Nur zur Info für Verkäufer
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Aktuelle Zeit: Di Dez 02, 2025 12:03
warp735 hat geschrieben:Ist ja auch richtig so, kann ja nicht jeder machen was er will...

crazypainting hat geschrieben:Also ich sehe das so, wenn ich auf ebay was einstelle & anderweitig verkaufe & die auktion vor Ablauf beende obwohl schon jemand geboten hat dann ist das auch meine Sache ob ich den Verkauf zurückziehe. Die hauptsache ist ich ziehe ihn vor auktionsende zurück. In letzter Zeit ist mir aber aufgefallen das egal wo immer der Käufer bzw. Verkäufer der seine Sachen ehrlich angibt & Verkauft immer mehr zum Puhmann

Birlbauer hat geschrieben:Die "Aufforderung zum Abgeben eines Angebots" dreht den Spieß um: Der Verkäufer sagt (juristisch nicht bindend): Ich könnte mir evtl. vorstellen, das zu verkaufen. Dann sagt der Käufer: Ich möchte das zum Preis von xxx kaufen - der Verkäufer kann dann ja sagen oder nein.
Wer juristische fit ist, bitte kommentieren!!!
Sollte aber eigentlich in anderes Thema.
Grüße,
Manfred
robs97 hat geschrieben:Somit ist weder dem Verkäufer noch dem Käufer nach bzw. während dem Ablauf der Aktion untersagt " ja oder nein " zu sagen.
Fadinger hat geschrieben:Hallo!robs97 hat geschrieben:Somit ist weder dem Verkäufer noch dem Käufer nach bzw. während dem Ablauf der Aktion untersagt " ja oder nein " zu sagen.
Meiner Meinung nach gehört "untersagt" durch "erlaubt" ersetzt ...![]()
Denn bereits die Gebotsabgabe ist bindend ("bieten sie nur, wenn ..."). Das gleiche gilt im Gegenzug auch für das Angebot.
Unter bestimmten Bedingungen können allerdings Gebote und Angebote zurückgezogen werden. Natürlich ist das auch eine Möglichkeit für Mißbrauch ...
Gruß F

Wo Du Recht hast, hast Du Recht
egnaz hat geschrieben:Ein Anbieten bei anderen Portalen sehe ich nicht als Problem. Interessenten können ja dann auf die Auktion verwiesen werden.
Birlbauer hat geschrieben:Weil der Grundsatz gilt: Einzelvertragliche Regelungen stehen über allgemeinen Regelungen - also Angebotstext über Ebay-Grundsätzten.
Florian1980 hat geschrieben:Wenn man bei Ebay an Angebot zurück nimmt, muss man doch einen grund angeben, oder? Also wenn mir die Bude abbrennt, oder mein Junior mit dem Dreirad gegen das angebotene Aquarium rauscht, muss ich als Privatanbieter für ersatz sorgen???
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