tyr hat geschrieben:Ja. wir dürfen Wasser zum tränken der Tiere entnehmen. Wir dürfen keine Oberflächengewässer einkoppeln.
Letztes Jahr war eine Vertreterin der oberen Naturschutzbehörde bei mir, zur Flächenbesichtigung.
Sie hat gefragt, weshalb ich den Bach ausgezäunt hätte.
Als ich ihr sagt, dass mir das vor Jahren die untere Naturschutzbehörde zur Auflage gemacht habe, wirkte sie ganz irritiert.
Der "Naturschutz" durchlebt halt auch seien Moden.
Da sich der Bach durch Erosion einschneidet, und dann bei Hochwasser entsprechend viel Geschiebe führt, dessen Mahlwirkung bestimmt nicht gesund ist, für allerlei Klein- und Junglebewesen inkl. des nicht mehr vorhandenen Muschelnachwuchses, wäre es durchaus sinnvoll, ihn Portionsweise mit zu beweiden, um die Ufer abzuflachen modellieren und dort wieder Gras wachsen zu lassen, dass im Gegensatz zu den Baumwurzeln den Boden auch bei Hochwasser festhalten kann.
Ich habe dazu einen Versuch gemacht und an der Stelle geht der Bach bei Hochwasser in die Breite und läd durch die verminderte Strömungsgeschwindigkeit sein Geschiebe ab. So wurde aus einer Erosionszone eine Ablagerungszone. Das auf ganzer Länge ausgeführt, würde die Erosion und damit Geschiebeführung deutlich reduzieren und auch die Abflussgeschwindigkeit bei Starkregen- und Schmelzwasserereignissen reduzieren und damit die Unterlieger entlasten.
Aber was weiß ich schon. Ich bin ja nur ein kleiner Praktiker.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet