otchum hat geschrieben:Der Vollständigkeit halber...?
Ja, ein Belarus fehlt noch in meinen Mitfahrgelegenheiten.
Aktuelle Zeit: Fr Apr 26, 2024 5:41
otchum hat geschrieben:Der Vollständigkeit halber...?
Neuland79 hat geschrieben:otchum hat geschrieben:Der Vollständigkeit halber...?
Ja, ein Belarus fehlt noch in meinen Mitfahrgelegenheiten.
Neo-LW hat geschrieben:Um meinen Magirus-Trecker zu starten, braucht man auch schon Insiderwissen.
....
Dann 5 Minuten Druckluft pumpen.
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Südheidjer hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:Um meinen Magirus-Trecker zu starten, braucht man auch schon Insiderwissen.
....
Dann 5 Minuten Druckluft pumpen.
.....
Muß man das nach jedem Bremsen wiederholen?
Sturmwind42 hat geschrieben:Neuland79 hat geschrieben:Ich sollte mal ne Runde mit dem Lebemann tyr auf seinem Belarus drehen.
Dann hoff ich für euch dass der Belarus eine Lenkradverstellung in Höhe und Neigung hat , und natürlich eine Sitzverstellung notfalls noch eine Dachluke .
Sturmwind42 hat geschrieben:@ otchum , kannst du mal bitte "Mänti" übersetzen ?
otchum hat geschrieben:Heisst Montag, so gesprochen grob vom Kanton Luzern bis Bern.
Lettlandbauer hat geschrieben:Sturmwind42 hat geschrieben:Neuland79 hat geschrieben:Ich sollte mal ne Runde mit dem Lebemann tyr auf seinem Belarus drehen.
Dann hoff ich für euch dass der Belarus eine Lenkradverstellung in Höhe und Neigung hat , und natürlich eine Sitzverstellung notfalls noch eine Dachluke .
Die Hütte auf nem Belarus ist schon groß und das Dach läst sich komplett öffnen.
Da geht schon was
Sturmwind42 hat geschrieben:Ein Mann hat beispielsweise 4 Kinder , eines aus einer vorherigen Bez. die anderen aus der aktuellen .
Im weiteren Verlauf möchte er sich öffentlich vorstellen um eine Position zu erreichen. Er gibt an , Name Wohnort Alter Beruf und die Anzahl seiner Kinder. Hier gibt er dann aber nur 3 an . Das Verhältnis zum ersten Kind ist gebrochen .
Wie findet ihr das ?
Oder anders , kann man eine Vaterschaft nach Volljährigkeit d Kindes ablegen/aufgeben ?
tyr hat geschrieben:Rechtlich nicht...persönlich schon. Aber was spielt das nach der Volljährigkeit eine Rolle, außer für das Pflichterbteil?
Finden tu ich das gar nicht, ohne die Hintergründe zu kennen..
Sturmwind42 hat geschrieben:otchum hat geschrieben:Heisst Montag, so gesprochen grob vom Kanton Luzern bis Bern.
Ok, dann verstehe ich den Sinn des Satzes nicht, dann bitte nochmals weiterhelfen .
"gsi " wird gesehen heissen , oder ?
------Es isch e Mänti gsi, wo sie sech denn begägnet si ------
Oder vielleicht , ""es ist ein Montag gewesen"" ?
Sturmwind42 hat geschrieben:Ein Mann hat beispielsweise 4 Kinder , eines aus einer vorherigen Bez. die anderen aus der aktuellen .
Im weiteren Verlauf möchte er sich öffentlich vorstellen um eine Position zu erreichen. Er gibt an , Name Wohnort Alter Beruf und die Anzahl seiner Kinder. Hier gibt er dann aber nur 3 an . Das Verhältnis zum ersten Kind ist gebrochen .
Wie findet ihr das ?
Oder anders , kann man eine Vaterschaft nach Volljährigkeit d Kindes ablegen/aufgeben ?
DST hat geschrieben:
Kumpel hat 18Jahre für ein Kind bezahlt das er nie kennengelernt hat.
Die Mutter hat es abgeschottet und geheiratet, mit weiteren Kindern.
Kumpel hat aber auch nie Kontaktaufnahme versucht, weil er nicht weiß ob das Kind seine eigene Herkunft kennt.
Er spricht nie davon und nennt sich selbst Kinderlos.
Sturmwind42 hat geschrieben:Oder anders: mal angenommen ein Kind verstirbt , wieviel gibt "man" dann an ?
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