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Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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53 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Nick » Di Nov 18, 2025 12:19

Duldung ist aber nicht kostenlos oder? Ich muß da eh mal verhandeln weil da drei Deckel auf der Länge sind an denen man gerne mit dem Mähwerk hängen bleibt. Am besten die senken die um 10 cm ab.
mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Fr Dez 12, 2025 18:01

Servus,

also nach den Weihnachtsfeiertagen und zwischen Neujahr soll nun darüber gesprochen werden.
Ich habe jetzt hier ab 2026 an eine jährliche Wegerente von 1.250,00 € gedacht, pro Tag sind das 3,42 €.
Bin gespannt wie dessen Reaktion sein wird!?
Die haben 1973 dort gebaut und nun über 50 Jahre von dem Fahrtrecht gebrauch gemacht ohne bisher je einen Cent dafür zu zahlen. Seit 2006 gehört das Grundstück mir, bis 1998 gehörte es der Oma, ab 1999 mal für rund 7 Jahre meinen ältesten Bruder.
Ein Verkauf ist Übrigens keine Option mehr für mich, denn es könnte im Zuge des Bauturbos nach § 246e BauGB eventuell nun doch noch zu Bauland werden. Es bleibt also weiterhin spannend.

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Otto Mohl » Fr Dez 12, 2025 20:07

Ecoboost hat geschrieben:Ich habe jetzt hier ab 2026 an eine jährliche Wegerente von 1.250,00 € gedacht, pro Tag sind das 3,42 €.
Bin gespannt wie dessen Reaktion sein wird!?

Wenn er dir aufs Maul haut, habe ich dafür vollstes Verständnis.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Fr Dez 12, 2025 20:52

Servus,

warum!?
Für die Wiese muss ja auch eine Pacht bezahlt werden.
Weiter parken hier teils auch Fahrzeuge auf der Zufahrt was genau genommen nicht sein darf. Zudem ist eine Überdachung an der Garage an der Seite montiert wo Brennholz lagert, die Fläche gehört denen auch nicht denn der Grund ist ein Bestandteil der Zufahrt.
Weiter ein nicht eingetragenes Leitungsrecht im Grundbuch.
Die Argumente gehen mir mit Sicherheit da nicht so schnell aus.

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Fr Dez 12, 2025 21:17

Eco richtig so .... und dann suche ich mal die Adresse von Otto, dann kriegt der eine Fotz´n.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Otto Mohl » Sa Dez 13, 2025 6:34

Weil die Höhe absolut überzogen ist. Oder hast du da Geld rein gesteckt? Asphalt? Pflaster, Schotter?
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Otto Mohl » Sa Dez 13, 2025 6:54

T5060 hat geschrieben:Du kannst für das Fahrtrecht eine jährliche Wegerente in Höhe von 5% des Bodenrichtwerts verlangen und das müssen die auch zahlen.
Ich gehe nicht davon aus, dass Oma damals explizit den Verzicht darauf erklärt hat, da die ja nichts von einer Wegerente wusste :lol:

200 qm x 400 € BRW/qm x 5% = 4.000 € p.a.

nettes Zubrot ...

(Quelle: Simon, Kleiber, Weyers.... 10. Aufl.)


Das ist jetzt eine dahingeworfene Quelle, die hier die wenigsten prüfen können. Wenn man 917 BGB anguckt, geht es bei der Wegerente um ein Notwegerecht. Dazu sind ein paar Urteile online, die im Zusammenhang mit der Erteilung des Notwegerechts stehen, nicht Jahrzehnte nach der Eintragung ins Grundbuch.
Die hier in den Raum geworfene Höhe-falls überhaupt ein Anspruch besteht - ist auch fern der Realität. 200 bis 300 Euro ist ja eher am Leben. Entscheidend ist die Wertminderung des Grundstücks. Eco hat ja leider die Karte gelöscht. Aber so groß wird die Wertminderung nicht sein, wenn da Wiese im Außenbereich wertgemindert wird.

Ich wünsche dir aber viel Erfolg beim Bauturbo. Das reizt mich privat auch noch. Mal schauen, was da in den nächsten Jahren geht.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Otto Mohl » Sa Dez 13, 2025 8:15

T5060 hat geschrieben:
Nick hat geschrieben:Wie ist das mit einem Kanal der neben einem Bach von einer Ortschaft zur nächsten entlangläuft. Als ich die Fläche gekauft habe war ich der Meinung der ist am Bach mit dran, nun sieht es aber so aus als wäre er auf meiner Fläche. Eingetragen ist nichts.
mfg


Wo das Gesetz eine Duldung vorsieht, hat der Leitungsbetreiber keinen Anspruch auf eine Grunddienstbarkeit. Wäre dann eh im Uferrandstreifen.


Das trifft auch auf das Notwegerecht zu. Da wo man ein Notwegerecht hat, wird es nicht ins Grundbuch eingetragen und man hat Anspruch auf eine Wegerente.

Da wo es im Grundbuch steht, ist irgendwann eine freiwillige Abmachung erfolgt und die freiwillige Entschädigung ist damals auch mit abgesprochen worden.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Sa Dez 13, 2025 19:11

Servus,

Otto Mohl hat geschrieben:Die hier in den Raum geworfene Höhe-falls überhaupt ein Anspruch besteht - ist auch fern der Realität. 200 bis 300 Euro ist ja eher am Leben. Entscheidend ist die Wertminderung des Grundstücks. Eco hat ja leider die Karte gelöscht. Aber so groß wird die Wertminderung nicht sein, wenn da Wiese im Außenbereich wertgemindert wird.

Naja, dann schau dir das mal an:
https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-sta ... gen-563072
Hier geht es lediglich um ein Notwegerecht von 100 m² beanspruchter Landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich, wo der Quadratmeterpreis gerade mal bei 20,00 € angesetzt wird.
In diesen Fall wurde eine Notwegerente von jährlich 104,00 € errechnet.
Dieses Wegerecht wird aber wohl nur sporadisch und nicht täglich genutzt, zudem ist der Bodenwert pro Quadratmeter im Grunde auch 25 mal niedriger als wie der Grundstückspreis im Innenbereich.
Mit ein paar Hundert Euro ist das mit Sicherheit bei mir nicht getan, das sind ja Almosen.
Wenn ich die Berechnungsformel nehme und die aktuellen Werte da eintrage komme ich bei mir da auf 3.750,00 € was fern ab der Realität ist. Haben möchte ich lediglich 1/3 davon, nämlich 1.250,00 €.
Weiter steht ja nicht die Wertminderung des Grundstückes allein hier im Vordergrund, es geht darum das ihnen die Zufahrt ja nicht gehört und ich sie selbst gar nicht mal nutze.

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon xyz » Sa Dez 13, 2025 19:28

ein Notwegerecht wäre meiner Meinung nach wenn das Auto normalerweise vorne an der Straße steht und nur wenn nur nach einem Einkauf oder zur Brennholz- oder Heizölanlieferung das Haus direkt angefahren wird
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Otto Mohl » Sa Dez 13, 2025 19:42

Aber das bei dir ist doch kein Notweg nach 917 BGB, oder? Ein Notweg wird nicht ins Grundbuch eingetragen, so wie ich das gelesen habe.
Du hast ein Wegerecht im Grundbuch nach 1018 BGB. Da ist die Entschädigung mit der Eintragung geregelt - oder auch nicht.

Mein Rechtsverständnis:
Wenn nichts im Grundbuch stünde, könntest du den Hausbesitzer wie von dir gewünscht auspressen. Da was im Grundbuch steht, ist das gelaufen. Du kannst höchstens den Hausbesitzer zur Unterhaltung des Weges verpflichten und ihn wegen seiner Schwarzbauten auf deinem Land ankacken oder erpressen.


Halte uns bitte auf dem Laufenden! Falls er dir nicht gleich aufs Maul haut, geht's ja sowieso zum Anwalt.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Otto Mohl » Sa Dez 13, 2025 19:47

2.

Selbst wenn du doch einen Anspruch hast, ist deine Rechnung trotzdem fürn Arsch. Du schreibst doch selbst, dass das Außenbereich ist.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Di Dez 16, 2025 21:28

Servus,

das Grundstück von mir liegt im planerischen Außenbereich, die Zufahrt an sich befindet sich innerhalb des bebauten Bereichs.

Otto Mohl hat geschrieben:Ich wünsche dir aber viel Erfolg beim Bauturbo. Das reizt mich privat auch noch. Mal schauen, was da in den nächsten Jahren geht.

Der Bauturbo nach 246e BauGB ist jetzt vorerst mal auf 5 Jahre zeitlich begrenzt, also Ende 2030 soll nach dem bisherigen Gesetzesentwurf wieder zum Regelverfahren zurück gegangen werden. Ob es so kommt oder auch nicht muss man sehen.
Das zu bebauende Grundstück bzw. dessen angrenzende bebaute Grundstücke müssen eine gewisse Siedlungsstruktur aufweisen, wobei hier sogar noch ein Abstand von bis zu max. 100 Meter diesen Zweck erfüllen kann. Die Erschließung - insbesondere eine Zufahrt - muss auf jeden Fall bereits gesichert sein.
Es sind jeweils Einzelfallentscheidungen, die Planungshoheit hat die Stadt bzw. die Gemeinde. Sie können vom 246e BauGB gebrauch machen, müssen es aber nicht.
Isolierte Bebauungen auf der grünen Wiese haben hier aber keine Chance.

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Fr Dez 26, 2025 18:48

Servus,

Fragestellung an KI:
Ich gewähre meiner Tante ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrtrecht. Dieses besteht seit 1973, das Grundstück gehörte vorher meiner Oma, 2006 habe ich es bekommen. Jetzt habe ich festgestellt, dass kein Leitungsrecht dort eingetragen ist obwohl Wasser- und Stromleitung darunter laufen. Das Haus soll später mal meine Cousine bekommen. Ich möchte nun ab 2026 eine jährliche Wegerente haben. Die Zufahrt hat eine Größe von ca. 150 m², der Bodenrichtwert beträgt ca. 300,00 €.

KI unterstützte Antwort darauf:

Da für das Grundstück bereits ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht als Grunddienstbarkeit besteht, aber das Leitungsrecht fehlt, ergeben sich für die Berechnung einer Wegerente ab 2026 folgende rechtliche und wirtschaftliche Aspekte:

1. Rechtlicher Anspruch auf eine Rente
Bestandsschutz: Bei einer freiwillig vereinbarten Grunddienstbarkeit (wie dem Recht von 1973) gibt es keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine laufende Rente, sofern diese nicht damals im Vertrag vereinbart wurde.

Fehlendes Leitungsrecht: Da Strom- und Wasserleitungen ohne Grundbucheintrag liegen, haben Sie eine starke Verhandlungsposition. Sie können die nachträgliche Eintragung eines Leitungsrechts davon abhängig machen, dass für die Zukunft (ab 2026) eine jährliche Entschädigung (Wegerente) gezahlt wird.
Notwegrente: Sollte das hintere Grundstück ohne diese Leitungen nicht nutzbar sein, könnte ein "Notleitungsrecht" analog zum Notwegerecht (§ 917 BGB) greifen, für das Ihnen von Gesetzes wegen eine jährliche Geldrente zusteht.

2. Berechnung der Wegerente (Beispiel 2026)
Die Höhe einer Wegerente orientiert sich oft an der Verzinsung des Bodenwerts der beanspruchten Fläche. Üblich sind Sätze zwischen 2 % und 5 %.

Ihre Daten:
Fläche: 150 m²
Bodenwert: 300,00 €/m²
Gesamtwert der Fläche: 45.000,00 €
Beispielrechnung für die jährliche Rente:
Bei 2 % Verzinsung: 900,00 € pro Jahr
Bei 4 % Verzinsung: 1.800,00 € pro Jahr

Zusätzlich können Sie vereinbaren, dass sich die Nutzer (Tante/Cousine) an den Unterhaltskosten (Räumpflicht, Instandsetzung) beteiligen.

3. Empfehlung für das weitere Vorgehen
Einigung suchen: Da das Haus in der Familie bleiben soll (Cousine), empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung.
Notarielle Ergänzung: Lassen Sie das Leitungsrecht im Grundbuch nachholen. In diesem Zuge kann die Wegerente als dauerhafte Reallast für den jeweiligen Eigentümer (auch die Cousine) festgeschrieben werden.
Wertsicherung: Vereinbaren Sie eine Wertsicherungsklausel (Indexierung), damit die Rente über die Jahre an die Inflation angepasst wird.

Für die rechtssichere Gestaltung des neuen Vertrags sollten Sie einen Notar hinzuziehen, da Änderungen an Grunddienstbarkeiten beurkundungspflichtig sind.
KI-Antworten können Fehler enthalten.

Gruß

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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Fr Dez 26, 2025 20:36

Die KI hat fast bewundernswert korrekt die Sachlage erfasst.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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