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Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Do Aug 14, 2025 13:45

Servus,

eine Zufahrt zu einem Haus eines Hinterliegergrundstückes mit rund 150 m² welche bis Dato mir gehört und darauf ein Geh- und Fahrtrecht Grundbuchrechtlich für die Hausbesitzer gesichert ist soll an die Besitzer des Hauses rechtmäßig übergehen.
Breite ist 4,00 Meter und die Länge ca. 36,00 Meter.
Was ist bei so etwas zu beachten und welchen Quadratmeterpreis kann man hier ansetzen?

Das Grundstück im Außenbereich unten links mit 2.000 m² gehört mir, es ist aber nicht ohne Änderung des Flächennutzungsplans und eines Bebauungsplans bebaubar, da keine Baulücke.
Von daher brauche ich auch die Zufahrt nicht mehr, das Grundstück ist vom Dorfeingang (L-Form) ohnehin mit den Landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu erreichen.

Gruß

Ecoboost
Zuletzt geändert von Ecoboost am Mo Aug 25, 2025 14:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Do Aug 14, 2025 14:21

Würde ich nicht verkaufen, es könnte ja doch noch ein Bauplatz entstehen. Wer weis das ?

Und wenn du verkaufst, dann trage ein Geh-und Fahrtrecht zu deinen Gunsten ein.
Preis: Den doppelten Bodenrichtwert des nächstgelegenen Wohnbaugebiets.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Do Aug 14, 2025 14:38

Servus,

was meinst was ich da alles bereits hinter mir habe!?
Nachbar hat kein Interesse an einer Baulandsausweisung, wir haben keinen Kanalanschluss usw.
Vor rund 50 Jahren wollte eine Tante bereits dort noch hinbauen, bekam aber kein Baurecht mehr darauf.
Die anderen beiden Häuser unten wurden damals als Zuhaus genehmigt und gebaut, irgendwann durchschaute man das System halt und schob da zurecht einen Riegel vor.
Zu meinen Grundstück gibt es von damals bereits eine dicke Akte, gefüllt von Schreiben des LRA, eines damals beauftragten Rechtsanwaltes, der Regierung von Oberbayern, der Stadt, Schreiben des besagten Nachbarn bzw. dessen Vater wo inzwischen verstorben ist usw.
Kurzum, ich habe keine Lust mehr mich mit diesen Schmarrn noch weiter auseinanderzusetzen und auch selbst kein Interesse mehr daran das in Bauland umzuwandeln.
Ortsabrundungs- bzw. Einbeziehungssatzungen sind nicht möglich, da kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil, also ist das Ganze nach §35 BauGB zu bewerten.
Eine Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB (sogenannte Lückenfüllungssatzung) wurde vom LRA bei mir abgelehnt, da keine Baulücke.
Gehe auf Mitte 40 zu, irgendwann ist der Zug halt auch mal abgefahren.

Äh, ich hätte für die Zufahrt jetzt gefühlt 50,00 €/m² angesetzt. Wobei für den Innenbereich durchaus 200,00 €/m² realistisch sind.

Gruß

Ecoboost
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Redriver » Do Aug 14, 2025 20:25

Hallo,
du kannst verlangen was du willst , du bekommst was der Käufer bereit ist zu zahlen, ganz einfach. Und den Punkt zu finden ist halt die Kunst. Ich habe das Nachbargrundstück vor Jahren gekauft ( Bauplatz ) es hat 4 Jahre gedauert bis wir uns einig waren , lag aber nicht an mir. Am Ende habe ich nur das bezahlt was ich am Anfang scho in den Ring geworfen habe weil ich noch etwas Mehrwert übergeben konnte nach dem Notar.
Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon AEgro » Fr Aug 15, 2025 15:54

Wieso verkaufen ?
Brauchst du das Geld ?
Der andere Besitzer hat doch Zufahrtsrecht, das im Grundbuch eingetragen ist.
Das genügt.
Was will der anders machen, falls du ihm die Zufahrt verkaufst.
Die Zufahrt mit Blattgold und Marmor pflastern.
Und wegen Baulandausweisung.
Oft genügt schon ein neuer Bürgermeister im Ort, daß manches was vorher unmöglich schien, sich ändert.
Oder ein neuer Amtsleiter oder Landrat.
Oder vielleicht auch "nur" der richtige Interessent ( Vitamin B ) an einem Bauplatz und es geschehen Wunder.
Gruß AEgro
PS: Ich weis wovon ich schreibe, arbeite selbst beim Amt Bauen u. Umwelt meines Landkreises.
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Sa Aug 16, 2025 10:07

Servus,

es ist halt seit mittlerweile 52 Jahren jetzt so, dass hier bei mir eine Grunddienstbarkeit zugunsten des Hauses eingetragen ist und ich mich Frage, ob es einen Sinn macht an der Zufahrt noch weiter fest zu halten!?
Theoretisch könnte ich einfach mein Auto dort abstellen und die könnten wohl gar nichts machen, solange die Aus- und Einfahrt von der Straße her möglich ist.
Irgendwie denke ich mir halt nutzen tun sie die Zufahrt ausschließlich, warum soll ich da noch weiterer Ansprechpartner für etwaige erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen usw. sein!?
Darunter verläuft auch eine Wasserversorgungsleitung, wenn da mal was ist kann ich dafür auch noch aufkommen.
Von dieser Wasserleitung steht aber nichts im Grundbuch.
Ist das so in Ordnung?
Da steht nur:
Geh- und Fahrtrecht für den jeweiligen Grundstückseigentümer XXXX/X Gemarkung XXXXXXX.
gemäß Bewilligung vom XX.XX.XXXX, eingetragen am XX.XX.XXXX

Müsste da nicht im Grunde auch etwas von einem Leitungsrecht stehen?
Denn die Hauptversorgungswasserleitung kommt ja entlang meiner Zufahrt.
Vermutlich wurde das Leitungsrecht nur vertraglich vereinbart!?
Eben nun gelesen:
Ohne Eintragung (also nur Vertraglich vereinbart) ist das Leitungsrecht jedoch personengebunden und erlischt bei einem Eigentümerwechsel.
Also dann müsste das ohnehin jetzt wohl neu geregelt werden, spätestens dann wenn die Tochter das Haus
überschrieben bekommt.

Gruß

Ecoboost
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon urw » So Aug 17, 2025 19:41

Ecoboost hat geschrieben:Servus,
eine Zufahrt zu einem Haus eines Hinterliegergrundstückes mit rund 150 m² welche bis Dato mir gehört und darauf ein Geh- und Fahrtrecht Grundbuchrechtlich für die Hausbesitzer gesichert ist soll an die Besitzer des Hauses rechtmäßig übergehen.
Breite ist 4,00 Meter und die Länge ca. 36,00 Meter.
Was ist bei so etwas zu beachten und welchen Quadratmeterpreis kann man hier ansetzen ? ...

Wer bezahlt, im Falle eines Teilverkaufs, die Vermessung ?
Im März 2014 hat das BVerfG festgestellt, daß Teile des ZDF-Staatsvertrages verfassungswidrig sind. Parteifunktionäre sitzen demnach im Verwaltungs- & Fernsehrat und nehmen Einfluß auf die Berichtserstattung.
Rudolf Z. (z. Berliner Morgenpost)
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » So Aug 17, 2025 22:52

Naja die Leitungsrechte führen ja bei einem Geh- und Fahrtrecht nicht zu einer weiteren Einschränkung.

Aber du musst mal checken, ob deine Vorfahren für das GuF Geld bekommen haben.
Dazu müsstest du mal zum Amtsgericht dackeln und dir die Eintragungsbewilligung anschauen.

Ansonsten würde ich sagen, kannst du jährlich 5% vom Bodenrichtwert als "Miete" verlangen,
sonst würde ich da nichts ändern, schon gar nicht verkaufen.
Ein Verkauf wäre blanke Doof- und Dummheit, das bringt nix.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Mo Aug 18, 2025 19:36

Servus,

T5060 hat geschrieben:Aber du musst mal checken, ob deine Vorfahren für das GuF Geld bekommen haben.
Dazu müsstest du mal zum Amtsgericht dackeln und dir die Eintragungsbewilligung anschauen.

Geld bekommen!? :lol: :roll:
Denen wurde es doch förmlich von Oma welche das Grundstück damals besitzte in den hintern geschoben, die hat Ihre ganze Rente einigen Ihrer Töchtern gegeben.
Wir wunderten uns nur wie wenig dass da war wie sie verstorben ist, sie hatte damals am Hof eine Unterkunft und das Gratis.

T5060 hat geschrieben:Ansonsten würde ich sagen, kannst du jährlich 5% vom Bodenrichtwert als "Miete" verlangen,
sonst würde ich da nichts ändern, schon gar nicht verkaufen.
Ein Verkauf wäre blanke Doof- und Dummheit, das bringt nix.

Tss dass mit der Miete ist es doch das Papier nicht Wert.
Nenne mir bei diesen aussichtslosen Fall einer Bebauung gute Gründe warum ich das nicht machen soll?
Ich könnte die Stadt höchstens noch Fragen ob sie am ganzen Grundstück ein Interesse haben, aber die werden ohnehin ablehnen.
Und die Frage ist auch ob ich das überhaupt möchte.

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Mo Aug 18, 2025 19:39

Du kannst für das Fahrtrecht eine jährliche Wegerente in Höhe von 5% des Bodenrichtwerts verlangen und das müssen die auch zahlen.
Ich gehe nicht davon aus, dass Oma damals explizit den Verzicht darauf erklärt hat, da die ja nichts von einer Wegerente wusste :lol:

200 qm x 400 € BRW/qm x 5% = 4.000 € p.a.

nettes Zubrot ...

(Quelle: Simon, Kleiber, Weyers.... 10. Aufl.)
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Mo Aug 18, 2025 19:58

Servus,

naja wenn das so ist soll es mir auch Recht sein.
Muss ich das versteuern?
Merci dafür.

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Mo Aug 18, 2025 21:10

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen nicht unter LuF

aber 70 % von 4.000 sind besser als 0% von Nichts

aber du bist schon wieder beim "Kantschen Positivismus" das Streben zum Mittelmaß und nichts was Dreck oder Ärger machen könnte.
Diese Haltung funktioniert aber nur als schmarotzender Staatsdiener.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Di Aug 19, 2025 16:07

Servus,

T5060 hat geschrieben:Du kannst für das Fahrtrecht eine jährliche Wegerente in Höhe von 5% des Bodenrichtwerts verlangen und das müssen die auch zahlen.

hm, das hat sich heute bei Nachfrage beim Notar etwas anders dargestellt, wobei auch gesagt wurde ich müsse mich da ggf. an einen Rechtsanwalt wenden wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.
Die Frau vom Notar sagte nämlich dass es hierzu das Einverständnis der Tante bzw. der Tochter Bedarf und es nicht sicher sei, ob ich da überhaupt einen Anspruch daraus geltend machen kann.
Allerdings hatten Sie bisher auch keinen vergleichbaren Fall.
Ich will da keineswegs jetzt einen Verwandtschaftskrieg, andererseits pflegen wir untereinander aber auch kein direkt freundschaftliches Verhältnis. Man trifft sich mal ab und an und das wars.
Weiter sage ich mir: nur weil dass die letzten 50 Jahre jetzt so hingenommen wurde muss es ja nicht auf Ewigkeit weiter geduldet werden.
Zudem, wie Oma damals starb hätten sie auch die Möglichkeit gehabt die Zufahrt zu erwerben und damals bereits rauskaufen können. Das sich hier mal was ändert, mit dem muss man halt auch mal rechnen.
So wie ich das sehe handelt es sich ja bei mir um ein Notwegerecht, anders ist das Grundstück nämlich nicht zu erreichen. Hier in dem besagten Fall wäre eine Wegerente wohl auch gesetzlich vorgeschrieben.
Ich befürchte die werden einen auf Dumm stellen machen, ich kenne es ja noch von früher.

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon ChrisB » Mi Aug 20, 2025 9:28

Hallo Ecoboost,
Bekannte müssen um zu Ihrem Wald zu kommen, haben da auch schon immer ein "Häuschen", stehen :wink:
Einen geschotterten Waldweg, der Bay Staatsforsten fahren!
Zahlen dafür schon immer ein "Nutzungsentgelt",
allerdings nur etwa 1 %, der oben genannten Summe :klug:
Der Hintergrund wäre, damit über die Jahrzehnte, kein Gewohnheitsrecht entsteht?
So haben es mir die Bekannten erklärt!
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Mi Aug 20, 2025 10:29

Egal ob Notweg, Fahrtrecht oder "Gewohnheitsrecht(was hier nicht gibt)" die sogenannte "Wegerente" wird fällig.
Ja 1% bei den BayStaFo ist okay, 5% bei Eco auch. Billiger geht immer, mehr aber auch. Wie immer: Verhandlungssache
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