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Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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42 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Dennis99 » Di Aug 14, 2012 10:51

Ab welcher Größe muss man denn eigentlich Mitglied einer BG werden
(oder regelt das jede BG wieder separat)??

Bei Acker/Wiesenfläche gibt es da auch eine Mindestgröße (ich glaube 0,5ha).
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Badener » Di Aug 14, 2012 11:05

Dennis99 hat geschrieben:Ab welcher Größe muss man denn eigentlich Mitglied einer BG werden
(oder regelt das jede BG wieder separat)??

Bei Acker/Wiesenfläche gibt es da auch eine Mindestgröße (ich glaube 0,5ha).


Beim Wald sind es 10 ar. :(

Gruß
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Dennis99 » Di Aug 14, 2012 11:25

Ok, dann ist BG schon mal pflicht.

Wie siehts denn mit Privathaftpflichtversicherung für Waldbesitzer aus?
Gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht.

Ich finde nur Angebote die recht teuer sind...
Einer meiner Versicherungvertreter (AXA/DBV) will mir nun eine "Haftpflichtversicherung für ein unbebautes Grundstück"
verkaufen. Da kostet es nur 35 Euro/Jahr. Waldversicherung 140Euro aufwärts. Ich fühle mich da irgendwie nicht wohl
bei der Versicherung "unbebautes Grundstück". Was meint Ihr??

Wenn ich dann BG-Beitrag und Versicherungsbeitrag zusammenrechne, dann verzichte ich wohl lieber auf die Schenkung.
Für das Geld bekomme ich beim Förster fast die benötigte Holzmenge zugeteilt und habe kein Risiko, dass ein Baum/Ast auf einem Haus oder Mensch einschlägt. Es steht und fällt wohl mit einer geeigneten Haftpflichtversicherung für den kleinen Wald.
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Dennis99 » Di Aug 14, 2012 14:13

Schwierige Sache wenn man kleiner Privatwaldbesitzer ist/wird.
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Dennis99 » Mi Aug 15, 2012 6:08

Ich habe beim Versicherungsvertreter noch mal intensiv nachgebohrt zum Thema Verkehrssicherungspflicht u. ä.

Er meinte er hätte sich noch mal erkundigt beim zuständigen Sachbearbeiter.
Hier die Antwort:

„Für den von Ihnen geschilderten Fall (umstürzende Bäume) genügt der Baustein "unbebautes Grundstück" vollkommen. Die Waldversicherung wäre dann sinnvoll, wenn Sie das Grundstück forstwirtschaftlich nutzen und z.B. mit nicht zulassungspflichtigen Maschinen dort arbeiten, dann wären nämlich auch Schäden, die durch den Gebrauch dieser Maschinen eintreten mitversichert.“

Heißt, wenn ich beim Fällen mistbaue, dann muss ich selbst zahlen oder evlt. die normale Haftpflicht. Ich bin ja nicht (beruflich/erwerbsmäßig) forstwirtschaftlich unterwegs, sondern nur für den Eigenbedarf. Wobei es im Fall X darüber bestimmt auch Auseinandersetzungen gibt.

Zur Auswahl stehen also 35 Euro für „unbebautes Grundstück“ oder 140 Euro für „Waldhaftpflichtversicherung“ im klassischen Sinne.

Was meint ihr???
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon meyer wie mueller » Mi Aug 15, 2012 7:51

Hallo

vor Abschluß eines Versicherungsvertrags würd ich mir das SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass alle Schäden, die von dem Waldgrundstück ausgehen durch die Haftpflicht versichert sind (außer Du handelst grob fahrlässig).
- Schäden durch umstürzende Bäume sind versichert (auch Schäden durch Sturm und ohne Sturm)
- Schäden, die bei der Grundstücks- (Wald-)Pflege, auch beim Fällen von Bäumen entstehen, sind versichenert.

Weiterhin gibt es natürlich die Möglichkeit gegen den Bebauungsplan Einspruch (schriftlich) zu erheben und zwar nicht beim Bürgermeister oder Gemeinderat, sondern gleich beim Landratsamt. Man kann im Gespräch andeuten, dass man den Einspruch zurücklzieht bzw. auf eine Klage verzichtet, wenn im Grundbuch eine entsprechende Last eingetragen wird. Das heisst, wenn auf eine Haftung durch Schäden oder Beeinträchtigungen, die vom Waldbestand und dessen Nutzung/Pflege ausgehen. verzichtet wird, bist Du bereit, der Bebauung zuzustimmen. Es genügt nicht ein Privatvertrag mit dem derzeitigen Eigentümer, sondern es ist eine Grundbucheintragung nötig. Wenn wirklich eine Bebauung mit mehreren Häusern geplant ist, dann erhofft sich der Eigentümer eine Wertsteigerung des Grundstücks und hat die konkrete Absicht zu bauen.

Ich würde auch noch eine Beratung bei der Rechtsabteilung des Bauernverbands machen lassen und mich mit den Leuten beraten, die in der Waldbesitzervereinigung oder Forstbetriebsgemeinschaft/Waldbauernvereinigung Sachverstand haben.

Und alle Zusagen von Behörden/Ämtern, verwaltungen SCHRIFTLICH geben lassen.

Vielleicht ist auch der Bauinteressent bereit, das Waldgrundstück gegen ein anderes Grundstück einzutauschen, wenn er wirklich bauen will.

Gruß
MwM
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Dennis99 » Mi Aug 15, 2012 11:28

Aktuell hat mir gerade die DEVK wo ich die Privathaftpflicht habe, (leider nur telfonisch) nach mehreren Rücksprachen mit der Fachabteilung bestätigt, dass Schäden durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
(z. B. Baum auf Haus/Person obwohl morsch) übernommen werden.

Aber auch die Abwehr von unberechtigten Schadensansprüchen.

Kosten pro Jahr ca. 25 Euro pro Waldgrundstück.

Hört sich ja gut an, hoffentlich bleiben die im Schadensfall auch bei ihrer Meinung. :?
GHV hat sich noch nicht gemeldet...
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon buntspecht » Mi Aug 15, 2012 14:32

Hallo Dennis99,

guck doch mal den Link durch: http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner ... l_olg.html da stehen einige Infos bei.

Auf die Schnelle kann ich Dir noch den Link empfehlen: http://www.baeumeundrecht.de/vsp/ziffer18.htm

Im Ernstfall (Personenschäden) möchte das Gericht von Dir wissen (schriftliche Dokumentation der Kontrollen mit Datum und Unterschriften der Teilnehmer inkl. Notizen über Auffälligkeiten mit "Handlungsanweisung" usw.), ob Du nach Deinem besten Wissen und Gewissen gehandelt hast. Dann hast Du schon mal die "halbe Miete". Wenn Du dann auch noch einen Fachmann (Baumpfleger, Förster) bei hattest, hast Du Deine Pflichten gut erfüllt und solltest dem ganzen dann ruhig entgegen schauen können - denn nichts ist Ungewisser als die hohe See und die dt. Gerichte. Wenn Du es genau nehmen willst, besorge Dir die FLL zur Verkehrssicherungspflicht für Bäume und befrage Deinen Förster, der hat auch die örtlichen Gepflogenheiten "auf dem Schirm".

Zu den Versicherungen sage ich nichts, außer dass die noch schlimmer als die hohe See sind :wink:

Gruß vom Buntspecht
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Falke » Mi Aug 15, 2012 15:24

Eine Anekdote zu den Versicherungen (die sich im Schadensfall vor dem Zahlen winden wie ein ... :twisted: ) :

Nur wenige Monate, nachdem ich von meinem Vater (vor gut 15 Jahren) den Wald überschrieben bekommen habe,
ließ ich einige dicke Kiefern von Profis (Bauernakkordanten) fällen. Eine schiefe Kiefer fiel auf eine andere, rollte von dort ab
und traf mit dem Wipfel eine dünne Fichte (ca. 10 cm BHD) auf dem Waldstück jenes Nachbarn, der 'immer schon' mit meinem
Vater verfeindet war. Dieser klagte auf Besitzruhestörung. Die landwirtschaftliche Bündelversicherung meines Vaters wollte nicht
zahlen, weil die Polizze noch nicht auf mich überschrieben worden war. Die Haftpflichtversicherung des Profis hätte zahlen wollen,
kam aber aus irgendeinem Grund nicht zum Zug.

Der 'echte' Schaden an dem Baum belief sich laut Gutachten eines Försters auf 40 ATS (ca. 3 €), unter Berücksichtigung aller Neben-
kosten auf 400 ATS (30 €). Die Klage wurde nach einer Verhandlung des Bezirksgerichts vor Ort wegen Nichtigkeit abgewiesen.
Einige Monate später flatterte eine Verurteilung durch das Landesgericht ins Haus. Ich musste die ganzen Gerichtskosten in Höhe von
16.000 ATS (ca. 1200 €) zahlen. Der Anwalt meines Vaters hatte übersehen, mich darauf hinzuweisen, dass ich bei der Verhandlung
erklären hätte sollen, "in Zukunft solche Besitzstörungen unterlassen zu wollen"! Ein Formfehler.

Mein Vater war so fair, die Kosten zu übernehmen, damit mir der Waldbesitz nicht gleich von Anfang an verleidet wird ...

Mittlerweile habe ich ein "gutnachbarschaftliches" Verhältnis mit jenem Waldnachbar. Mal fällt ein Baum von mir auf sein Waldstück,
mal ist es umgekehrt. "Das kann passieren, Schwamm drüber ..."

Was ich damit sagen will : Manchmal nützt auch eine Versicherung nichts. Das Mahlen der Justiz und das Palavern der Anwälte kann
unter Umständen weit höhere Kosten verursachen. Wie sich das bei existenzgefährdenden Schadensforderungen verhält, kann ich
freilich nicht beurteilen ...

Zum Thema :
Die "Landwirtschafliche Bündelversicherung" läuft natürlich seitdem auf meinen Namen. Wie viel von der jährlichen Prämie von ca. 500 €
auf die "Waldhaftpflicht" entfällt, kann ich gar nicht genau sagen. Sicher weit unter Hundert Euro. Ich bin aber Waldbauer.

Gruß
Adi
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Dennis99 » Mi Aug 15, 2012 18:46

Ich war eben noch mal an dem Waldgrundstück das an der Ortsbebauung liegt.
Ich hatte die Bäume gar nicht so groß in Erinnerung.

Direkt an der Grenze stehen zu den Häusern stehen 6-8 Eichen mit 80-100cm Stammdurchmesser. Das sind ordentliche Teile! Die ziehe/fälle ich nicht einfach mit meiner 3to Winde, wo die Baumkrone natürlich Richtung Häuser gewachsen ist, weil da ja am meisten Licht ist. Da muss ich mir einen Profi holen, der mir die (hoffentlich) in die richtige Richtung fällt. Zerlegen kann ich die dann ja selbst. Wenn ich die Kosten nun noch rechne…
Keine Ahnung was eine Fällung eines/mehrerer so großer Bäume kostet?
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Franz-Ferdinand » Di Mai 29, 2018 16:23

Guten Tag!

ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn ich hier eine Auskunft bekomme. Bei uns ist der Fall genau anders herum. Erst war das Haus da, dann der Wald. Wir wohnen in einem Weihnachtsbaum-Gebiet in NRW. Hinter unserem Haus steht ein Wald. Dort war ehemals eine Wiese, die dann mit Weihnachtsbäumen bepflanzt wurde. Das Haus steht seit 1975, er Wald seit nunmehr ca. 15 Jahren. Ich habe nichts gegen Wald, ich finde ihn nützlich und erhaltungswert.
Wenn, ja wenn dieser nicht im Abstand von 10 Metern zu unserem Wohnhaus stehen würde. Unser Haus ist mit einem Abstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze gebaut worden. Direkt an das Grundstück grenzt eine 3 breite, öffentliche Straße, die kleine ehemalige Dorfstraße. Dann kommt ein 2 Meter breites Ufer und sofort die ersten Fichten. Nun wurde uns gesagt, wir hätten nach 5 Jahren Bescheid geben müssen, dass die Bäume gefällt werden müssten. Jetzt könnten wir nichts mehr machen, die Fläche wäre in Forstfläche geändert worden. Kann das denn so einfach sein? Was passiert, wenn nun eine dieser Fichten auf unsere vermietet Dachgeschosswohnung fällt? Wie kann es sein, dass Gebäude 30 Meter und weiter vom Wald entfernt stehen sollen, während es den Waldbauern erlaubt ist, den Wald so nah an eine bebaute Fläche zu setzen?! Ich weiß auch nicht, ob der Waldbesitzer mit allem im Recht ist, was er uns erzählt. Er hat wortwörtlich gesagt, damit müssten wir nun leben und die nächsten 30 Jahre würde er den Wald auch garantiert nicht roden. Muss nicht auch ein Waldbesitzer entsprechenden Abstand zur bebautem Grund halten und hätte das mit der Flächenänderung nicht bekannt gegeben werden müssen? Vielleicht können Sie mir auch etwas weiterhelfen. Ich kann Ihnen auch gerne ein Bild hochladen, damit Sie von der Situation ein Eindruck bekommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Franz-Ferdinand
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Falke » Di Mai 29, 2018 16:48

Ja bitte, Bilder!
frage-wie-stelle-ich-bilder-ein-die-sofort-sichtbar-sind-t60366.html

Bist du dir sicher mit den "ca. 15 Jahren", seit die Fläche dort "Wald" ist?

Hier bei mir hätte ich keine Besorgnis, dass eine 15 Jahre alte Fichte in >= 10 m Entfernung beim Umfallen Schäden am Dachgeschoss machen könnte.
Die wäre da ja kaum 10 m hoch ...

A.
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon T5060 » Di Mai 29, 2018 17:51

Naja du solltest nachweisen können das du so was wie die Waldbauernschule gemacht hast
und einfach in einem DINA6 Heftchen dokumentieren, wann du deinen Wald begangen hast
und wieviel Bäume du ungefähr "wo" entfernt hast.

Ganz neumodische setzen sich die GoPro auf die Rübe ....

Wenn es aber geknallt hat, kann man ohnehin an der Bruchstelle alles nachlesen.
Bäume vergessen nichts.
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Franz-Ferdinand » Di Mai 29, 2018 17:52

Guten Tag noch einmal,
ich habe ein Foto von ca. 1960 (Postkarte) herausgesucht, ein Foto von 2000 und die beiden aktuellen. Entschuldigen Sie, das Haus steht seit 1957 und nicht 1975, den Fotos nach steht der Wald nun seit 18 Jahren. Da habe ich mich vertan. Vielleicht können Sie sich nun ein besseres Bild machen! Ich bekomme Die Fotos leider nicht hierhin. Ich habe sie als PDF gespeichert. Der Wintergarten wurde 1998 aufgesetzt. Daher kann man ungefähr sagen, wann die Bäume gepflanzt wurden. Ich bin jedoch KEIN Waldbauer, daher kann ich keine "fachlichen" Fragen beantworten. Entschuldigen Sie bitte...
Zuletzt geändert von Franz-Ferdinand am Di Mai 29, 2018 18:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wer zahlt wenn Baum auf Haus fällt ?(als Waldbesitzer)

Beitragvon Franz-Ferdinand » Di Mai 29, 2018 18:00

Ich habe mit meinem Vater gesprochen, er sagte, als der Wintergarten gebaut wurde, in dem Jahr wurden die Pflanzen gesetzt. Sie waren etwas größer, da die Weihnachtsbäume möglichst bald geerntet werden sollten. Sie sollten auch nicht so lange stehen. Der Umbau des Hauses erfolgte ab 2000. Das war eines der letzten Fotos, die vom "alten" Haus gemacht wurden. Mir geht es um den Abstand vom Wald zu Gebäude, wenn die Bäume noch größer werden. Ich bin auch nicht der Waldbesitzer, sondern der Hausbesitzer!
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