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strokes hat geschrieben:Der Aufwuchs muss aber gemäht und abgefahren werden. Also einer LDW Nutzung zugeführt werden. Nur Mulchen und kassieren ist nicht... Bei Kontrolle gibt's Sanktion
die Mittel werden nicht verschenkt sondern als Ausgleich für das Anlegen einer Fläche für die Natur gezahlt. Bei der neuen Junglandwirte Förderung ist die von dir gewünschte "Qualifikation" aber erforderlich - wobei man sich fragen kann, ob ein wirklicher Neueinsteiger nicht eher andere Fähigkeiten braucht, als die reine Praxis der Knechtarbeit.langholzbauer hat geschrieben:Ich will gar niemanden von der Bewirtschaftung seiner Flächen ausschließen.
Aber an manchen Beiträgen hier erkennt man deutlich die fachliche Inkompetenz der User.
Nur, weil irgendwo in den Titeln der Förderprogramme das Wort Umwelt genannt wird, ist eine falsch bewirtschaftete Blühfläch noch lange nicht wirklich boden- bzw.standortgerecht.
In absehbarer Zeit werden das auch die Behörden und Rechnungshöfe aufgreifen und darauf reagieren.
Oder glaubt hier wirklich jemand, dass Bund und Länder ewig öffentliche Mittel ohne Nachweis einer Mindestqualifizierung "verschenken".
Tinyburli hat geschrieben:Zahlungsansprüche mußt halt mal googeln. Gibt so Händler, die die verkaufen oder vermitteln, oder ins Landwirtschaftliche Wochenblatt schauen.
Zu den 850,- VNP: Wie heißen die Programme genau, die diesen hohen Betrag ergeben?
Ich habe da nur Schnittzeitpunkt 1.7. (350) plus Düngeverzicht(150) und Altgrasstreifen (50)!
Plus Greening 300,- ergibt 850,-
Plus benachteiligtes Gebiet eventuell (95,-)
Die vier Bausteine der ersten Säule
2013 wurde in der EU erneut eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen. Infolgedessen wurde die Betriebsprämie 2015 durch ein System aus Direktzahlungen abgelöst. Dieses neue System besteht aus vier Bausteinen:
Basisprämie:
Die Basisprämie des aktuellen Systems entspricht im Prinzip der früheren Betriebsprämie. Sie basiert auf Zahlungsansprüchen, die dem Inhaber eines Landwirtschaftsbetriebs pro Hektar beihilfefähiger Fläche zustehen. 2019 lag die Basisprämie in Deutschland regional einheitlich bei rund 175 Euro pro Hektar.
Umverteilungsprämie:
Mit der Umverteilungsprämie werden kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe gefördert. Für die ersten 30 Hektar, für die ein Zahlungsanspruch besteht, wird eine Prämie von etwa 50 Euro pro Hektar zusätzlich gezahlt. Für weitere 16 Hektar kann eine Prämie von etwa 30 Euro pro Hektar beantragt werden.
Greeningprämie:
Die Greeningprämie fördert eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung. Außerdem fördert sie landwirtschaftliche Leistungen für den Klimaschutz, die Artenvielfalt, und vielfältige Kulturlandschaften. Für das Greening kann ein Landwirtschaftsbetrieb zusätzlich etwa 85 Euro pro Hektar beihilfefähiger Fläche erhalten. Konkret meint Greening die folgenden Umweltleistungen:
der Erhalt von Dauergrünlandflächen, das heißt von Wiesen und Weiden;
der Anbau von vielfältigen Kulturen anstelle von Monokulturen auf den Ackerflächen des Betriebs;
das Vorhandensein von sogenannten “ökologischen Vorrangflächen” – wie z.B. Hecken, Stillegungsflächen oder Baumreihen – auf fünf Prozent der Ackerflächen des Betriebs.
Junglandwirteprämie: Mit der Junglandwirteprämie werden – wie der Name schon sagt – junge Landwirte oder Landwirtinnen im Alter bis 40 Jahre gefördert. Für bis zu fünf Jahre und maximal 90 Hektar Fläche können sie für ihren Betrieb eine zusätzliche Förderung in Höhe von etwa 44 Euro pro Hektar beihilfefähiger Fläche beantragen.
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