halo zusammen
habe ein kleines prob. und zwar
ich bin landwirt mit 10 ha eigentum (hobby) vor 3 jahren habe ich mich entschlossen neben der landwirtschaft das es mir nicht langweilig wird noch brennholz zu verkaufen was ich beim hessenforst einkaufe und klein mache und wieder verkaufe in den 3 jahren habe ich mir noch nen rückewagen gekauft und das klappt auch sehr gut. Mit dem brennholz habe ich auf der gemeinde gewerblich angemeldet mach jedes jahr meine einnahmenüberschussrechnung und gut is.
ich selber habe noch ca 1250 m2 eigenwaldung der aber noch ranwachsen muss:(
Nach lamgen suchen in dm forum hier habe ich keine antwort auf meine fragen gefunden.
meine schlepper die ich nutze für die 10 ha und um das brennholz beim forst aufzuarbeiten haben alle grüne nummernschilder is das zulässig da ich eigenwaldung habe oder nicht und der rückewagen brauch doch nur nen folgekennzeichen oder liege ich da falsch.
wenn jemand für mich ne antwort hätte würde ich mich sehr darüber freunen.
Ach das hätte ich fast vergessen hinter meinem hof is ne wiese die mir gehört von 1000 m2 weil die kunden keinen platz haben und immer trocknes holz verlangen lagere ich das bei mir 1 jahr darf ich das und wenn ja wieviel meter gibt es da ne grenze oder nicht.
mfg holzwurm
