Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 16:19

Vorkaufsrecht des Pächters

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
46 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Seven-fifty » Do Jul 30, 2015 16:14

Hallo, in die Runde,

also in Anbetracht der Grundstücksgröße, der Größe des "Betriebes" (eben genau KEINE Landwirtschaft) würde ich anraten erstmal "ruhig Blut" zu bewahren.

Du schreibst zwar dass der Bürgermeister als "kleiner Diktator" die Gemeinde regiert - das ist aber heutzutage nahezu unmöglich da er immer noch seinen Gemeinderat berücksichtigen muss (sicher, es gibt Gemeinden in denen der Gemeinderat alles "abnickt" was der Bürgermeister will). Aber was will denn der Bürgermeister mit dem Grundstück? Selbst bewirtschaftenß Wohl kaum. Ich denke er hat es FÜR die Gemeinde gekauft - zum Einen damit kein "Fremder" dazwischenfunkt und zum Anderen weil die Gemeinde unter Umständen "Ausgleichsfläche" braucht.

Wie schon geschrieben wurde: bevor Ihr Euch "lange Nächte" macht -- geht einfach mal hin zur Gemeinde und fragt was denn die Gemeinde zu tun beabsichtigt und ob Ihr nicht weiterhin das Grundstück in Pacht (oder eventuell sogar im Tausch gegen ein anderes -Euch gehörendes- Grundstück) weiterbewirtschaften könnt wie bisher. Fragen kostet nichts == man muß "nur" miteinander reden (zugegeben: das scheint heute "ausser Mode" zu sein -- miteinander reden ohne "den Anwalt" dabei zu haben........... was ist das nur für eine Gesellschaft geworden?).

Viel Erfolg
"Seven-fifty"
Seven-fifty
 
Beiträge: 474
Registriert: Di Feb 14, 2012 16:12
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Jul 30, 2015 16:16

@Julie,

Vielen Dank für den Link.

Gekündigt wurde uns noch nicht. Wir habens auch erst gestern abend erfahren.
Bisher ging der mündliche Pachtvertrag immer von November bis November.
Die Mutter kam immer an Allerheiligen und da wurde bar bezahlt.

Im November 2014 konnte sie nicht kommen und wollte eigentlich dann Weihnachten 2014 kommen.
Das klappte aber auch nicht.
Ich hab dann aber Ende Januar den Pacht geschickt.

Da bis Ende 2014 ein schriftlicher Pachtvertrag besteht, gehen wir davon aus, dass der mündliche Pachtvertrag für 2015 von Januar bis Dezember gilt.
2 Jahre wäre jetzt schon mal ein kleiner Lichtblick.
Der Schwiegervater geht aber morgen gleich zur Gemeinde.

Danke
Pandora
 
Beiträge: 21
Registriert: Do Jul 30, 2015 9:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Jul 30, 2015 16:27

Seven-fifty hat geschrieben:Hallo, in die R

Du schreibst zwar dass der Bürgermeister als "kleiner Diktator" die Gemeinde regiert - das ist aber heutzutage nahezu unmöglich da er immer noch seinen Gemeinderat berücksichtigen muss (sicher, es gibt Gemeinden in denen der Gemeinderat alles "abnickt" was der Bürgermeister will). Aber was will denn der Bürgermeister mit dem Grundstück? Selbst bewirtschaftenß Wohl kaum. Ich denke er hat es FÜR die Gemeinde gekauft - zum Einen damit kein "Fremder" dazwischenfunkt und zum Anderen weil die Gemeinde unter Umständen "Ausgleichsfläche" braucht.

Wie schon geschrieben wurde: bevor Ihr Euch "lange Nächte" macht -- geht einfach mal hin zur Gemeinde und fragt was denn die Gemeinde zu tun beabsichtigt und ob Ihr nicht weiterhin das Grundstück in Pacht (oder eventuell sogar im Tausch gegen ein anderes -Euch gehörendes- Grundstück) weiterbewirtschaften könnt wie bisher. Fragen kostet nichts == man muß "nur" miteinander reden (zugegeben: das scheint heute "ausser Mode" zu sein -- miteinander reden ohne "den Anwalt" dabei zu haben........... was ist das nur für eine Gesellschaft geworden?).

Ja genauso läuft bei uns.
Aber wenn der BM jemanden hat, der es möchte, dann kriegt es der, wenn er ihm zur Nase steht.
Das ist bei Länder Sachen auch schon so gewesen.
Es gibt Einige, die so eine Fläche suchen.

Tauschen können wir nicht, sonst haben wir kein Grundstück, leider.
Und am Haus wird nicht mal 1 Schaf satt.

Aber trotzdem vielen Dank für den Zuspruch.


Viel Erfolg
"Seven-fifty"
Pandora
 
Beiträge: 21
Registriert: Do Jul 30, 2015 9:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Jul 30, 2015 16:40

Oh, Entschuldigung,

Ich wollte Seventy-fifty zitieren und hat nicht richtig geklappt.

Aber es läuft so bei uns und wir werden wenig Chancen haben.
Pandora
 
Beiträge: 21
Registriert: Do Jul 30, 2015 9:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Rohana » Do Jul 30, 2015 17:10

Hey Pandora, ich kann leider nix sachliches beitragen aber ich drück euch alle Daumen. Vorm Verzweifeln erstmal alle Möglichkeiten ausschöpfen! Ihr seid doch sicher nicht alleine in dem Ort und es gibt bestimmt Leute die für euch und eure Situation Verständnis haben.
Rohana
 
Beiträge: 2328
Registriert: Sa Feb 16, 2008 11:50
Wohnort: Oberpfälzer Pampa
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Jul 30, 2015 17:24

@Rohana,

vielen Dank für deinen Beistand.

Sicher gibt es Leute, die Verständnis haben, aber man kann da keine Hilfe erwarten.

....und es gibt auch Leute, die Pachtgrund suchen.

Am Ende steht man immer alleine da.
Wir hatten schon vor kurzem eine solche Situation, deshalb unsere Befürchtungen.
Pandora
 
Beiträge: 21
Registriert: Do Jul 30, 2015 9:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Seven-fifty » Do Jul 30, 2015 17:39

Pandora hat geschrieben:Oh, Entschuldigung,

Ich wollte Seventy-fifty zitieren und hat nicht richtig geklappt.

Aber es läuft so bei uns und wir werden wenig Chancen haben.


Verstehe ich jetzt nicht so ganz - weswegen du mich "zitieren" wolltest. Also ganz offen geschrieben verstehe ich Euch nicht: Ihr hattet ein halbes Jahrhundert einen sehr sehr toleranten Nachbarn der Euch immerhin 73 Ar Grund zur mehr oder weniger "freien Verfügung" überließ. Die "alte Dame" kam sogar selbst zu Euch um den Pacht abzuholen............ gestattete Euch großzügigst "Grenzbebauung" und darüber hinaus auch noch den Bau eines (offensichtlich nicht nur Bretterhütte) Stall- und Werkstattgebäudes und Ihr --- WAS HABT IHR GETAN? Klar, großzügig hingenommen dass die "alte Dame" einmal im Jahr bei Euch auftaucht um den Pachtzins persönlich abzuholen - als sie das (möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen) nicht konnte.............. nein, da seid Ihr nicht auf die Idee gekommen, die "alte Dame" mal zu besuchen und ihr den Pachtzins zu bringen; nein! Aber Ihr wart immerhin so "fair" ihr den Pachtzins zu überweisen (kommentarlos womöglich).

Ich denke der Sohn der "alten Dame" wollte womöglich nur bei der Gemeinde erfragen wie denn so die ortsüblichen Pachtzinsen bzw. Grundstückspreise sind -- der Bürgermeister (offensichtlich nicht auf den Kopf gefallen) hat "gerochen" dass da "was zu verkaufen" sein könnte und hat seinerseits "Nägel mit Köpfen" gemacht. Eventuell braucht er ja in Ortsnähe einen Platz auf welchem Container für Flüchtlinge aufgestellt werden können = Nähe zu Strom- und Wasser-/Abwasseranschluss. :D :D :D

Ich glaube, Ihr hattet jahrzehntelang einen schönen "Speckgürtel" (so nennt man arbeitspsychologisch den Vorteil den sich jemand an seinem Arbeitsplatz ohne jede (Rechts)-Grundlage zulegt -- z.B. Arbeiter geht seit Jahren um die und die Zeit so und so lange in die Pause und die Kollegen können zusehen wo sie bleiben === klar, schreit der Arbeiter dann über Unrecht etc. und fordert "Rechte" wenn dieser "Speckgürtel" mal in Frage gestellt wird - weil z.B. ein neuer Firmeninhaber übernimmt) in der Form dass Ihr direkt hinterm Haus noch "viel schöne freie Fläche" für Euch hattet. Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass es da seitens der Mitbürger das eine oder andere "lange Näslein" (="auch haben will") gab.

Wäre es denn soviel "Mühe" gewesen, anstatt "nur" den Pachtzins zu bringen auch mal der "alten Dame" die eine oder andere "Aufmerksamkeit" zuteil werden zu lassen - z.B. mal eine Lammkeule zu Weihnachten oder etwas ähnliches? Ich bin sicher, dann hättet Ihr heute dieses "Problem" nicht sondern schon längst "klare Verhältnisse".

"Seven-fifty"
Seven-fifty
 
Beiträge: 474
Registriert: Di Feb 14, 2012 16:12
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon JueLue » Do Jul 30, 2015 19:23

@Seven-fifty:

Na, du weist ja ganz genau, wies gelaufen ist, und wie es hätte laufen sollen! :roll:


Wahrscheinlich warst du die ganze Zeit dabei, oder du hast eine von diesen Glaskugeln auf dem Schreibtisch, anders kann ich mir deine detailreichen Tips nicht erklären.

:klug: ich hoffe nur, dass du im Leben immer alles richtig machst! :klug:

JueLue
JueLue
 
Beiträge: 4470
Registriert: So Nov 05, 2006 18:15
Wohnort: OWL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon bauer hans » Do Jul 30, 2015 20:00

Pandora hat geschrieben:
Sicher gibt es Leute, die Verständnis haben, aber man kann da keine Hilfe erwarten.

....und es gibt auch Leute, die Pachtgrund suchen.

Am Ende steht man immer alleine da.
Wir hatten schon vor kurzem eine solche Situation, deshalb unsere Befürchtungen.


wer sich nicht kümmert und auch nicht fragt,bleibt unwissend :klug:
wir schaffen uns :mrgreen:
bauer hans
 
Beiträge: 8059
Registriert: Mo Apr 27, 2015 7:57
Wohnort: OWL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Jul 30, 2015 21:50

@Seven-fity,

Hallo, ich merke schon, du hast einiges falsch verstanden.

Eigentlich wollte ich es dir erklären, aber ich will mich kürzer fassen.

Wie eine Hutung vor einen halben Jahrhundert ausgeschaut hat, weißt du vielleicht nicht.
Durch damals schwere Handarbeit ist es über Jahrzehnte eine schöne Weide geworden.
Für den Eigentümer eine feine Sache und noch dazu unentgeltlich.
Ein Landwirt wollte damals und auch heute die Fläche gar nicht haben, weil sie mit Maschinen gar nicht zu bearbeiten ist. Soviel zum Speckgürtel.
Man hat sicher das freiwillig gemacht, darum ist einem dies auch so wertvoll gewesen.
Außerdem hätte bei einer NICHTverpachtung die Eigentümerin auch noch Berufsgenossenschaftsbeiträge bezahlen müssen. In 50 Jahren auch sehr viel Geld.
"Die alte Dame" ist im fortgeschrittenen Alter, und hat jetzt ihre Rente beantragt. Bitte rechnen. So hab ich es geschrieben.
Sie wollte gar keinen Besuch, sondern selbst abholen und ist seit Jahrzehnten Vegetarierin. Soviel zum Lammbraten. Für Kaffee und Kuchen hatte sie ebenfalls nie Zeit. Sie war froh, dass alles so gepflegt wurde und sie sich um nichts kümmern musste.
Die Garage wurde Grenzbebauung aber an einer anderen Grundstücksgrenze.

Außerdem würden die Flüchtlinge in den Containern ertrinken, die Fläche wird nämlich regelmäßig bei längerem Regen überflutet. DIese Fläche dient nämlich als Flutmulde. Weiß nicht, ob du dir wenigstens das vorstellen kannst. Hätte das niemand gepachtet, dann wäre die Arbeit für die Eigentümerin geblieben.

Die " langen Näslein" gibt es halt jetzt, da schon einer ein halbes Jahrhundert mächtige Vorarbeit geleistet hat.
Außerdem hätte man der Besitzerin oder Sohn bei einem Verkauf mehr bezahlt als die Gemeinde, weil es für uns ein ideeller Wert ist. Das haben die Eigentümer aber all die Jahre gewusst und hätten statt der Pacht ein schönes Sümmchen haben können.
Dies Problem haben wir nur, weil die Eigentümerin sich nicht entschließen wollte, wir wollten schon immer klare Verhältnisse, aber man respektiert halt die Entscheidung des Anderen.

Übrigens noch unsere Flüchtlinge wohnen nicht im Container, sondern haben ein schönes, großes Haus.

So das war es nur mal zur Richtigstellung.

Eigentlich kann man sich solche Kommentare, wie du sie bringst gar nicht erlauben, wenn man so wenig weiß und dann auch noch falsch liest.

Allen Anderen danke ich für die Informationen, sie haben mich ein wenig weitergebracht. Nun können wir nur hoffen.

Danke
Pandora
 
Beiträge: 21
Registriert: Do Jul 30, 2015 9:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon T5060 » Fr Jul 31, 2015 0:54

Das Thema hab ich - fast identisch - durch. Hab vorm OLG dann mit der Gemeinde einen aussergerichtlichen Vergleich geschlossen, dass die die Fläche an mich weiterverkaufen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35368
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Fr Jul 31, 2015 5:34

@T5060

Dann kannst du es wahrscheinlich gut verstehen, wie wir uns momentan fühlen.

Wir werden versuchen dies zu erreichen, da es ja seit Jahrzehnten unser Wunsch ist, aber bisher die
Entscheidung der Eigentümerin respektierten.

Zum jetzigen Zeitpunkt wird dies aber sehr schwierig werden.

Vielen Dank
Pandora
 
Beiträge: 21
Registriert: Do Jul 30, 2015 9:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon The Judge » Fr Jul 31, 2015 7:43

Pandora hat geschrieben:Da bis Ende 2014 ein schriftlicher Pachtvertrag besteht, gehen wir davon aus, dass der mündliche Pachtvertrag für 2015 von Januar bis Dezember gilt. 2 Jahre wäre jetzt schon mal ein kleiner Lichtblick.

Ich will dir ja nicht die Hoffnung nehmen, aber da es sich nicht um einen Landpachtvertrag, sondern nur um einen "gewöhnlichen" Pachtvertrag handelt, kann dieser bis zum 3. Werktag des Halbjahres, an dessen Ende der Pachtvertrag ausläuft, zum Pachtjahresende gekündigt werden (§584 BGB). Also hätte die Gemeinde bis zum 5. August Zeit, den Pachtvertrag zum 31.12.2015 zu kündigen. Vielleicht sollte dein Schwiegervater lieber erst am 6. August zur Gemeinde gehen, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
ABER: Bei Kündigungen eines "gewöhnlichen" Pachtvertrages gilt das Mietrecht, in diesem Fall insbes. §573 BGB, und damit wird es für die Gemeinde verdammt schwer, den Pachtvertrag zu kündigen.
Meine Empfehlung wäre aber trotzdem, sich dazu nochmal von einem Fachanwalt beraten zu lassen!
The Judge
 
Beiträge: 617
Registriert: Do Okt 11, 2007 11:58
Wohnort: Region Hannover
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » So Aug 02, 2015 7:19

@The Judge,

Vielen Dank für den Hinweis.
Nun müssen wir wahrscheinlich am Besten, die nächsten Tage abwarten.
Hätten wir die Zusage des Eigentümers für einen schriftlichen, langfristigen Pachtvertrages, dann hätten wir auch die Arbeit für die kleine Brücke und das Geld nicht mehr investiert.
Der Eigentümer war ja damit einverstanden und auch dessen Mutter, wollte im Falle eines Verkaufs, meinen Schwiegervater kontaktieren. Aber so haben wir erst erfahren, als es zu spät war.
Angeblich, sind die Verhandlungen schon 1 Jahr gelaufen.
Ich hab halt gedacht, dass 50 Jahre Pacht einen Vorteil hätten. Eben falsch gedacht.

Vielen Dank
Pandora
Pandora
 
Beiträge: 21
Registriert: Do Jul 30, 2015 9:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon wauzzz » Mo Aug 03, 2015 16:10

Wir hatten ähnlichen Fall:seit 40 Jahren Pächter....Verkauf der Fläche erfolgte meistbietend durch Anzeige und Chiffre. Der langjährige Pächter (wir) hatten keine Chance... als Verkäufer sind einem langjährige Geschäftsbeziehungen sch...egal Gruß wauzzz
wauzzz
 
Beiträge: 137
Registriert: Fr Aug 06, 2010 19:42
Wohnort: Südniedersachsen
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
46 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Hubertus1965

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki