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Vorkaufsrecht des Pächters

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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46 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Jul 30, 2015 11:45

Hallo,

ich habe zwar bei euch schon einiges über das Vorkaufsrecht gelesen, aber nun hoffe ich aufgrund der Gegebenheiten vielleicht eine für mich günstigere Antwort zu bekommen.

Vor ca. 50 Jahren hat mein Schwiegervater eine eigentlich wertlose Weide gepachtet.
1992 hat er mit genehmigten Bauantrag und mit Einverständnis des Eigentümers einen Stall gebaut.
Ab diesem Zeitpunkt bis Ende 2014 bestand ein schriftlicher Pachtvertrag.
Nun hat der Eigentümer an den Sohn über geben. Der Sohn wollte schon seit Monaten den neuen Pachtvertrag vorbeibringen,.
Nun teilte uns gestern ganz nebenbei der Bürgermeister mit, dass die Gemeinde die Weide gekauft hätte.

Ich hab schon verstanden, dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht hat, aber wie sieht es bei meinem Schwiegervater aus? Hat er nach 50 Jahren Pacht kein Recht? Gibt es kein Gewohnheitsrecht oder Ähnliches?

Vielleicht weiß das jemand oder hat die gleiche Erfahrung gemacht.
Wir sind verzweifelt.
Ich bedanke mich schon bei jedem, der sich die Mühe macht, mir zu antworten.
VG
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon vansan » Do Jul 30, 2015 12:12

habe ich das richtig verstanden:
es wurde ein gebäude/stall auf einer pachtfläche gebaut ? habt ihr nie ein schriftliches vorkaufsrecht mit dem verpächter vereinbart ?
vansan
 
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Seven-fifty » Do Jul 30, 2015 12:26

Hallo,

OHNE konkrete Angaben was denn von wem in welcher Form "gepachtet" wurde kann niemand eine vernünftige Antwort geben.

Woher sollen wir wissen ob der Schwiegervater einen (wie bei kirchlichen Einrichtungen üblich) ERBPACHT-Vertrag abschloss? Wurde Ackerland, Wiese oder Baugrund "gepachtet"? Welche Pacht-VERTRAGSDAUER? Anspruch auf "Wertausgleich"?

Ich denke bevor Ihr "verzweifelt" seid == schaut Euch erstmal an was denn der Schwiegervater unterschrieb.

Und warum seid Ihr "verzweifelt": es sollte Euch doch seit nunmehr einem halben Jahrhundert bekannt gewesen sein dass Euer Stall nicht auf Eurem Grund steht sondern auf fremden Eigentum. Freut Euch vielmehr dass nun die Gemeinde neuer Eigentümer ist und nicht irgendein Euch nicht bekannter "Investor".........

Es wird nichts so heiß gegessen wie gekocht.

Viele Grüße in die Runde
"Seven-fifty"
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon T5060 » Do Jul 30, 2015 13:18

Die Gemeinde hat nur ein Vorkaufsrecht für die Fläche, wenn die Fläche "beplant" ist.
Du hast ein Vorkaufsrecht gegenüber der Gemeinde, aber nicht weil du nur "Pächter" bist, sondern als Landwirt gem. GrundSt.VerkG.

Dein Vorkaufsrecht musst du beim Landwirtschaftsamt / Landkreis gelten machen.

Der Stall als Gebäude ist und bleibt dein Eigentum, die Gemeinde muss diesen bei Pachtvertragsende zum "Schätzwert" zurücknehmen.

Pachtverträge mit eingebautem "Vorkaufsrecht" müssen durch einen Notar beglaubigt sein, ansonsten ist der gesamte Pachtvertrag ungültig und zwar von Anfang an.
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Jul 30, 2015 14:02

Hallo,
danke erstmal für eure Antworten.
Ich wollte erst euch nicht soviel zumuten, aber nun muss ich doch weiter ausholen.

Vor ungefähr 50 Jahren hat der Schwiegervater die Weide für ein paar Schafe von einer Nachbarin gepachtet.
Es ist eigentlich keine Weide sondern eine Hutung, wie man bei uns sagt.
Er hatte bis 1992 nur einen mündlichen Pachtvertrag.
Wir hatten 1990 bei den Schwiegereltern angebaut und die Garage wurde Grenzbebauung und da der Schafstall auf unserem Grundstück weichen musste(weil wir sonst zu viel Grenzbebauung gehabt hätten)
Wurde vom Landratsamt dem Schwiegervater der Vorschlag gemacht auf dem Pacht Grund den neuen Schafstall mit einer kleinen Zimmererwerkstatt zu errichten. Dafür wäre aber ein schriftlicher Pachtvertrag
nötig für 12 Jahre. Die Eigentümerin war auch damit einverstanden und nach Ablauf der 12 Jahre wollte sie es aber wieder nur mündlich. Wir haben ihr aber damals immer wieder gesagt, wir wären am Kauf interessiert. Sie wollte aber wegen ihres fortschreitenden Alters darüber keine Entscheidung mehr treffen.
Ich muss dazu sagen, dass die Eigentümerin schon über 30 Jahren weggezogen ist.
Anfang Februar 2015 rief mich der Sohn der Eigentümerin an und bat mich rückwirkend einen Pachtvertrag
bis Ende 2014 zu unterschreiben, da er nun von der Mutter über nehmen will und Schwierigkeiten wegen der Rente hat und sie müsse die Zeit nachweisen. Ich sprach ihn auch wegen der Zeit ab 2015 an und sagte ihm wir wurden für die Zukunft gerne einen schriftlichen Pachtvertrag haben oder wir würde auch die Fläche gerne kaufen. Verkaufen wollte er nun noch nicht aber ein schriftlicher Pachtvertrag wäre auch in seinem Sinne. Dazu käme er aber persönlich vorbei. Wie blauäugig das war, wissen wir nun jetzt.
Der Schwiegervater unterschrieb nur dass er rückwirkend die Fläche bis Ende 2014 gepachtet hatte.
Da die Fläche durch ein kleines Bächlein getrennt ist und die kleine Holzbrücke immer wieder erneuert werden musste, fragte mein Mann ob er Betonrohre verbauen dürfe, aber bevor er investierte möchte er einen langfristigen Pachtvertrag bzw. der Vater. Ja, er würde sobald wie möglich den Pachtvertrag vorbei bringen.
Ende April wurden die Rohre verbaut und der Sohn vertröstete uns von Woche zu Woche mit dem Pachtvertrag.
Gestern hat uns nun der Bürgermeister mitgeteilt, dass die Gemeinde die Fläche gekauft hat.
Wir könnten zwar die Fläche pachten.
Nur sind wir jetzt sehr misstrauisch geworden. (Das hätten wir besser vorher sein sollen, ich weiß)
Wir kennen unseren BM und sind uns sicher , dass es bestimmt anders sein wird.
Wir wissen, dass das Gebäude dann zum Grundstück gehört oder wir es abgerissen können.
Aber nach 50 Jahre keine Schafe mehr, wenn es nicht klappt, könnt ihr euch vorstellen was das ist einen alten Menschen, der noch fit ist bedeutet. Die Fläche grenzt direkt an unser Grundstück an.
Landwirtschaft ist es keine, es war nicht als Landwirtschaft gemeldet und wäre auch schwierig dies anzumelden. Bisher hatten wir immer 5/6 Schafe, aber diesmal haben wir noch einen reichen Lämmersegen und so sind es momentan sogar 16.
Nun machen wir halt die Arbeit auch mit, sonst wäre es für den Schwiegervater zu viel.

Es war keine schöne Sache vom Verpächter.Wir waren zu naiv. Aber könnte man noch was retten?
Hätte der Verkauf so heimlich vonstatten gehen dürfen?
Hätten wir nicht nach 50 Jahren auch die Möglichkeit zu einem Kauf bekommen müssen?

Vielleicht weiß jemand eine Lösung.

Vielen Dank
Pandora
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon julius » Do Jul 30, 2015 14:15

Pandora hat geschrieben:Hallo,

ich habe zwar bei euch schon einiges über das Vorkaufsrecht gelesen, aber nun hoffe ich aufgrund der Gegebenheiten vielleicht eine für mich günstigere Antwort zu bekommen.

Vor ca. 50 Jahren hat mein Schwiegervater eine eigentlich wertlose Weide gepachtet.
1992 hat er mit genehmigten Bauantrag und mit Einverständnis des Eigentümers einen Stall gebaut.
Ab diesem Zeitpunkt bis Ende 2014 bestand ein schriftlicher Pachtvertrag.
Nun hat der Eigentümer an den Sohn über geben. Der Sohn wollte schon seit Monaten den neuen Pachtvertrag vorbeibringen,.
Nun teilte uns gestern ganz nebenbei der Bürgermeister mit, dass die Gemeinde die Weide gekauft hätte.

Ich hab schon verstanden, dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht hat, aber wie sieht es bei meinem Schwiegervater aus? Hat er nach 50 Jahren Pacht kein Recht? Gibt es kein Gewohnheitsrecht oder Ähnliches?

Vielleicht weiß das jemand oder hat die gleiche Erfahrung gemacht.
Wir sind verzweifelt.
Ich bedanke mich schon bei jedem, der sich die Mühe macht, mir zu antworten.
VG
Pandora


Stimmt so wie T5060 geschrieben hat. Wenn die Gemeinde diese Fläche für nichts eingeplant hat, haben Landwirte das Voraufsrecht. Nun wäre es aber möglich beim günstigen Preis das sich mehrere Landwirte melden um das Vorkaufsrecht auszuüben.
Der Landwirt der das Vorkaufsrecht ausüben will muß aber erwerbsfähig sein. Ein Hobbylandwirt mit nur 10 Schafen hat somit schlechte Karten.
Hat dein Schwiegervater hingegen einen erwerbsfähigen landw. Betrieb hat er als Pächter gute Chancen gegenüber anderen Landwirten das Vorkaufsrecht auszuüben.
Das Grundstück muß ( in Bayern ) über 2 ha Mindestgröße haben. Hats unter 2 ha kann kein Vorkaufsrecht von Landwirten ausgeübt werden und es gehört somit der Gemeinde.

Zum Stall.
Wenn die Gemeinde das Grundstück bekommt, kommts drauf an was über den Stall im Pachtvertrag drinsteht.
Der Pächter muß die Flächen in der Regel in dem Zustand zurückgeben indem man sie gepachtet hat. Den gebauten Stall müßtest du also auf deine Kosten entsorgen. Es sei denn die Stadt übernimmt ihn und hat das mit dem Verkäufer geregelt.
Zuletzt geändert von julius am Do Jul 30, 2015 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
julius
 
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Jul 30, 2015 14:18

Noch ein Nachtrag:

Wir sind verzweifelt weil:

Nach 50 Jahren Pacht ( mündliche und schriftliche Pacht) haben wir gehofft, im Falle eines Verkaufs wenigstens ein Angebot machen zu können. Dass es irgendwann verkauft werden würde war klar, weil niemand aus der Verpächter Familie hier wohnt und das Übrige auch an Nachbar verkauft wurde.
Die Gemeinde ist unser BM, der macht was er will und bestimmt was er möchte.
Ein "Fremder" kann und darf bei uns nichts kaufen, also fällt ein fremder Investor weg.

Danke
Pandora
 
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon julius » Do Jul 30, 2015 14:23

Pandora hat geschrieben:Hätte der Verkauf so heimlich vonstatten gehen dürfen?


Ja.

Pandora hat geschrieben:Hätten wir nicht nach 50 Jahren auch die Möglichkeit zu einem Kauf bekommen müssen?



Nein.


Ich hab deinen zweiten Beitrag leider erst jetzt gelesen. So wie ich das sehe hast du keine Chance die Fläche nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vorzukaufen.

Mit den Verpächtern wird das immer schwieriger. Die alten Bauern gingen noch aber die Jungen die es erben ist das egal wielange es gepachtet wurde. Die wollen den Höchstpreis sehen und scheren sich nicht ob der Pächter die Fläche noch gebraucht hätte. Da wird der Pächter oft nicht mehr gefragt beim Verkauf.

Deshalb versteh ich nicht wie manche Landwirte mit 10 ha Eigengrund Ställe für 100 Kühe und mehr bauen können.
Zuletzt geändert von julius am Do Jul 30, 2015 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
julius
 
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Jul 30, 2015 14:24

Die Fläche hat ca. 7300qm3, also für einen Landwirt sowieso uninteressant.

Landwirtschaft ist auch nicht angemeldet.

Schriftlichen Pachtvertrag hat Schwiegervater nicht und somit ist nirgends das Gebäude aufgeführt.
Im Pachtvertrag bis Ende 2014 steht nur, dass die Flache vom Schwiegervater gepachtet war.

Vielen Dank für eure Antworten
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon JueLue » Do Jul 30, 2015 14:29

... bevor ihr verzweifelt, würde ich erst mal mit dem BM über die Pachtkonditionen sprechen.
Mein Vorgehen wäre, dem BM mitzuteilen, dass ihr davon ausgeht, dass die Gemeinde in den bestehenden Pachtvertrag einsteigt.

Klappt das nicht, könnt ihr ja immer noch verzweifeln....

Sorry, aber so wie ihr die Situation beschreibt, finde ich verzweifeln etwas hoch gegriffen.


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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon julius » Do Jul 30, 2015 14:34

Pandora hat geschrieben:Die Fläche hat ca. 7300qm3, also für einen Landwirt sowieso uninteressant.

Landwirtschaft ist auch nicht angemeldet.

Schriftlichen Pachtvertrag hat Schwiegervater nicht und somit ist nirgends das Gebäude aufgeführt.
Im Pachtvertrag bis Ende 2014 steht nur, dass die Flache vom Schwiegervater gepachtet war.

Vielen Dank für eure Antworten


Ne dann hast du keine Chance.
Erstens ist die Fläche unter 1 ha. Da gibts kein Vorkaufsrecht für Landwirte, also kein Vorkaufsrecht für deinen Schwiegervater.
Zweitens hat dein Schwiegervater keinen erwerbsfähigen Betrieb und käme ohnehin nicht in Frage fürs Vorkaufsrecht auch wenns über 2 ha wären.

Mit dem Stall mußt halt noch schauen ob da was im Pachtvertrag vereinbart wurde. Also ob du ihn auf eigene Kosten entsorgen mußt oder ob du etwas Cash bekommen kannst.
Wenn weder noch dann mußt ihn halt kostenlos abgeben.

dass die Gemeinde in den bestehenden Pachtvertrag einsteigt

Dachte der ist ende 2014 ausgelaufen ? Aber wenn die Fläche 2015 ebenfalls vom Pächter bewirtschaftet wurde, dürfte es nun ein Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit sein mit 2 Jahren Kündigungsfrist.
julius
 
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon JueLue » Do Jul 30, 2015 14:44

julius hat geschrieben:
Pandora hat geschrieben:...
dass die Gemeinde in den bestehenden Pachtvertrag einsteigt

Dachte der ist ende 2014 ausgelaufen ? Aber wenn die Fläche 2015 ebenfalls vom Pächter bewirtschaftet wurde, dürfte es nun ein Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit sein mit 2 Jahren Kündigungsfrist.


Naja, das war mehr als "psychologisch" geschickteste Rangehensweise gedacht - bei ununterbrochener 50jähriger Pachtdauer wird wohl wirklich die 2Jahres Frist greifen, aber ihr wollt ja länger, oder?

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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Jul 30, 2015 15:29

Im Februar. 2015 hat der Schwiegervater rückwirkend von 2000-2014 unterschrieben, ohne jeglichen Zusatz, rein aus Gefälligkeit, weil er befürchtete, wenn er nicht unterschreibt bekommt er es nicht mehr zur Pacht.
Ein längerfristiger Pachtvertrag ab Jan. 2015 wurde uns versprochen, aber immer vertröstet.

Bezüglich verzweifelt:
Die Schafe und Bienen, die auch auf dem Pacht Grund stehen, sowie ein kleiner Gemüsegarten ist halt die wichtigste Aufgabe für den Schwiegervater, so lange er kann und er ist sehr rüstig.
Mein Mann ist mit dieser kleinen Freiheit aufgewachsen und ich seit 30 Jahren hinein gewachsen.Auch die bereits erwachsenen Kinder, die noch im Hause sind hängen dran. Wir konnten auch immer die Hoffnung auf einen Kauf haben, der Eigentümer hat dies nie ausgeschlossen, zumal es gleich an unser Grundstück angrenzt.
Wir hätten auf alle Fälle mehr bezahlt als die Feinde uns wäre jeder Preis wert gewesen, es ist uns so wichtig. Aber wir haben gar keine Chance bekommen, da es ganz heimlich gemacht wurde.
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon Pandora » Do Jul 30, 2015 15:34

Entschuldigung, noch eine Frage:

Sind die 2 Jahre auch sicher bei einem mündlichen Pachtvertrag?
Sicher, wir wollten länger, aber mit den restlichen 1 1/2 Jahren, die noch bleiben, wären besser als nichts.

Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass ein mündlicher Pachtvertrag 1 Jahr gilt.

Muss die Gemeinde den mündlichen Pachtvertrag, den wir nun seit 2015 haben weiterführen?

Danke
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Re: Vorkaufsrecht des Pächters

Beitragvon JueLue » Do Jul 30, 2015 15:57

Ist Euch überhaupt schon gekündigt worden?

Ich würde erst mal den Ball flach halten, alles wie bisher machen, und auch die Pacht an den neuen Eigentümer überweisen.
Solange keine Kündigung ausgesprochen ist, läuft die Zeit für Euch.

Ansonsten: Verkauf bricht nicht Pacht (gilt auch bei mündlichen Pachtverträgen).

siehe auch:
https://www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/landwirtschaft/fachinformationen/grundstuecks-und-pachtverkehr/beendigung-von-pachtverhaeltnissen.html

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