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Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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31 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Fr Aug 22, 2025 12:18

Servus,

also ich denke nicht, dass sich das alles so ohne Weiteres im Nachhinein umsetzen lässt.
Vor allem auch mehrere tausend Euro dafür im Jahr als Wegerente!?
Im Netz liest man da bis zu ca. 400,00 € im Jahr.
Fakt ist, dass die eigentliche Nutzung über das bestehende Geh- und Fahrtrecht hinaus geht.
Sprich zum Teil abgestellte Autos oder auch ein Dachüberbau an der Garage, wo Brennholz mal platziert war usw.

Keine Entschädigung ohne Regelung
Wurde ein Wegerecht im Grundbuch vermerkt, aber ohne Regelung zur Entschädigung, kann der Eigentümer des dienenden Grundstücks nicht automatisch eine Zahlung verlangen. Auch langjährige Nutzung allein rechtfertigt keine rückwirkende Forderung. Deshalb ist es wichtig, schon bei der Eintragung über eine angemessene Regelung zur Wegerente nachzudenken, am besten mit Hilfe eines Notars.
Quelle: https://wohnen-und-finanzieren.de/blog/ ... -wegerecht

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon langholzbauer » Fr Aug 22, 2025 13:13

Vergiss alles rückwirkend!
Eine angemessene" Wegerente" oder Nutzungsentschädigung steht Dir ab dem Tag der Einforderung zu.
Wenn du verkaufst bekommst auch nur den heutigen Preis und keinen ct für die bisherige Nutzung.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon strokes » Fr Aug 22, 2025 17:47

Er könnte auch mit einer ab sofort geltenden Wegerente den Verkaufspreis pushen.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Mi Aug 27, 2025 7:47

Servus,

habe ich da eigentlich Möglichkeiten das Geh- und Fahrtrecht zu verwehren falls wir uns da nicht einig werden bzw. die nicht bereit sind eine entsprechende Entschädigung dafür zu zahlen?

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon xyz » Mi Aug 27, 2025 16:21

du schreibst ja das das Recht im Grundbuch steht, da kommst du nicht mehr zurück, du kannst das Parken auf der Zufahrt verbieten, oder das befahren mit schweren Fahrzeugen, oder die Reparatur fordern bei unsachgemäßem gebrauch. Vielleicht kannst du auch die Zahl der Überfahrten begrenzen.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Mi Aug 27, 2025 19:56

Servus,

naja mich überzeugt das alles nicht mehr wirklich mit einer Wegerente.
Ich kann jetzt noch um zusätzlich etwas Druck in der Sache aufzubauen ja den Nachbarn vom anderen Haus fragen. Denn die haben im Grunde zu wenig KFZ-Stellplätze und müssen zum Teil an der Straße parken.
Vielleicht hat er ja ein berechtigtes Interesse an einen Kauf der Zufahrt, dann könnte er ab und an die Autos parken und weiter auch dort noch sein Boot über die Wintermonate abstellen, währenddessen bei der Tante das Geh- und Fahrtrecht weiter besteht.
Ich werde es ihm mal sagen, letztendlich einig müssen die sich dann untereinander werden.
Ansonsten lasse ich alles wie es ist.

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Mi Aug 27, 2025 21:05

Geh + Fahrtrecht ist kein Parkrecht das ergibt sich schon aus dem

§ 1020 BGB Schonende Ausübung
1 Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen.
2 Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert.


Man kann unter Abs. 1 schon auf einem Acker einen weitreichenden Bodenschutz einfordern
Abs. 2 beschreibt z.B. das der Mast nicht auf den Acker bröselt

Eco deine Freunde haben sich da schon ganz schön zurück zu nehmen. Ich mein du musst ja auch die Grundsteuer für bezahlen,
also du kannst dich ja mal nett unterhalten und schlau werden die von ganz alleine.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Mi Aug 27, 2025 21:31

a) Eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) des Inhalts, das dienende Grundstück zu landwirtschaftlichen Zwecken zu überqueren,
berechtigt den jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht zu Fahrten von und zu den Gewächshäusern und einem Wohnhaus, die er später für einen Gartenbaubetrieb errichtet
hat.
b) Die Verpflichtung, bestimmte Fahrten zu unterlassen, beinhaltet auch die Pflicht,
solche Fahrten durch Dritte zu verhindern; bleibt der Eigentümer insoweit untätig,
kann er zu einem Ordnungsgeld oder zu Ordnungshaft verurteilt werden.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » So Aug 31, 2025 15:16

Servus,

T5060 hat geschrieben:Eco deine Freunde haben sich da schon ganz schön zurück zu nehmen. Ich mein du musst ja auch die Grundsteuer für bezahlen,
also du kannst dich ja mal nett unterhalten und schlau werden die von ganz alleine.

naja wo ich durchaus berechtigt ansetzen kann, ist das fehlende Leitungsrecht im Grundbuch und die damit im Grunde auch fehlende Rechtssicherheit der Wasserversorgung, die spätestens bei einem Eigentümerwechsel also der Übergabe an die Tochter erfolgt.
Somit ist das aus meiner Sicht durchaus ein Punkt, da mal anzusetzen um ins Gespräch darüber zu kommen.

Ich will mich da keineswegs jetzt als kleinlich abstempeln lassen, aber ich sage halt mir auch warum soll ich das alles weiter umsonst gewähren, wenn es gar Möglichkeiten auf eine Entschädigung hierfür gibt!?
Zumal die Sache wohl rechtlich auch damals nicht ganz sauber geklärt wurde.
Seit fast 20 Jahren habe ich das Grundstück jetzt und es so geduldet, ich hätte damals schon einen Blick ins Grundbuch machen sollen. Aber von dem ganzen hatte ich zu der Zeit auch keine Ahnung.

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » So Aug 31, 2025 15:31

Du musst regeln:

die Wegerente
die Verkehrssicherungspflicht
die Kosten der Ausgestaltung des Weges
die Unterhaltung des Weges

Die Wasserleitungen usw. kannst dann einfach ignorieren,
weil da ggf. gesetzliche Regelungen greifen könnten, die zugunsten des Wasserversorgers/EVU sind und gegen dich stehen.

Und nehme mit was du bekommen kannst, das hast DU.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon xyz » Mo Sep 01, 2025 19:38

und die Abwassergebühren für Niederschlagswasser fallen auch noch an
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon take_it_1999 » Mo Nov 17, 2025 19:27

Hallo,
das Thema ist zwar schon eine Weile alt - aber ich habe hier auch ähnliche Probleme. Ein Eigentümer forderte mich auf den Waldweg für Ihn instandzusetzen. Klar im Grundbuch hatte er ein Wegerecht. Ich habe daraufhin das Grundbuchamt angeschrieben und gebeten mir eine Kopie der Urkunde (Vertrag) zu übersenden, auf der die Eintragung basiert. In der Urkunde stand dann ganz klar drin - wer was zu machen hat.

Anderer Fall: Telefonleitung sollte als Glasfaser ausgeführt werden. Leitungsrecht stand im Grundbuch, aber in der Urkunde war explizit ausgewiesen, dass das Leitungsrecht keine Telefon und oder Datenleitung enthält. Ich habe sogar in den Unterlagen meiner Mutter die Vorversion des Leitungsrechtes gefunden, wo dann der Berechtigte selbst in der Notarverhandlung die Telefonleitung streichen ließ.

Ja Altlasten müssen irgendwann angegangen werden, aber ehrlich guck in die Urkunde hinter dem Grundbuchrecht rein. Vielleicht haben deine Vorfahren schon einiges geregelt ohne, dass Ihr davon wisst.

Guddi Gruß
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Mo Nov 17, 2025 20:55

Mit dem Wegerecht hat man keinen Anspruch auf eine besonders bequeme Nutzung. Muss halt durchkommen dein Nachbar, zudem schuldet der dir die Wegerente

Für Telefon - und Datenleitung ist keine Grunddienstbarkeit erforderlich, da das TKG eine Duldung vorsieht, trotzdem ist eine Entschädigung von 3 € / lfdm fällig zzgl. Aufwuchs - und Schäden an der Oberfläche
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Nick » Di Nov 18, 2025 9:50

Wie ist das mit einem Kanal der neben einem Bach von einer Ortschaft zur nächsten entlangläuft. Als ich die Fläche gekauft habe war ich der Meinung der ist am Bach mit dran, nun sieht es aber so aus als wäre er auf meiner Fläche. Eingetragen ist nichts.
mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Di Nov 18, 2025 10:32

Nick hat geschrieben:Wie ist das mit einem Kanal der neben einem Bach von einer Ortschaft zur nächsten entlangläuft. Als ich die Fläche gekauft habe war ich der Meinung der ist am Bach mit dran, nun sieht es aber so aus als wäre er auf meiner Fläche. Eingetragen ist nichts.
mfg


Wo das Gesetz eine Duldung vorsieht, hat der Leitungsbetreiber keinen Anspruch auf eine Grunddienstbarkeit. Wäre dann eh im Uferrandstreifen.
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