kommt drauf an. in der regel muss du das nicht hinnehmen. siehe §§ 1004, 862 BGB, 117 OWiG und FTG (Feiertagsgesetz), letzteres ist ländersache. dort sind auch die ausnahmen. z.b. unaufschiebbare arbeiten.
aber bevor du rechtlich vorgehst. rede ruhig und sachlich mit dem eigentümer/verantwortlichen. meist halten sich die betriebe an die ausnahmen. nur leider gibt es immer wieder einige, die fast alles zur ausnahme erklären.
habe hier vor dem fenster auch einen gehabt. 3 zeilen wingert, die musste er um 23 uhr spritzen. mit luftgebläse und voller beleuchtung. meinte zuerst, "sind ja nur paar minuten". nur ich bin trotzdem wach und kann kaum einschlafen. inszwischen hat er es eingesehen. und macht die wingert um 20 uhr und geht dann in die entfernten.
also, lege deine problem sachlich dar und lasse den anderen seine argumente vorbringen. meist gibts ne schnelle, nervenschonende und kostengünstige einigung.
