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Warum noch Beitrag für LBG?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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62 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon balkonbrett » So Jan 24, 2016 14:42

Ich verstehe Eure Beiträge nicht ganz. Vor Jahren habe ich in meinem Wald nur für mich privat Brennholz gemacht und nichts verkauft. In dieser Zeit hatte ich einen schweren Unfall mit drei Krankenhausaufenthalten. Die BG hat anstandslos bezahlt. Da war kein Vertreter der BG bei mir. Ich habe nur einen Fragebogen ausgefüllt.
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon 777 » So Jan 24, 2016 14:54

die schicken einen Fragebogen, dass einer vorbeischaut, das glaub ich nicht
kommt höchstens auf die Schwere des Unfalls an, bei einem kleinem "Ritzer" kommt keiner, bei "Schwerstunfällen" evtl. schon :?

bei einem Freund, hat es mal die Frau im Kuhstall erwischt... Fragebogen... ob sie Stahlkappenschuhe anhatte ? :wink:

Sie wurde von der Kuh aufs Knie geschlagen :roll:

Und was er für Vorkehrungen getroffen hat, damit es nicht nochmal vorkommt.... Frau in Ritterrüstung gesteckt u. Schutzgeländer um die Kuh gebaut, schrieb er rein :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon beihei » So Jan 24, 2016 15:17

Naja,
bei einem Kumpel von mir war ein Mitarbeiter der BG vor Ort . Er ( mein Kumpel) hatte sich die Hand gebrochen. Vielleicht machen die das stichprobenartig.
Und ich glaube nicht das sich bei schweren Unfällen und hohen Summen eine BG ausschließlich einen Fragebogen schickt. Da geht es auch um Gutachten und Desweiteren.
Aber darum geht es ja auch nicht. Es geht darum wann sie zahlt und wann sie nicht zahlt.
Wenn die BG nicht zahlen würde, weil ein Unfall passiert in Zusammenhang Brennholz für Eigenbedarf, müsste automatisch eine priv. Unfallversicherung (wenn man sie hat)einspringen, oder?

Gruß
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Obsti » So Jan 24, 2016 17:14

777 hat geschrieben:also.... Brennholzbearbeitung immer für den "Verkauf" bestimmt !


Oder für betriebliche Heizzwecke ( Büro Unterkünfte der Mitarbeiter , Werkstatt usw.)


Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon 777 » So Jan 24, 2016 17:28

Verkauf..oder "betrieblich", denke wird das Gleiche sein
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Westerwälder » So Jan 24, 2016 19:32

Die SVLFG (früher LBG) zahlt wenn ein Unfall auf einer Land- oder Forstwirtschaftlichen Fläche passiert (die gemeldet sind) und die Tätigkeit mit dem Betrieb in Einklang steht. Im Zeitungsartikel fand das Brennholzschneiden aber zu Hause (evtl. privates Wohnhaus?) statt. Das ist schon ein Unterschied, das Holz war ja schon gemacht.....und wenn sich dann am Schluß jemand an der Ofentür beim Heizen verbrennt wird SVLFG sagen, dass Heizen war dein Privatvergnügen und keine forstwirtschaftliche Tätigkeit auf einer forstwirtschaftlichen Betriebsfläche, ......kann man auch irgendwie verstehen.

Ist nur der Versuch einer Erklärung, ich bin kein Fachanwalt für Berufsunfälle......werde meine Beiträge aber weiterhin zahlen und hoffen das ich sie nie brauche.

Gruß
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon fendt280 » Mi Jan 27, 2016 18:56

Resümee
letztendlich ist eben doch im fall der fälle die antragsweise maßgebend,vor allem bei größeren schäden
(rentenanspruch) gleich zum anwalt meines vertrauens.
als privatholzer also nur mit pr. unfallversicherung.


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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Harald » Mi Jan 27, 2016 23:43

Westerwälder hat geschrieben:Im Zeitungsartikel fand das Brennholzschneiden aber zu Hause (evtl. privates Wohnhaus?) statt.

Nein. Das steht dort nicht, sondern:
hatte der Mann [...] Holz aus dem Wald geholt und klein gesägt.

Das kann am Waldrand (gleiches Grundstück) genauso wie sonstwo gewesen sein, alles andere ist Mutmaßung. Und tut offensichtlich auch nichts zur Sache, sonst wäre das wohl im Artikel näher erläutert worden.

Insgesamt ist das gerade aufgrund der VersicherungsPFLICHT freilich ein unbefriedigendes Urteil, das einen quasi dazu nötigt, sich schon vor dem Holzmachen zu überlegen, was man im Falle eines Unfalls zu Protokoll gibt.

Warten wir mal darauf, wenn irgendwann auch noch die Unfallprotokolle der BG an das Finanzamt weitergeleitet werden. "Sie haben doch Holz verkauft, warum ist das in der Steuererklärung nicht angegeben?!?" :evil:



Was mir noch so in den Sinn kommt:
Vielleicht hätte der gute Mann im nachhinein besser angeben sollen, dass er landschaftspflegerische Maßnahmen getätigt hat (Waldumbau wg. Klimawandel kommt immer gut), bei denen eben auch stärkere Restholzstücke angefallen sind, die er in einer zugelassenen Feuerstätte thermisch entsorgen wollte? Die Tätigkeit diente in diesem Falle natürlich in erster Linie dem zukünftigen Wertzuwachs des restlichen Aufwuchses und wäre damit auch eine forstwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der BG. Der zu Protokoll gegebene Begriff "Holzmachen" diente dabei natürlich nur dazu, diese verantwortungsvolle Tätigkeit umgangssprachlich zu umschreiben... :mrgreen:
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon fendt280 » Sa Jan 30, 2016 11:49

die neuen lesebriefe zum thema aus dem LW Wochenblatt vom 29.01.2016

130012016_0000.jpg



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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon langholzbauer » Sa Jan 30, 2016 23:09

zum Leserbrief:
Die "Kontrollen über Schutzbekleidung für Motorsägenbediener, Holzspalter und Kreissägen etc..." dienen in erster Linie dem Schutz der Anwender/Bediener und sind nicht, wie vielleicht von manchen empfunden, Schikane. :klug:
Und daß "Brennholz für den Privathaushalt" nicht in der LBG Versichert ist, sollte jeder wissen, der beitragspflichtig ist.-Lest Ihr denn nicht das Kleingedruckte Eurer Rechnungen ? Bzw. die Satzung der Pflichtversicherung?
Wer dann so naiv ist und die Waldpflege als Brennholzwerbung erklärt, der ist (zum Glück der vielen Mitglieder der Solidargemeinschaft) selber schuld.
Denn im Falle eines Arbeitsunfalles zahlt und kümmert sich die LBG als währe mann Privatversichert!
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Spoonman86 » So Jan 31, 2016 10:25

Sorry aber das ist doch Murks: ich zahle auch entsprechenden Beitrag, obwohl ich absolut nirgends im unternehmerischen Sinne handle. Alles, was ich auf meinen Flächen (hier reden wir nur über 15T m²) ist rein privat. Beim Finanzamt sagt man mir, es sei als nur Hobby und es bestehe keine Gewinnerzielungsabsicht (ist ja auch so). Aber die Berufsgenossenschaft sieht das natürlich anders. Auch ich stelle für mich fest, das ich bei einem tatsächlichen Unfall falsche Angaben machen müsste. Wenn das dann hinterher raus kommt, bleibe ich dann noch auf den Kosten sitzen.

Das System ist komplett für'n Popo! Privatleute werden gezwungen und finanzieren andere mit.
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon beihei » So Jan 31, 2016 11:02

langholzbauer hat geschrieben:.........
Denn im Falle eines Arbeitsunfalles zahlt und kümmert sich die LBG als währe mann Privatversichert!


Ja und überspitzt gesagt passiert das zigtausendfach. Jeder Betrieb mit Schweinen , Rinder , Schafe , Hühner........ Kartoffel , Erdbeeren , Radieschen etc. der sich aus eigenen erzeugten Produkten seinen eigenen Haushalt mitversorgt. Deine Solidargemeinschaft funktioniert so nicht. Aber das gilt für viele Bereiche . Denk mal an die Krankenversicherung , was ist denn mit Rauchern , Säufern , Motorradfahrer etc. Sie schaden der Solidargemeinschaft indem sie ihre Gesundheit auf Spiel setzen.

Gruß
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Brotzeit » So Jan 31, 2016 11:54

langholzbauer hat geschrieben:Und daß "Brennholz für den Privathaushalt" nicht in der LBG Versichert ist, sollte jeder wissen, der beitragspflichtig ist.-Lest Ihr denn nicht das Kleingedruckte Eurer Rechnungen ? Bzw. die Satzung der Pflichtversicherung?


@langholzbauer: Ich hab' mir jetzt mal die Rechnung genauer angesehen und sogar die Satzung im Internet runtergeladen.... Einen Hinweis darauf, dass Arbeiten für den Eigenbedarf nicht versichert sind, habe ich nicht gefunden (gut - kann an mir liegen, habe kein Jura-Studium :wink: ).

Kannst du mir bitte einen Tipp geben, wo das genau zu finden ist?

Gruß
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon yogibaer » So Jan 31, 2016 13:08

@Brotzeit, das Sozialgesetzbuch VII, SGB VII, müßte darüber Auskunft geben können.
Gruß Yogi
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Röma » Di Feb 02, 2016 10:58

Ja, Yogibär. Ich will es mal ganz knapp versuchen:
Gem.§ 2 Abs. 1 Nr.5a SGB VII sind Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens versichert, wenn für das Unternehmen eine landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (eigene Anmerkung: gem. § 123 SGBVII) zuständig ist.
Für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft ist gem. § 123 Abs. 1 Nr.1 SGBVII die LBG zuständig. Allerdings regelt § 124 Nr.1 SGB VII, daß die Haushalte eines landwirtschaftlichen (und somit auch forstwirtschaftlichen Unternehmes) nur dann zum landwirtschaftlichen Unternehmen gehören und damit die dort Tätigen auch bei der LBG versichert sind, wenn die Haushalte dem Unternehmen wesentlich dienen. Dazu, wann dies der Fall ist, und wann nicht, gibt es umfangreiche Rechtsprechung.
Ein Beispiel: Brennholzgewinnung (auch schon im Wald wenn sie für den privaten Eigenbedarf ist!!!) gehört zu den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und ist daher z.B. bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Großviehhatung versichert, bei einem forstwirtschaftlichen Unternehmen dagegen nicht, da dort im Haushalt nicht wesentlich Arbeiten anfallen, die sich nach Art und Umfang von einem normalen Haushalt unterscheiden, also der forstwirtschaftliche Betrieb dem Haushalt - gerade nicht - das Gepräge gibt.
Das hat sich die LBG selbst nicht so ausgedacht, sondern der Gesetzgeber.
Bitte, alle Prodestschreiben daher auch dort hin schicken!
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