irgendwer anders davon erfährt. Ich hab so schon einige Parzellen erstehen können. Natürlich muss man auch das Geld auf der Kante haben - solche Verkäufe passieren selten ohne Druck von Bank, Versicherung oä.
Auch auf diese Art (und andersherum sowieso) lohnt sich ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn - wie ich es hier immer wieder propagiere - in jedem Fall.

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Re: Vorkaufrecht auf Nachbargrundstück?

Beitragvon WaldbesitzerWendland » Mi Okt 26, 2016 18:10

Falke kann es nicht vielleicht sein,dass ebenfalls noch ein zweites Grundstück verkauft wurde was den Unterschied zwischen den 5ha und jetzt genannten 8ha macht.Doch es wurde nur von dem 5ha Stück gesprochen,da nur dieses(durch die Nähe zum eigenen Grundstück) von Interesse war. Oder es handelte nur um eine falsche Angabe .
:D
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