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Vorsicht bei Ebay Verkäufen

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon robs97 » Mi Nov 12, 2014 17:49

Nur zur Info für Verkäufer

https://de.nachrichten.yahoo.com/auto-f ... 47520.html
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon warp735 » Mi Nov 12, 2014 17:56

Ist ja auch richtig so, kann ja nicht jeder machen was er will...
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon robs97 » Mi Nov 12, 2014 19:34

warp735 hat geschrieben:Ist ja auch richtig so, kann ja nicht jeder machen was er will...


Darum ging es mir nicht. Mir ist nur aufgefallen, das viele Ihre Sachen parallel irgendwo einstellen. Und bevor es Probleme gibt :klug: :klug:
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon Birlbauer » Do Nov 13, 2014 9:06

Hallo,
abgesehen davon, dass die Preise zum Teil bei Auktionen mir zu niedrig sind und die Provisionen zu hoch, biete ich wertige Gegenstände nur noch als Festpreis mit Preisvorschlag an und mit dem Zusatz, dass der Kauf nur durch ausdrückliche Zustimmung meinerseits zustandekommt.

Was mich wundert: Anrufen tun wenige, aber Preisvorschläge schicken viele - zum Teil seeeeehr niedrig - ist aber ein anderes Thema.

Ist meiner Meinung nach juristisch sauber, da ich damit statt einem Kaufangebot eine "invitatio ad offerendum" ( http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots ) unterbreite. Kann sein, dass das gegen die Ebay-Grundsätze verstößt, aber dann soll Ebay halt das Angebot streichen. Grundsätzlich gilt, dass einzelvertragliche Regelungen über allgemeinen Regelungen stehen.

Kurz zum Kaufrecht: Um einen Kaufvertrag abzuschließen, müssen zwei Leute ja sagen - egal ob der Käufer oder der Verkäufer anfängt (juristisch: zwei übereinstimmende Willenserklärungen - ich will das zu den Konditionen kaufen / verkaufen). Bei Ebay-Auktionen sagt der Verkäufer: Ich verkaufe das zum erzielten Höchstpreis und falls ich einen Mindestpreis angegeben habe, nur, falls der Mindestpreis erreicht wurde. Der Käufer sagt: Ich kaufe das zum Höchstpreis, falls der in meiner Gebotsspanne mit drin ist. Also der Verkäufer fängt an und der Käufer sagt das zweite "ja".

Die "Aufforderung zum Abgeben eines Angebots" dreht den Spieß um: Der Verkäufer sagt (juristisch nicht bindend): Ich könnte mir evtl. vorstellen, das zu verkaufen. Dann sagt der Käufer: Ich möchte das zum Preis von xxx kaufen - der Verkäufer kann dann ja sagen oder nein.

Wer juristische fit ist, bitte kommentieren!!!

Sollte aber eigentlich in anderes Thema.

Grüße,

Manfred
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon crazypainting » Do Nov 13, 2014 17:49

Also ich sehe das so, wenn ich auf ebay was einstelle & anderweitig verkaufe & die auktion vor Ablauf beende obwohl schon jemand geboten hat dann ist das auch meine Sache ob ich den Verkauf zurückziehe. Die hauptsache ist ich ziehe ihn vor auktionsende zurück. In letzter Zeit ist mir aber aufgefallen das egal wo immer der Käufer bzw. Verkäufer der seine Sachen ehrlich angibt & Verkauft immer mehr zum Puhmann wird & diejenigen die ander übers Ohr hauen, bei denen läuft alles seinen gewohnten Gang. Sie bekommen zwar Anzeigen usw. aber wo nix ist kann auch nix geholt weden. Hatte vor kurzem einen Fall, da hat meine Frau für die Tochter ein neues Handy von Privat gekauft für 330€ NP weit über 400€ gekommen ist natürlich nix, auch keine Antworten auf anrufen bzw. mails also Anzeige. Der Typ hatte das Handy 3x verkauft & keiner hat es bekommen, ebenso ein anderes Handy 4x Verkauft. Lt. Ploizei Rechtschutz einschalten. Wenn da die Selbstbeteiligung allerdings bei 300€ liegt kann man sich raussuchen wie weit man damit kommt. Der Typ hat mittlerweilen mehrere Anzeigen aber Geld ist bei ihm nicht zu holen.
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon robs97 » Do Nov 13, 2014 19:25

crazypainting hat geschrieben:Also ich sehe das so, wenn ich auf ebay was einstelle & anderweitig verkaufe & die auktion vor Ablauf beende obwohl schon jemand geboten hat dann ist das auch meine Sache ob ich den Verkauf zurückziehe. Die hauptsache ist ich ziehe ihn vor auktionsende zurück. In letzter Zeit ist mir aber aufgefallen das egal wo immer der Käufer bzw. Verkäufer der seine Sachen ehrlich angibt & Verkauft immer mehr zum Puhmann


Bin absolut der gleichen Meinung. Allerdings hat das Gericht anders entschieden.
Mit Sicherheit gibt es genügend Leute, die sich auf diese Art Ihr Geld verdienen, sprich die Gesetzeslücke ist gefunden und aufgetan.
Da schaut man mal auf Ebay, Landwirtschaftssachen, anschließend durchstöbert man die einschlägigen Foren, schickt ne Klage raus und schon hat man ein paar tausend €uronen verdient.
Ist das selbe Prinzip wie mit diesen Abmahnanwälten.

Und nur davor wollte ich warnen und dem einen oder anderen evtl. viel Ärger und Kosten zu sparen :klug: :klug:

:prost: :prost: :prost:
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon robs97 » Do Nov 13, 2014 19:33

Birlbauer hat geschrieben:Die "Aufforderung zum Abgeben eines Angebots" dreht den Spieß um: Der Verkäufer sagt (juristisch nicht bindend): Ich könnte mir evtl. vorstellen, das zu verkaufen. Dann sagt der Käufer: Ich möchte das zum Preis von xxx kaufen - der Verkäufer kann dann ja sagen oder nein.
Wer juristische fit ist, bitte kommentieren!!!
Sollte aber eigentlich in anderes Thema.
Grüße,
Manfred


Ich glaube, also nicht juristisch von mir belegt, das es sich bei Auktionen anders verhält. Der Verkäufer bietet an, der Käufer gibt ein Gebot ab.
Der Verkäufer ist ( zumindest im Fall Ebay soweit mir bekannt ist ) verpflichtet zu verkaufen sowie der Käufer/Bieter auch verpflichtet ist zum Kauf. Der Preis ist in diesem Fall nebensächlich. Somit ist weder dem Verkäufer noch dem Käufer nach bzw. während dem Ablauf der Aktion untersagt " ja oder nein " zu sagen.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon Fadinger » Do Nov 13, 2014 19:52

Hallo!
robs97 hat geschrieben:Somit ist weder dem Verkäufer noch dem Käufer nach bzw. während dem Ablauf der Aktion untersagt " ja oder nein " zu sagen.

Meiner Meinung nach gehört "untersagt" durch "erlaubt" ersetzt ... :wink:
Denn bereits die Gebotsabgabe ist bindend ("bieten sie nur, wenn ..."). Das gleiche gilt im Gegenzug auch für das Angebot.
Unter bestimmten Bedingungen können allerdings Gebote und Angebote zurückgezogen werden. Natürlich ist das auch eine Möglichkeit für Mißbrauch ...

Gruß F
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon Birlbauer » Do Nov 13, 2014 19:55

@robs97:
Sehe ich wie Du, und genau deshalb verwende ich keine Auktionen mehr bei wertigen Sachen. Meine abgefahrenen Reifen gehen als Auktion - Hauptsache weg, Preis ist nebensache, aber einen Schlepper für x Tausend €? Zumindest ist Sofortkauf ehrlicher als das irgendein Bekannter den Wunschpreis bietet und zur Not im Nachhinein die Transaktion rückgängig gemacht wird.

Interessant wird es, wenn im Ebay-Text der Auktion bzw. des Sofort-Kauf-Angebots ein Text drinstehen wie: Verkäufer behält sich das Recht vor, die Aktion ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden, ohne dass ein gültiger Kaufvertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden zustandekommt. Wer bietet, erklärt sich mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.

Weil der Grundsatz gilt: Einzelvertragliche Regelungen stehen über allgemeinen Regelungen - also Angebotstext über Ebay-Grundsätzten.
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon robs97 » Do Nov 13, 2014 20:08

Fadinger hat geschrieben:Hallo!
robs97 hat geschrieben:Somit ist weder dem Verkäufer noch dem Käufer nach bzw. während dem Ablauf der Aktion untersagt " ja oder nein " zu sagen.

Meiner Meinung nach gehört "untersagt" durch "erlaubt" ersetzt ... :wink:
Denn bereits die Gebotsabgabe ist bindend ("bieten sie nur, wenn ..."). Das gleiche gilt im Gegenzug auch für das Angebot.
Unter bestimmten Bedingungen können allerdings Gebote und Angebote zurückgezogen werden. Natürlich ist das auch eine Möglichkeit für Mißbrauch ...

Gruß F


BildBild Wo Du Recht hast, hast Du Recht :prost: :prost:

Apropo Mißbrauch: Ich möchte nicht wissen, wie viele Artikel für 1 € eingestellt und durch Freunde/Bekannte,Zweitaccounts usw. auf den richtigen/passenden Preis getrieben werden.

Ich kauf nur noch in Ebay bei Händlern mit Sofortkaufpreis oder Preisvorschlag.
Die goldenen Ebay Zeiten sind vorbei
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon Florian1980 » Do Nov 13, 2014 20:25

Wenn man bei Ebay an Angebot zurück nimmt, muss man doch einen grund angeben, oder? Also wenn mir die Bude abbrennt, oder mein Junior mit dem Dreirad gegen das angebotene Aquarium rauscht, muss ich als Privatanbieter für ersatz sorgen???
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon egnaz » Do Nov 13, 2014 20:26

Ich finde das Urteil sehr gut.
Ich habe mich schon öfter geärgert, dass eine Auktion plötzlich beendet wurde und das obwohl sogar von mir nach Sofortkauf gefragt wurde. Vom Bieter erwartet man doch auch das er zu seinem Gebot steht.
Ebay bietet doch mit Mindestpreis und Sofortkauf Möglichkeiten damit der Artikel nicht zu billig weg geht. Und wer die Kosten scheut, kann immer noch über Ebay Kleinanzeigen verkaufen.
Ein Anbieten bei anderen Portalen sehe ich nicht als Problem. Interessenten können ja dann auf die Auktion verwiesen werden.
Gruß Eckhard
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon robs97 » Do Nov 13, 2014 20:48

egnaz hat geschrieben:Ein Anbieten bei anderen Portalen sehe ich nicht als Problem. Interessenten können ja dann auf die Auktion verwiesen werden.


Das ist doch i.O. wenn man auf die Auktion verweist. Wollte eigentlich nur ausdrücken, nicht den Fehler zu begehen die Auktion zu beenden und dann anderweitig verkaufen.
Das kann seit dem Urteil teuer werden.
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon charlie62 » Do Nov 13, 2014 22:54

Birlbauer hat geschrieben:Weil der Grundsatz gilt: Einzelvertragliche Regelungen stehen über allgemeinen Regelungen - also Angebotstext über Ebay-Grundsätzten.


Da würde ich gerne einmal sehen wo dieser "Grundsatz" geschrieben steht!

Wie könnte eine solche "Einzelvertragliche Regelung" seitens des Käufers aussehen?

Vielleicht eine Nachricht kurz vor Gebotsabgabe, dass die Ware im Erfolgsfall nur dann abgenommen wird, wenn der Artikel bei anderweitiger Suche nicht günstiger erworben werden kann!
Zuletzt geändert von charlie62 am Fr Nov 14, 2014 9:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vorsicht bei Ebay Verkäufen

Beitragvon automatix » Fr Nov 14, 2014 6:42

Florian1980 hat geschrieben:Wenn man bei Ebay an Angebot zurück nimmt, muss man doch einen grund angeben, oder? Also wenn mir die Bude abbrennt, oder mein Junior mit dem Dreirad gegen das angebotene Aquarium rauscht, muss ich als Privatanbieter für ersatz sorgen???


nein. Da gings ja konkret darum, daß der sein Auto anderweitig verkauft hat.
Hätte er sein Auto während der Auktion geschrottet, dann wäre das ja belegbar und somit ein gerechtfertigter Grund, die Auktion zu beenden.
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