JohnDeere3040 hat geschrieben:Der LU darf mit grüner Nummer aber auch nur für einen Waldbesitzer dessen Holz holen. Wenn das Holz stehend an einen Gewerbebetrieb verkauft wurde, braucht er schwarze Nummer. Ist wie bei den Biogasanlagen, solange der Mais einem Landwirt gehört, ists kein Problem, wenn der Besitz in eine gewerbliche BGA übergegangen ist, benötigt man schwarze Nummer. Ist ne bürokratische Hürde, aber leicht zu lösen.
Bga is hier wohl n schlechtes beispiel, wurde nämlich geändert, für BGA fahren zählt als lof!


, Robi