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Wald verkaufen oder nicht?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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40 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Wald verkaufen oder nicht?

Beitragvon Hans_B » Sa Sep 12, 2015 12:05

Gratulation zur Hitachi, ich hab eine CS 40 EM. :D Wenn das kein Grund ist, den Wald zu behalten.

Mein Vater ist auch dagegen, den schönen Wald zu verkaufen.

Du willst ein Grundstück für Reparaturen verkaufen?
Denk mal nach. Grundstücke wachsen nicht nach. Reparaturen kommen immer wieder, was verkaufst du dann?
Hans_B
 
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Re: Wald verkaufen oder nicht?

Beitragvon Tinyburli » Sa Sep 12, 2015 12:11

Einerseits hab ich keinen Steuerberater und andererseits überlege ich halt wie ich es am besten machen kann.

Da hab ich 2 Verfahren, um einen Buchwert zu ermitteln. Ich werde also die Methode nehmen, bei der ich weniger Steuern zahlen muss.
Wenn dann das FA sagt, ich muss das anders rechnen, nehm ich halt die zweite Methode.

Wenn dann ein größerer Betrag rauskommt, werde ich versuchen, dies als Reserve für zukünftige Investitionen zu erklären.

Ich will ja meinen Stall zu Ferienwohnungen umbauen und denke, dafür kann ich es hernehmen.

Ja, Hans, hast schon recht,

Andererseits bin ich jetzt auch schon gleich 60 und meine Kinder haben kein Interesse am Wald. Ich hab auch gesundheitliche Probleme und keine moderne Winde oder Maschinen.

Den einen Wald verkauf ich mal. Was ich mit dem anderen mache, weis ich noch nicht.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Wald verkaufen oder nicht?

Beitragvon 038Magnum » Sa Sep 12, 2015 12:39

Servus,

Ich will ja meinen Stall zu Ferienwohnungen umbauen und denke, dafür kann ich es hernehmen.


Da kommt´s drauf an. Möchtest du dabei auf staatliche Zuschüsse zurückgreifen oder du hast evtl. den Denkmalschutz an der Backe, könnte das unter Umständen nicht so einfach gehen. Habe den Fall jetzt bei den Schwiegereltern live miterlebt. Alte Stallungen sollten zu Miet-/Ferienwohnungen werden. Zuschüsse wurden abgegriffen, mit dem Ergebnis, dass diese Zuschüsse eigentlich nur für spezielle Ferienorte mit Kurtaxe gelten oder für "Eigenbedarfs"-wohnungen. Die Wohnungen stehen jetzt erstmal leer bzw. wurden für den Eigenbedarf angemeldet.

Daher nochmal die Aufforderung: Geh zum Steuerberater! Es gibt so viele Hintertürchen und Möglichkeiten, darüber kann man sich nicht nur aus dem netz informieren...
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Wald verkaufen oder nicht?

Beitragvon Tinyburli » Sa Sep 12, 2015 15:05

Natürlich habt Ihr recht, wenn Ihr mir den Steuerberater empfehlt.
Ich halte den Landtreff aber auch sehr informativ, weil die unterschiedlichsten Bauern hier vertreten sind.

Wegen der geplanten Stallumbaumaßnahmen hab ich die Regelbesteuerung gemacht, damit ich die Mehrwertsteuer raus kriege.
Das ist ja bei der PV- Anlage genauso.

Meinen Sachbearbeiter beim FA hab ich auch gefragt, wie es bei einem Waldverkauf mit Ratenzahlung ist. Da warte ich seit einer Woche auf eine Auskunft. Ansonsten will ich mich mit dem nicht so sehr anfreunden, sonst meint der, er muss bei mir besonders genau kontrollieren.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Wald verkaufen oder nicht?

Beitragvon The Judge » Di Sep 15, 2015 9:24

Tinyburli hat geschrieben:Meinen Sachbearbeiter beim FA hab ich auch gefragt, wie es bei einem Waldverkauf mit Ratenzahlung ist. Da warte ich seit einer Woche auf eine Auskunft. Ansonsten will ich mich mit dem nicht so sehr anfreunden, sonst meint der, er muss bei mir besonders genau kontrollieren.

Also wenn er bisher bei dir noch nicht auf diese Idee gekommen ist, wird er auch in Zukunft nicht drauf kommen :mrgreen:
Aber der Sachbearbeiter beim Finanzamt ist ohnehin der falsche Ansprechpartner. Er ist nicht für Steuer- oder Rechtsberatung zuständig. Das darf er, glaube ich, auch gar nicht...
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Re: Wald verkaufen oder nicht?

Beitragvon Südheidjer » Di Sep 15, 2015 10:39

The Judge hat geschrieben:Aber der Sachbearbeiter beim Finanzamt ist ohnehin der falsche Ansprechpartner. Er ist nicht für Steuer- oder Rechtsberatung zuständig. Das darf er, glaube ich, auch gar nicht...


So habe ich das auch noch im Hinterkopf.
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Re: Wald verkaufen oder nicht?

Beitragvon 15er » Di Sep 15, 2015 10:45

Ich kann mich nur wiederholen, geht zum Steuerberater und lasst euch beraten. All das Halbwissen hier drinn nehmen dann wieder manche Schlauköppe in ihr eh schon riesiges Stammtischtaugliche Wissen mit auf und verbreiten irgendwelche Tipps.
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Re: Wald verkaufen oder nicht?

Beitragvon Tinyburli » Fr Sep 18, 2015 12:52

Der Steuerberater vom Bauernverband sagt es müsse der Verkaufspreis zu 40 / 60 aufgeteilt werden.
d. h 40 % für Grund und Boden und 60 % für Holz
Nehmen wir mal 10.000 € an:
4000,- Grund. Hier wird dann der Buchwert berechnet. 0,5 €/m2 x 7500 m2 = 3750,-
Verkaufspreis - Buchwert = 4000,- - 3750,- = 250,- zu versteuern.

6000,- Holz = 6000,- zu versteuern.

Ich blick da überhaupt nicht durch.
Vielleicht kann das einer richtig rechnen.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Wald verkaufen oder nicht?

Beitragvon Frankenbauer » Fr Sep 18, 2015 23:03

Tinyburli hat geschrieben:Der Steuerberater vom Bauernverband sagt es müsse der Verkaufspreis zu 40 / 60 aufgeteilt werden.
d. h 40 % für Grund und Boden und 60 % für Holz
Nehmen wir mal 10.000 € an:
4000,- Grund. Hier wird dann der Buchwert berechnet. 0,5 €/m2 x 7500 m2 = 3750,-
Verkaufspreis - Buchwert = 4000,- - 3750,- = 250,- zu versteuern.

6000,- Holz = 6000,- zu versteuern.

Ich blick da überhaupt nicht durch.
Vielleicht kann das einer richtig rechnen.


Ja, ein richtiger Steuerberater mit Fachrichtung Landwirtschaft, der kostet dann sein Geld und ist es auch wert. Nichts gegen den BBV, aber Steuerberatung dürfen die für mich nicht mehr machen, zu teuer und für Nebenerwerb und mehr komplett unbewaffnet.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: Wald verkaufen oder nicht?

Beitragvon Tinyburli » Sa Sep 19, 2015 5:54

Waldverkauf: Wann Gewinn versteuern?

Ich bin 13a-Landwirt und habe Anfang Juli 2012 eine Waldfläche verkauft. Wie lange habe ich Zeit, den Gewinn zu versteuern? Die aktuell guten Holzpreise möchte ich für weitere Durchforstungen nutzen. Hat mein Alter (55) Einfluss auf die Besteuerung der verkauften Waldfläche?

Der Erlös aus dem Verkauf von Waldflächen ist ein laufender steuerpflichtiger Gewinn. Der einheitliche Kaufvertrag über die Waldfläche ist aus steuerlichen Gründen aufzuteilen, nämlich in den Verkauf des Holzes und des Grund und Bodens.
Bei der Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen sind Einkünfte aus dem Holzverkauf gesondert im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Bei der Ermittlung dieses Sondergewinns kann die Betriebsausgaben-Pauschale für Betriebe bis 50 ha forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Höhe von 20 % (Verkauf auf dem Stamm) in Anspruch genommen werden.

Auch der Gewinn aus der Veräußerung des Waldbodens ist als laufender Gewinn in voller Höhe zu erfassen. Dabei sind pauschale Buchwerte für Flächen, die bereits am 1. Juli 1970 zum Betrieb gehört hatten, in Höhe von 1,02 €/m2 vom Veräußerungserlös abzusetzen.

Soweit der Verkauf des Holzes sowie des Grund und Bodens Steuerzahllasten auslöst, können Sie den Gewinn zunächst in eine gewinnneutrale Rücklage nach § 6 c EStG einstellen. Dafür besteht eine Reinvestitionsfrist von vier Jahren. Fristbeginn ist das Ende des Wirtschaftsjahres, also der 30. Juni 2013. Das würde in Ihrem Falle bedeuten, dass Sie bis zum 30. Juni 2017 Zeit zur Reinvestition hätten. Investieren Sie nicht in betriebliche Flächen oder Wirtschaftsgebäude, so wäre neben der Auflösung der Rücklage auch ein jährlicher Zinszuschlag von 6 % zu versteuern.

Ihr Alter (55 Jahre) hat keinen Einfluss auf die laufende Besteuerung. Nur die Betriebsveräußerung im Ganzen wäre für Steuerpflichtige, die das 55. Lebensjahr vollendet hatten oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig sind, mit einem Freibetrag und ermäßigtem Steuersatz begünstigt.

Arno Ruffer (05.04.2013)


http://www.wochenblatt.com/frage-und-an ... -2110.html


Aufteilung 40 / 60
Nach diesem Artikel wäre vom Verkaufspreis des Bodens 1,02 €/m2 abzuziehen:
4000,- minus 7650,- = -3650,-

Verkaufspreis des Holzes: 6000,-
Bei der Ermittlung dieses Sondergewinns kann die Betriebsausgaben-Pauschale für Betriebe bis 50 ha forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Höhe von 20 % (Verkauf auf dem Stamm) in Anspruch genommen werden.
6000,- - 1200,- = 4800,-

Soweit der Verkauf des Holzes sowie des Grund und Bodens Steuerzahllasten auslöst, können Sie den Gewinn zunächst in eine gewinnneutrale Rücklage nach § 6 c EStG einstellen. Dafür besteht eine Reinvestitionsfrist von vier Jahren.

Kann ich da das negative Ergebnis vom Grund und Boden von dem des Holzes abziehen?

4800,- - 3650,- = 1150,- €

Dies ist vielleicht bei mir auch so wie beim 13a- Landwirt.
Mit freundlichen Grüssen
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