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Was gegen Biogasanlage unternehmen bei Vertragsfehlern

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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37 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Was gegen Biogasanlage unternehmen bei Vertragsfehlern

Beitragvon Flachländler » Mi Dez 11, 2013 3:24

Bauer 188 hat geschrieben:Allerdings stand im Vertrag das Höchstens 10 -15 cm stehen bleiben dürfen.

Was für ein unsinniger Vertragsbestandteil!
Soll der Hächsler die Feldsteine mit aufsammeln? Der BGAler Strafe zahlen wenn "DU" z.B. durch zu nasse oder trockene Standorte oder durch Sturm oder andere Wetterbeeinflussungen oder durch schlechte Sortenwahl Lagermais hast und daher die Stoppel nicht zwischen 10 und 15 cm lang sind? Vlt. auch Strafe bei Stoppel die kürzer sind???
Bedenke das eine BGA sehr viele Ha in einem begrenzten Zeitfenster ernten muss und versucht den optimalen Zeitpunkt für "alle" zu hächselnden Flächen im Mittel zu treffen.
Bauer 188 hat geschrieben:Das nächste Problem ist das der Mais gelb und trocken war aber es kam angeblich ein Trockensubstanzwert von 48% raus, was garnicht stimmen kann.

Warum? was ist bei euch üblich? 48% ist hier absolute Obergrenze(und das ist Tabak).
Bauer 188 hat geschrieben:Jetzt wollte ich hier mal nachfragen ob einer ne Idee hat was man da machen kann weil das ganze dieses Jahr sonst ein großes Minusgeschäft war.

Beim Preis nachverhandeln! Der BGAler möchte wahrscheinlich deinen Mais auch im nächsten Jahr.
Ansonsten: Minusgeschäft akzeptieren. Ist den meisten hier auch schon mal passiert :wink:
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Re: Was gegen Biogasanlage unternehmen bei Vertragsfehlern

Beitragvon Commandor » So Dez 22, 2013 15:25

Bei uns ähnlicher Falle.

Mais vertraglich für die BGA angebaut.
Anfang September den Erntetermin für die nächsten 10-14Tage abgesprochen , doch die kamen nicht aber der Frost ging durch. So wurde Anfang Oktober mi 48%TS gehäckselt.
Was soll ich tun
1.) Vertraglich erfolgt die Preisbereinigung nur bis 40%TS aber andererseit "erfolgt Der Erntetermin in enger Absprache mit dem Erzeugern".
Kann/soll man die Differenz (zu 48%TS) einfordern.
2.) Was interessiert es mich ob die nicht genug Kapazität haben. Da müssen die sich halt noch Technik dazuholen.
Die Bga interessiert es ebensowenig bei der Mais im Frühjahr erfriert, im Sommer ersäuft oder Vertrocknet, nen Hagel oder Sturm durchgeht. Diese Ausfälle wird mir die BGA nicht bezahlen und das kann und will ich auch nicht erwarten.

Und...wir waren in den letzten 3 jahren immer die letuzten, die bedient worden sind.

greez
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Re: Was gegen Biogasanlage unternehmen bei Vertragsfehlern

Beitragvon Stoapfälzer » So Dez 22, 2013 16:37

Ganz einfach Vertrag kündigen selbst anbauen und im Herbst selbst entscheiden was daraus wird und wer es bekommt (BGA Viehhalter Dreschen...) In unserer Ecke sind mittlerweile auch viele wieder zu der Erkenntnis gekommen wobei mit Mais bei uns heuer nichts zu verdienen war egal ob BGA oder Körnermais auch als Viehfutter ist er angesichts der geringen Erntemenge im Anbau ganz schön teuer geworden.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Was gegen Biogasanlage unternehmen bei Vertragsfehlern

Beitragvon MTX-Driver » So Dez 22, 2013 20:39

Commandor hat geschrieben:Und...wir waren in den letzten 3 jahren immer die letuzten, die bedient worden sind.
greez


Schlimm? Und wenn ja, warum?

mfg
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Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
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Re: Was gegen Biogasanlage unternehmen bei Vertragsfehlern

Beitragvon Teddy Bär » So Dez 22, 2013 21:50

@Commandor
Sieht so aus als wüsste die BGA dass du die Füsse still hälst. Die die am lautesten schreien werden wohl zuerst bedient. Gibt es keine Alternative oder wieso baust du schon 3 Jahre für diese BGA an wenn du so behandelt wirst?
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Re: Was gegen Biogasanlage unternehmen bei Vertragsfehlern

Beitragvon Commandor » Mo Dez 23, 2013 10:58

Commandor@teddy bär:
Gut, Vater ist eigentlich Chef.
Er hat halt ne freundliche/rücksichtsvolle Mentalität in diesen Sachen.
Wenn ich ihm Druck mache, daß er doch was unternehmen soll (einer von der BGA ist sein Freund):
dann gibt es nur Kommaéntare wie: dann kommen die gar nicht, dann kommen die noch später, dann nehmen die von uns gar nichts mehr ab,..... na ja jedenfalls platz mir da regelmäßig die Hutschnur...und wie beschrieben, ist es mir völlig egal, warum das bei denen länger dauert, denn unsere Probleme interessieren die auch nicht.
Ist wohl alles irgendwie ein internes Problem.
@MTX Driver:
In den ersten Jahren war es nicht so schlimm, da mit 36-38%TS geerntet wurde, war halt nur spät für den Weizen...aber dieses Jahr ging der Frost ducht. Und da wurde mit über 40%TS gehächselt, und ab 40% gibt es keine Preisbereinigung mehr. Und das sind schon nen paar tausend €.

Für die nächste Siason bin ich am überlegen, die Option Körnermais offenzuhalten. Ich schätze mal, das bei uns min 13t möglich gewesen wäre. Und die ganze Häckseltkette dann wegzuschicken wäre auch mal ne hübsche Maßnahme oder denen dann nur 50% der Maisfläche zu überlassen.
ABer das ist noch Zukunftsmusik.
greez

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Re: Was gegen Biogasanlage unternehmen bei Vertragsfehlern

Beitragvon Teddy Bär » Mo Dez 23, 2013 19:33

Dann wäre es doch besser den Mais ohne Vertag anzubauen. Nacher kanns du auch noch im Oktober verkaufen. Dann wird die BGA vielleicht mal überlegen wieso das auf einmal so ist.
Es kann doch nicht sein dass dein Weizen deswegen zu spät oder gar nicht in den Boden kommt.
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