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Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 14:42

Was verlangen bei Erntehilfe???

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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37 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3

Was verlangen als nicht Fachkraft/ Stunde

6,50€
12
24%
8€
20
40%
10€
13
26%
12€
2
4%
mehr als 12 €
3
6%
 
Abstimmungen insgesamt : 50

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Beitragvon H.B. » Sa Okt 06, 2007 20:37

phil lazio hat geschrieben: Die Leihfirma führt dann die Steuern und Lohnnebenkosten an den Staat ab, natürlich nicht ohne vorher mindestens 500 Euro für sich einzukassieren. Die Leiharbeiter arbeiten also für den Staat (wie die meisten von uns) und dann noch für die beschissenen Parasiten von der Leihfirma, was dann übrigbleibt kann sich jeder vorstellen.


phil hat völlig recht.


und diese Leih..... würden an dem Tag verschwinden, an dem der Kündigungsschutz für Neueinstellungen abgeschafft wird!!
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Beitragvon Komatsu » Sa Okt 06, 2007 21:10

Jede Reglementierung des Arbeitsmarkts führt nur zur der besitzstandswahrung derer die einen Arbeitsplatz haben. Der dümmste fehler ist arbeitsfähige leute mit 50 in Rente zu schicken. Die arbeiten weiter und kassieren doppelt. Kein Kündigungsschutz, keine Leihsklaven.

Für die intellektuelle Arbeit haben die Großfirmen auch ihre eigenen Leiharbeiter über hochdotierte Beraterverträge. Weil die Qualität bietet keine Leiharbeitsfirma an.


In der deutschen Landwirtschaft sind 150.000 - 200.000 Stellen unbesetzt. Alle HartzIV Emfänger sind somit Faulenzer und Schmarotzer.


@Egbert : Er scheint das Klühphos aufgekauft zu haben. Mein Landhändler hat gerade mein Vorrat geholt und gesagt es ist keins mehr zubekommen.
Komatsu
 
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Beitragvon doc_my » Sa Okt 06, 2007 21:28

Hallo,
welchen Stundenlohn hat ein
1. Hofbesitzer.
2. Seine Ehefrau.
2. Sein Sohn.
3. Seine Tochter.
4. Die Altenteiler, die noch fähig sind mitzuhelfen.
5. Der angestellte und ausgebildete Landwirt.
6. Der angestellte und nicht ausgebildete Landwirt.
7. Der Hilfsarbeiter in der freien Wirtschaft.
8. Der Facharbeiter in der freien Wirtschaft.
9. Der Schwarzarbeiter.

Wo soll jetzt stiftamobil eingeordnet werden?

cu doc
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Beitragvon Komatsu » Sa Okt 06, 2007 21:37

Wir ordnen Stiftamobil als "Hofbesitzer" ein. Abzgl. der Preissteigerung für das Anlagevermögen des Hof, bleibt nämlich nichts mehr für die Entlohnung des Hofbesitzers übrig.
Komatsu
 
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Beitragvon doc_my » Sa Okt 06, 2007 21:41

hallo ihc833,
von seiner Tätigkeit her meinte ich, nicht von seinem "Verdienst".
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Beitragvon berni_boesemann » Sa Okt 06, 2007 22:32

@SHierling
Was sagt das? Was ist alles?

Das von mir genannte Beispiel lässt sich auch anhand von Broschüren der Bundesagentur für Arbeit nachvollziehen.
Siehe http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Alg-II.pdf
Dort lässt sich anhand der Regelsätze errechnen das dieser Familie ca. 1050 € Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und eine angemessene Unterkunft sowie Heizkosten bezahlt werden. Bei einer Bedarfsgemeinschaft von 4 Personen ist das eine Wohnung mit 90m². Kosten für eine Wohnung dieser Größe selbst bei uns im ländlichen Raum ca. 450€. Dazu Heizkosten die ich jetzt mal mit 100€ ansetze. Summa summarum ca. 1600€. Wie schon gesagt ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber diesesmal bitte mit Daten und Fakten und nicht mit irgendwelchen Halbwahrheiten.
Ich lese sogar die Bildzeitung, da ich mir durchaus zutraue mir gegebene Informationen zu hinterfragen und zu bewerten.

Gruß
Bernd

Bitte auch nicht als Wertung sehen dass ich die Höhe der Leistungen als zuviel oder zuwenig ansehe, es ist lediglich eine Aufstellung der Leistungen die eine 4 köpfige Familie als ALG II erhält.
berni_boesemann
 
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Beitragvon Komatsu » So Okt 07, 2007 9:29

doc_my hat geschrieben:hallo ihc833,
von seiner Tätigkeit her meinte ich, nicht von seinem "Verdienst".


Dann wohl als Altenteiler der fähig ist mit zu helfen. Der bekommt 350 € / Rente im Monat, macht bei 300 Std im Monat 1,20 € die Stunde.
Komatsu
 
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