Ja, das ist mir bekannt und es ist sicher kein öffentlicher Weg, da ich ja aus diesem Grund ein Wegerecht für diesen Weg auf zwei weiteren Flurstücken des Verkäufers eintragen hab lassen.
Damals wusste ich aber noch nicht, dass der Verkäufer "hinter" meinen gekauften Flächen auch noch eine Parzelle hat und er deshalb diesen Weg weiter benötigt. Da hätte ich ihm ohne Probleme auch ein Wegerecht zugestanden.
Aber jetzt ist es so, wie es ist. Ich werde den Makler mal kontaktieren und über die Situation aufklären, dass ich einen neuen Eigentümer nicht ohne weiteres durchfahren lassen werde, weil ich selbst Interesse habe.
Dann kennt er das Problem offiziell und muss es meiner Meinung nach den Interessenten auch sagen, dass es keine gesicherte Zufahrt gibt.
Das dürfe schon den Großteil abschrecken.

