Aktuelle Zeit: Di Nov 18, 2025 11:33
Moderator: Falke
Tinyburli hat geschrieben:Ich hatte mir gedacht, da müsse Mehrwertsteuer abgeführt werden.
Für die Versteuerung des stehenden Holzes dann wohl nicht?
Wo sehe ich denn ob der Wald Betriebsvermögen ist?
Tinyburli hat geschrieben:Ich hab bei meinen Steuererklärungen nie einen Buchwert des Waldes berechnet.
Ich nehme an, dann wird der Wert so ermittelt wie Du schreibst:
(nach Ertragswertverfahren gemäß Bewertungsgesetz): Bodenrichtwert + jährlicher Ertrag x 18 Jahre.
Oder verstehe ich Dich jetzt nicht richtig?
Und auch für Käferholz bekommt man noch Geld...Verkaufe 0,688 ha Wald
per Mietverkauf 100-j. Best.
Tel.:....
Das klassische Mietkaufmodell
Beim klassischen Mietkaufmodell legen Mieter und Vermieter bei Vertragsabschluss fest, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Konditionen das zunächst gemietete Objekt endgültig den Besitzer wechselt. Das heißt in der Praxis: Interessenten kaufen die Immobilie sofort, doch der Verkäufer stundet den Kaufpreis für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum. Die neuen Eigentümer zahlen ihre Miete, wobei ein Teil der Miete als Zinsen, ein Teil als Tilgung des Kaufpreises angerechnet wird. Nach Ablauf der Mietkaufzeit zahlen die Käufer den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer....
Rat vom Notar einholen
Vorsicht ist beim Mietkauf in jedem Fall geboten. Manche Immobilienfirmen nutzen das Modell, um schwer vermittelbare Objekte an den Mann zu bringen. Für den Fall einer Insolvenz des Käufers oder Verkäufers sollten beide Seiten vor der Vertragsunterzeichnung eine Regelung vereinbaren. Bevor Sie einen Mietkaufvertrag unterschreiben, informieren Sie sich über aktuelle Finanzierungsangebote von Banken. Bei einer günstigen Zinsentwicklung kann sich ein Mietkauf möglicherweise von vornherein erübrigen. Grundsätzlich sollte der Käufer immer den Rat eines Notars einholen und sich von Vertragsabschluss bis -ende gründlich beraten lassen.
Zu versteuern ist der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und dem Buchwert (in der Regel das Achtfache der Ertragsmesszahl bei landwirtschaftlichen Flächen und 1,02 €/m2 bei Waldflächen).
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