Hallo Zusammen,
hab leider nix Passendes gefunden deshalb mache ich ein Neues Thema auf.
Darf ich auf einen Eigene Landwirtschaftlich genutzte Fläche einen Mobilen Zaun für Rinder stellen und diese die Rinder dann Abweideln lassen. Ohne Genehmigung?
Letztes Jahr gab es bei mir in der Gemeinde ein Riesen Theater mit einem Örtlichen Bauern der einen Wildschutzzaun um sein Maisfeld gestellt hat (Mobile Ausführung Plastikpfosten und Litzen) diesen musste er Abbauen, gab anscheinend Rückwirkend ein Genehmigungsverfahren das aber vom Kreis Abgelehnt wurde, kenne mich mit dem Baurecht ja nicht aus aber ist schon sehr übertrieben.
Zu mir komme aus dem Enzkreis in Baden-Württemberg , ich Betreibe die Landwirtschaft nebenbei mit Betriebsnummer, BG, und Tier Halternummer. Meine Einnahmen unterliegen der Kleingewerbe Regelung.
Vorab danke für eure Antworten.