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Vorkaufsrecht des Pächters

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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46 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Mo Aug 03, 2015 20:58

Ja, so ist es leider. Nur ging Alles so heimlich. Man hatte gar nicht die Chance zu bieten.
Verkäufer und Käufer hatten Stillschweigen vereinbart. (Haben wir erst jetzt erfahren).
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon schweinefreund » Di Aug 04, 2015 6:54

wauzzz hat geschrieben:Wir hatten ähnlichen Fall:seit 40 Jahren Pächter....Verkauf der Fläche erfolgte meistbietend durch Anzeige und Chiffre. Der langjährige Pächter (wir) hatten keine Chance... als Verkäufer sind einem langjährige Geschäftsbeziehungen sch...egal Gruß wauzzz

Dann hast du nicht genug geboten , sonst hättest du den Vertrag unterschreiben dürfen !
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Di Aug 04, 2015 7:39

Bei 40 jähriger Pacht ist es meist so, dass der langjährige Pächter, die Fläche gepflegt und aufgewertet hat.
Dann wäre es wie bei wauzz schon fair gewesen ein "Extra-Angebot" zu machen, bzw. vor Anzeigenaufgabe ihm eine Chance zu geben.
Er hat schließlich zur Wertsteigerung 40 Jahre mitgeholfen.
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon wauzzz » Do Aug 06, 2015 7:06

Wir hatten nur das Konto, auf das wir überweisen durften. Naja....draufgeschi..en. Sind durch damit.
Gruß wauzzz
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Aug 06, 2015 7:17

Das ist wirklich dumm gelaufen. Konntet ihr es wenigstens weiterhin pachten?

Ich werde noch ein paar Erkundigungen machen.
Hab nämlich in der ganzen Aufregung vergessen, dass wir ja Imker sind und auch die Bienenstände drauf stehen. Natürlich mit Einverständnis des ehemaligen Eigentümers.
Außerdem sind unsere Schafe eine aussterbende Rasse.

Vielleicht gibt es doch noch ein Türchen.

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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Fr Aug 07, 2015 15:50

Ja, es wurde mir vom Verpächter bestätigt und der Notartermin soll auch schon gewesen sein.

Ich sehe keine gute Chancen wenigstens einen langfristigen schriftlichen Pachtvertrag zu bekommen,
geschweige denn die Fläche zu kaufen.
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Mo Aug 17, 2015 21:01

Guten Abend,

nun will ich mich nochmal bei euch melden.

Kündigung haben wir bisher keine bekommen.
Ich hab mich jetzt auch noch genau erkundigt.
Als Nebenerwerbslandwirt hätte ich Vorkaufsrecht vor der Gemeinde.
Ein Haupterwerbslandwirt hat Vorkaufsrecht vor dem Nebenerwerbslandwirt.
Für einen Landwirt ist diese Fläche aber uninteressant, zumal mit Maschinen diese nicht zu bearbeiten ist.

Als Imker ist der Betrieb angemeldet beim Landwirtschaftsamt.

Nun möchte ich mich als Nebenerwerbslandwirt anmelden.
Wie gehe ich vor?
Ich weiß, dass ich einen Gewinn nachweisen muss.
Mit Bienen und Schafen würde ich dies erfüllen können.

Vielen Dank
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Mo Aug 17, 2015 21:10

Muss noch was ergänzen:

Die Gemeinde hat mehr als 2 ha gekauft, also würde doch das Vorkaufsrecht greifen, wenn ich Landwirt bin.
Meine Fläche ist mir wichtig, ich müsste gar nicht alles haben.

Zu welchem Amt gehe ich zuerst?

Vielen Dank
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon The Judge » Di Aug 18, 2015 6:53

Ein per Gesetz verbrieftes Vorkaufsrecht für Landwirte gibt es in Deutschland meines Erachtens nach nicht!
Gemäß §4 (1) RSiedlG hat lediglich die "gemeinnützige Siedlungsbehörde" ein Vorkaufsrecht. Das kann aber durchaus die Landwirtschaftskammer mit ihren dazu gehörenden Verbänden und Organisationen sein. Also ruhig mal dort nachfragen. Im übrigen müssen Veräußerungen von landwirtschaftlichen Flächen genehmigt werden. In unserer Gegend ist dafür ein Grundstücksverkehrsausschuss zuständig. Gemäß §9 (1) GrdstVG sehe ich jedoch keinen Grund, warum der Veräußerung die Genehmigung versagt werden sollte.
Wenn du dir §4 (2) RSiedlG anschaust, wirst du aber ohnehin feststellen, dass du da ganz schlechte Karten haben wirst.

Das ist jetzt aber nur meine persönliche Interpretation der vorliegenden Gesetze. Über eine juristische Fachberatung wirst du daher wohl nicht drum herum kommen...

Hier noch die Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/BJNR010910961.html#BJNR010910961BJNG000200325
http://www.gesetze-im-internet.de/rsiedlg/BJNR014290919.html#BJNR014290919BJNG000500319
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon T5060 » Di Aug 18, 2015 11:08

I.d.R. ist es das Landratsamt das nach GrundStVerkehrsG den Kaufvertrag genehmigen muss oder mit Auflagen genehmigen muss.
Die Auflage kann ein Weiterverkauf oder Verpachtung an einen Landwirt sein.

Oder es kann den Verkauf versagen, dann geht die Fläche an die Landgesellschaft und die LG verkauft neu.

Eigentlich ne Sache für einen Anwalt der Erfahrung mit so hat und nicht für ein Forum.
Es längst alle Hebel in Bewegung sein müssen.
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Mi Aug 19, 2015 10:06

Vielen Dank für eure Links und Tipps.

Fachmännischen Rat hab ich bereits eingeholt. Es wird schwierig werden.

Eine Chance hab ich nur als Nebenerwerbslandwirt und das bin ich lt. Aussage des Landwirtschaftsamtes.

Falls ihr noch Ideen oder Erfahrungen habt, wäre ich dafür sehr dankbar.

Viele Grüße
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon marius » Mi Aug 19, 2015 10:23

Pandora hat geschrieben:
Falls ihr noch Ideen oder Erfahrungen habt, wäre ich dafür sehr dankbar.

Viele Grüße


Vergiss es. Keine Chance.
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon marius » Mi Aug 19, 2015 10:27

The Judge hat geschrieben:Ein per Gesetz verbrieftes Vorkaufsrecht für Landwirte gibt es in Deutschland meines Erachtens nach nicht!
Gemäß §4 (1) RSiedlG hat lediglich die "gemeinnützige Siedlungsbehörde" ein Vorkaufsrecht. Das kann aber durchaus die Landwirtschaftskammer mit ihren dazu gehörenden Verbänden und Organisationen sein.


Das stimmt. Allerdings fallen aus diesem Grund Kosten wie Grunderwerbsteuer, Notar... doppelt an, weil diese vorkaufberechtigte Behörde nach ihrem Kauf wieder an einen Landwirt weiterverkauft.
marius
 
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Mi Aug 19, 2015 23:45

Ja, es wird schwierig oder gar unmöglich sein, aber ich muß jetzt einfach alles versuchen.

Hab jetzt ans Landratsamt, Landwirtschaftsamt und den Bauernverein geschrieben.

Was die Gemeinde damit will, weiß Keiner. Es hatte die ganzen Jahre nicht mal ein Landwirt Interesse.
Ein Baugebiet kann es auch nicht werden, da es ja eine Flutmulde ist und die letzten Jahre schon dreimal überflutet wurde.

Aber erstmal vielen Dank an Alle, die sich so viel Mühe geben.
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