@charlie62
einzelvertragliche Regelung seitens des Käufers: Nachricht an Käufer: Biete unter Vorbehalt, dass der Frontlader nicht nachgeschweißt wurde und keine sichtbaren Risse hat. Ansonsten bitte Angebot streichen. Dann Gebot abgeben.
Streicht der Verkäufer das Angebot nicht und erhält der Käufer den Zuschlag, wäre der Vorbehalt rechtswirksam vereinbart - nach meiner Meinung.
Grüße,
Manfred
