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Warum noch Beitrag für LBG?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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62 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon fendt280 » Di Feb 02, 2016 17:53

hab da auch was gefunden:

2.jpg

http://www.kreisgarten-wnd.de/fileadmin ... tenbau.pdf


f280
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Röma » Di Feb 02, 2016 19:02

Sehr pragmatisch diese Regelung, aber wohl eher der in der Regel schwierigen Beweislage geschuldet , aber leider nicht ganz Gesetzeskonform. (Hoffentlich hält sich die zuständige LBG dann auch an diese Pressemitteilung.)
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon fendt280 » Fr Feb 05, 2016 15:26

ich bin kein rechtsanwalt.......
aber die neue darstellung vom herrn allinger zum thema ist doch sehr schwammig ausgelegt,
ein geschädigter im reinen privatbereich kann wahrscheinlich nur hoffen dass die LBG schlechte anwälte hat. :D

5.jpg


105022016_0000.pdf
(140.59 KiB) 255-mal heruntergeladen



quelle: land. wochenblatt vom 05.02.2016



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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon egnaz » Fr Feb 05, 2016 17:25

Das wurde doch so hier schon oft gesagt. Die Brennholzbereitung ist erst einmal für LBG pflichtige mitversichert, weil zum Zeitpunkt der Brennhozbereitung noch gar nicht gesagt werden kann, was später damit passieren soll. Das muss vom Waldbesitzer natürlich auch so vertreten werden.
Das Problem liegt darin, dass BGs grundsätzlich für Arbeitsunfälle zuständig sind. So ist z.B. die Bau BG zuständig, auch wenn der Dachdecker bei der Schwarzarbeit vom Dach fällt. Natürlich wird die BG dann versuchen von den Beteiligten der Schwarzarbeit eine möglichst hohe Beteiligung an den Kosten zu erhalten.
Würde nun die LBG grundsätzlich die Brennholzbereitung mit in ihre Verantwortung übernehmen, wäre sie auch für die ganzen Selbstwerber, die in ihrem Garten Holz hacken, zuständig. Dann müssten folglich auch die Selbstwerber irgendwie in die LBG aufgenommen werden und Beiträge zahlen. Um dies zu verhindern, macht man halt die Einschränkung, dass die Brennholzbereitung dem Betrieb dienen muss.
Gruß Eckhard
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Wini » So Feb 07, 2016 17:26

Die Auslegungen von Herrn Fritz Allinger im letzten Landwirtschaftlichen Wochenblatt sind nicht konkret.
"Auch die Brennholzaufbereitung kann dem versicherten Waldbetrieb dienen ......"
Die BG versucht hier ganz klar, sich mit abstrakten Deutungen aus der Verantwortung zu stehlen:
"Brennholzmachen für den privaten Kachelofen dient nicht dem Wald... "

Einzig folgende Aussage ist klar und deutlich:
"Nur dann, wenn eine Tätigkeit ganz klar einem privaten Zweck dient, dann fällt der Unfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."

Ich kann nur sagen, daß ich nur für private Zwecke im Privat-Wald und im Körperschaftswald Holz mache.
Wenn die BG dafür Beiträge erhebt und sich bei einem Unfall aus der Verantwortung stiehlt, dann ist das nicht in Ordnung.

Konkret sind für mich im Umkehrschluss alle Tätigkeiten im Wald im Zusammenhang mit der privaten Brennholzwerbung und Verarbeitung über Spalten, Sägen, Transport und Einlagerung daher nicht bei der Landw. BG versichert.

Als betroffener Waldbesitzer und Körperschaftsmitglied sollte man daher einmal seine jährlichen Beitragszahlungen überdenken.

Gruß
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Brotzeit » So Feb 07, 2016 18:46

Wini hat geschrieben:.....Als betroffener Waldbesitzer und Körperschaftsmitglied sollte man daher einmal seine jährlichen Beitragszahlungen überdenken.
Gruß
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@wini: Da gibt es leider nichts zu "überdenken"....es ist ein Pflichtbeitrag. Wenn du den Beitrag nur 1 Tag später überweist, hast du schon eine Mahnung im Haus....

@Röma: Danke für die fundierte Erläuterung.

Gruß
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Röma » Mi Feb 10, 2016 17:02

Keine Ursache Brotzeit.
Zur Klarstellung will ich hier nur auf die geschichtliche Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung verweisen, deren ursprünglicher Hauptbzweck der Schutz der Arbeitnehmer war. Dafür, daß die Arbeitgeber alleine den Beitrag zur Unfallversicherung zahlen, und zu umfassenden Präventionsmaßnahmen auf ihre Kosten verpflichtet sind, wurde deren gesetzliche Haftung bei Arbeitsunfällen weitgehend abgelöst. Sehr bald schon erkannte der Gesetzgeber aber, daß es bestimmte Gruppen von Unternehmern (viel später auch noch von Kinder z.B. beim Schulbesuch) gibt, die genauso schutzbedürftig sind wie abhängige Arbeitnehmer, nämlich die Land- und Forstwirte. Deshalb verpflichtete man diese gesetzlich ebenfalls zur Unfallversicherung, allerdings mit der Besonderheit, daß diese als Unterneher selbst Ihren eigenen Beitrag zur Unfallversicherung zu zahlen haben und auch selbst für Ihre eigene Präventon zuständig sind.
Da ein Arbeitnehmer aber auch nur im Betrieb bei einer betrieblichen Tätigkeit (und auf dem Weg zur Arbeit und zurück nach Hause )versichert ist und nicht in seinem privatem Umfeld/Haushalt, mußte der Gesetzgeber bei den Land- und Forstwirten eine Abgrenuzung vornehmen zwischen den betrieblichen Tätigkeiten und denjenigen, die überwiegen nicht betrieblich sind, also dem privatem Haushalt vorwiegend dienen.
Das hat er mit den in meinem vorherigen Beitrag bereits genannten Normen getan. Eine genaue Abgrenzung der Betriebsdienlichkeit kann daher gerade bei Land-und forstwirtschaftliche Tätigkeiten problematisch sein. Es kann also, je nach erklärter oder festgestellter Absicht des land/forstwirtschaftlichen Unternehmers, oder der Struktur des Unternehmens, eine private und damit unversicherteTätigkeit ( z.B. Brennholz machen für den Privathaushalt) vorliegen, oder eine unfallversicherte, betriebsdienliche wie z.B. Pflegearbeiten im Wald oder z.B. auch Erntearbeiten,die das Betriebsergebnis durch einen zumindest vorgesehenen Verkauf von Walderzeugnissen (meist wohl Holz!) positiv beeinflussen sollen.
Es kann daher Waldbesitzern generell geraten werden, bei allen Arbeiten im Wald, grundsätzlich an die Betriebsdienlichkeitvder Arbeit zu denken und nicht von vornherein festzulegen, daß bestimmte Arbeiten generell dem privaten Haushalt dienen sollen. Können dann aber mal die im Rahmen der Bestandspflege entnommenen Bäume nicht verkauft oder betrieblich genutzt werden, können sie ja dann immernoch zu privatem Brennholz werden. An die Grenze stößt der gesetzliche Versicherungsschutz aber auch hier spätestens dann, wenn das Brennholz noch im privaten Bereich ( auf dem Hof oder im Garten) weiter bearbeitet wird und dort nicht auch Holz zu Verkaufszwecken gelagert oder bearbeitet wird, was unter Umständen auch bewiesen werden muß! Da ist der Waldbesitzer dann auch nicht anders gestellt wie ein privater Brennholerwerber.
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon langholzbauer » Mi Feb 10, 2016 18:38

Auch von mir Danke an Röma, für die Erläuterung.
Und Noch eins:
Die Besuche durch die "Revisoren" der BG dienen in erster Linie Eurer Sicherheit!
Denn nur ein einziger vermeidbarer "mittelschwerer" Arbeitsunfall kostet in der Summe mehr als das Jahresghalt des Betries-Kontolleurs!
Es war nicht ganz verkert, daß früher mal den Betroffenen die Gesammtkosten mitgeteilt wurden.

Es liegt nun mal in der Art des Menschen, daß mann mit der Zeit betriebsblind wird wenn ,zum Glück, lange nichts pasiert ist.
Und die Beanstandungen basieren auf bereits geschehenen Unfällen.

Sicher kann auch eine SVLFG noch hier und da ihre Verwaltung straffen um Kosten zu senken. Damit ist vor Jahren begonnen worden.
Und wir alle hoffen, daß es erfolgreich weiter geht. :wink:
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Röma » Sa Mär 12, 2016 21:51

Bitte lesen, das könnte u. U. mal wichtig sein!
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon Grimli » Sa Mär 12, 2016 22:31

aber was bleibt dann noch über :
Das Fällen und Rücken übernehmen zunehmend aus Sicherheitsgründen Fachfirmen oder Harvester und Rückezug.
Bei gleichbleibender Fläche und sinkender Zahl aktiv selbst schlagender Waldbesitzer eine klare Tendenz.

Übrig bleibt Brennholz und das wird bei verbleib im Wald schneller geklaut als einem lieb sein kann.

Ergo es findet noch statt : Pflanzung, Jungpflege,Waldbegehung und das teilweise aufarbeiten von Brennholz bis zum Transport
in seltenen Fällen auch die komplette Aufarbeitung im Wald
demgegenüber aber auch zunehmend Fremd Vergabe der kompletten Brennholzaufarbeitung

-> Risiko überhaupt noch einen BG Unfall im Wald zu erleiden geht praktisch in vielen Fällen gegen 0 oder ist zumindest um sehr viele Arbeitsgefahren eingegrenzt. Solidarhaftung für diejenigen die noch selsbt im eigenen Wald wirtschaften ?
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon WaldbauerSchosi » So Mär 13, 2016 16:43

Grimli hat geschrieben:aber was bleibt dann noch über :
Das Fällen und Rücken übernehmen zunehmend aus Sicherheitsgründen Fachfirmen oder Harvester und Rückezug.
Bei gleichbleibender Fläche und sinkender Zahl aktiv selbst schlagender Waldbesitzer eine klare Tendenz.

Übrig bleibt Brennholz und das wird bei verbleib im Wald schneller geklaut als einem lieb sein kann.

Ergo es findet noch statt : Pflanzung, Jungpflege,Waldbegehung und das teilweise aufarbeiten von Brennholz bis zum Transport
in seltenen Fällen auch die komplette Aufarbeitung im Wald
demgegenüber aber auch zunehmend Fremd Vergabe der kompletten Brennholzaufarbeitung

-> Risiko überhaupt noch einen BG Unfall im Wald zu erleiden geht praktisch in vielen Fällen gegen 0 oder ist zumindest um sehr viele Arbeitsgefahren eingegrenzt. Solidarhaftung für diejenigen die noch selsbt im eigenen Wald wirtschaften ?


Und gerade die, die 1,75 Ster Brennholz / Jahre aus den eigenen Wald holen, keine Übung, wenig Erfahrungen, keine Ausbildung/Schulung am Gerät und oft noch fehlende Ausrüstung haben, denen passierts dann.
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon langholzbauer » So Mär 13, 2016 17:08

So ist es leider!

Und die "Degression" aufgrund der zunehmenden Vergabe gefährlicher Arbeiten an Fachfirmen dauert leider sehr lange. Denn gerade in der Forstwirtschaft enden leider zu viele Unfälle tödlich oder schwerverletzt mit Rentenansprüchen, die noch viele Jahre bezahlt werden. Und das ist ganz sicher gut so für die Betroffenen!

Bedenkt bitte, daß auch bei "...Pflanzung, Jungpflege,Waldbegehung und das teilweise aufarbeiten von Brennholz bis zum Transport
in seltenen Fällen auch die komplette Aufarbeitung im Wald...." jedem vielleicht mal ein Unfall pasieren kann!
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon moggälä » So Mär 13, 2016 19:04

Hallo,

muss hier mal ne Lanze für die BG/LSV brechen.
Ja, es ist schon "beachtlich", mit welcher Vehemenz da einem die Mitgliedschaft bei dem Verein angehängt wird. Der jährliche Beitrag ist zwar niedriger als die monatlichen(!) Krankenkassenbeiträge, aber deutlich über den üblichen Versicherungen wie Haftpflicht etc. (zumindest in meinem Fall). Mit Tierhaltung hab ich nix am Hut, hat mein alter Herr schon Ende der Fünfziger abgeschafft. Obstbau ist auch nicht mehr, seit dem Tod meines Vaters auch endgültig weg - und das ist der teuerste Kostenfaktor bei den LSV-Beiträgen - deutlich vor Wald!
Die Lanze will ich deshalb brechen, weil ich vor mittlweile sieben Jahren einen Unfall hatte. Bei Arbeiten in meiner neuen Maschinenhalle hatte es der Leiter die Füße weggezogen und ich ging aus 3m frontal zu Boden. Resultat: "Radiusfraktur" am rechten Unterarm inkl. "Fixateur"(feine Sache!) aber viel schlimmer Oberkiefer gespalten bis zum Gaumen, ein Zahn gleich weg, zwei dann später bei den Behandlungen.
Armfraktur ging über Uniklinik und nachfolgender Behandlung beim D-Arzt ohne jegliche Probleme über die Bühne - diverse Behandlungen ohne Murren von der LSV/BG übernommen, Leistungsumfang deutlich über denen der gesetzlichen KV (gar kein Vergleich).
Problematisch wurde es bei der Kieferbehandlung. Kiefersachen - da fällt man unter die Räuber. Es ist nix sauber geregelt und die Herrschaften haben gern mal die Dollarzeichen in den Augen. Weg von der Uni-Klinik zum ersten, zweiten und dann dritten Kieferdoc (der in der nächsten Umgebung war der Beste hinsichtlich Behandlung, "Umfangsformen" gegenüber dem Kunden (=mir) und er BG) und nach vier Jahren war dann pünktlich zu meiner Hochzeit endlich alles fertig. Auch hier hat es dann bei besagtem letzten Kieferchirurgen keine Probleme mit der BG gegeben - alles übernommen, inkl. Zahnersatz, Kieferbehandlung etc. Auch hier - kein Vergleich damit, was die gesetzliche KV bei deutlich höheren Gebühren übernimmt!

Also - es sieht erst mal blöd aus, aber bitte denkt auch mal dran was euch im Notfall (der hoffentlich nie eintritt) geboten wird.

mfG
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon carraro-holzer » So Mär 13, 2016 19:17

Hallo zusammen,
bei diesem Thema schwillt mir auch die Halsschlagader.
Warum soll ich für meine 1 Ha Anpflanzung ( halte ich mit dem Brombeerrechen unkrautfrei, also was soll passieren?)
die gleichen Beiträge zahlen wie für meinen 100 jährigen Fichtenbestand?
Und falls doch was passiert, dann streuben sich die Versicherungen doch eh zu zahlen. Das ist ja kein Problem, sie müssen
ja auch wirtschaftlich sein, aaaaaaaaaaaber dann darf das keine Pflichtversicherungen sein. Ich werde gezwungen Beiträge zu
zahlen und bin danach doch nicht versichert? Des is a Witz, dann soll die BG eine freiwillige Versicherung sein.
Dazu noch eine kleine Geschichte:
Habe vor 4 Jahren für meine Mutter ein altes Haus abgerissen, und mir dabei leider die Fingerkuppe weggezwickt.
War ordnungsgemäß bei der BG angemeldet. Von der BG gabs nix, mit der Begründung: Wir stehen in einem verwandtschaftlichem
Verhältnis und deswegen zahlen sie nix. Soweit so gut,war mir auch egal aber jetzt kommt der Witz. Vor zwei Jahren habe ich
Haus gebaut, alles in Eigenregie und ich musste für meine Eltern Beiträge zahlen. Hab mich natürlich darüber beschwert hat aber nix
gebracht und ich habe Beiträge zahlen müssen mit der Gewissheit dass nix gezahlt wird.
Deswegen gibts nicht viel was mir mehr auf den Sa.. geht wie Berufsgenossenschaften.
Bei den nächsten Bauaktivitäten werde ich mir natürlich 3x überlegen wen und was und wieviel Stunden ich angebe.

mfg Tobi
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Re: Warum noch Beitrag für LBG?

Beitragvon langholzbauer » Mo Mär 14, 2016 21:30

SVLFG ist nicht Bau-BG oder andere!
Nach meinem Wissen ist die Landw. BG die einzige, in der der Unternehmer selbst und alle seine Helfer mitversichert sind, solange die Tätigkeit dem "wirtschaftlichen Betrieb" dient!
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