Servus,
also ich denke nicht, dass sich das alles so ohne Weiteres im Nachhinein umsetzen lässt.
Vor allem auch mehrere tausend Euro dafür im Jahr als Wegerente!?
Im Netz liest man da bis zu ca. 400,00 € im Jahr.
Fakt ist, dass die eigentliche Nutzung über das bestehende Geh- und Fahrtrecht hinaus geht.
Sprich zum Teil abgestellte Autos oder auch ein Dachüberbau an der Garage, wo Brennholz mal platziert war usw.
Keine Entschädigung ohne Regelung
Wurde ein Wegerecht im Grundbuch vermerkt, aber ohne Regelung zur Entschädigung, kann der Eigentümer des dienenden Grundstücks nicht automatisch eine Zahlung verlangen. Auch langjährige Nutzung allein rechtfertigt keine rückwirkende Forderung. Deshalb ist es wichtig, schon bei der Eintragung über eine angemessene Regelung zur Wegerente nachzudenken, am besten mit Hilfe eines Notars.
Quelle: https://wohnen-und-finanzieren.de/blog/ ... -wegerecht
Gruß
Ecoboost