Frankenbauer hat geschrieben:Die Regelung ist eigentlich ganz einfach und bayernweit gültig: Die Gemeinde pflegt die Wege und Gräben und legt die Kosten dafür auf die An- und Hinterlieger um. Nachteil daran, die Gemeinde ist an Ausschreibungsregeln gebunden, das Ganze wird entsprechend teuer. Erledigt das die Jagdgenossenschaft wird feihändig vergeben, dem Jagdgenossen entstehen keine Kosten.
Unsere JG umfasst nur die Feldflur und die wurde 2012 letztmalig bereinigt, es gibt also KEINE privaten Wege oder Fahrrechte mehr.
Werner
Ihr scheint ja extreme Strukturen zu haben... Keine Privaten Wege! Keinen Privaten Wald....
Vielleicht mal ein paar Beispiele aus Niederbayern zum Nachdenken :
Marktgemeinde mit 63km² Fläche, 5280 Einwohner auf 97 Ortsteile....
Marktgemeinde mit 81km² Fläche, 7600 Einwohner auf 151 Ortsteile...
In Franken kommen auf 1000 Einwohner nur ca. 5 Ortsteile. Da ist schon klar das es kaum private Strassen/Wege gibt
Deine Beiträge gelten nur vor deiner Haustür.....Wie ich oben geschrieben habe.... zumindest Bei uns hast vielleicht überlesen...
Bayern ist groß.... Von Fladungen bis Schneitzlreuth ist nicht alles gleich