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Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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53 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon bauer hans » Sa Dez 27, 2025 10:51

Insbesondere sind COUSINEN schwierige Fälle :?
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Ecoboost » Sa Dez 27, 2025 11:05

Servus,

neuer Sachverhalt.

Gruß

Ecoboost
Zuletzt geändert von Ecoboost am Di Jan 13, 2026 17:57, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Otto Mohl » Sa Dez 27, 2025 12:53

T5060 hat geschrieben:Die KI hat fast bewundernswert korrekt die Sachlage erfasst.

Da hat die KI aber gesagt, dass du Schmarrn erzählt hast, weil ein Rechtsanspruch auf die Wegerente nicht besteht.

@eco
Gut verhandelt! Hoffentlich wird das dann auch so eingetragen. Ich finde es weiterhin unverschämt hoch. Für 900 Euro gibt's hier eine ganze Wohnung einen Monat warm gemietet. Wichtig ist aber, die Pflege des Weges abzuwälzen.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Sa Dez 27, 2025 13:58

Otto Mohl hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Die KI hat fast bewundernswert korrekt die Sachlage erfasst.

Da hat die KI aber gesagt, dass du Schmarrn erzählt hast, weil ein Rechtsanspruch auf die Wegerente nicht besteht.


Du irrst wieder mal in der eigenen Verwirrung. Er hat die Wegerente bekommen.
Und ich habe ohne KI kommentiert.

Schon 1980 war die KI schon soweit, dass sie deinen Intellekt vollständig ersetzt hätte.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Otto Mohl » Sa Dez 27, 2025 14:06

T5060 hat geschrieben:Du kannst für das Fahrtrecht eine jährliche Wegerente in Höhe von 5% des Bodenrichtwerts verlangen und das müssen die auch zahlen.
Ich gehe nicht davon aus, dass Oma damals explizit den Verzicht darauf erklärt hat, da die ja nichts von einer Wegerente wusste :lol:

200 qm x 400 € BRW/qm x 5% = 4.000 €


Sagtest du.
Die KI sagt, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gäbe. Ich übrigens auch.
Und dann sagst du, dass es die KI treffend zusammengefasst hat.

Das Orakel vom Obersalzberg hat immer eine sehr eigenartige Wahrnehmung der Welt.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Sa Dez 27, 2025 15:05

Die KI besagt, wenn bei Vertragsabschluß keine Wegerente vereinbart wurde, gibt es keinen Rechtsanspruch.

Der Jurist fragt hier erst einmal, gibt es überhaupt einen Vertrag, wenn ja: ist der rechtsgültig oder wurde sogar rechtswidrig der Weg genutzt ?

Dann sagt aber die KI und ich, die Leitungen im Weg liegen rechtswidrig. Ergo es muss neu verhandelt werden,
also muss ein neuer Vertrag entstehen und dort wird dann auch die Wegerente mit verhandelt.

Ergo : Alles Klirrchen ... :mrgreen: :lol: :klee:
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon Otto Mohl » Sa Dez 27, 2025 17:47

Der Jurist guckt ins Grundbuch und sieht, dass da eine Wegerecht eingetragen ist. Wenn es dazu keinen Beipackzettel gibt, ist das Thema damit für den Juristen durch. Eine Wegerente steht nicht zu.

Die Leitungen liegen da auch nicht "rechtswidrig".

Es gibt ein Notleitungstecht. Das muss, genau wie das Notwegerecht, nicht ins Grundbuch, weil es eh zusteht.

Für dieses Leitungsrecht steht eine "Rente" zu. Für das Wegerecht nicht.
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Re: Wert einer Zufahrt zu Hinterliegergrundstück

Beitragvon T5060 » Sa Dez 27, 2025 18:05

Den Beipackzettel gibt es immer, nennt sich "Eintragungsbewilligung" und da steht auch ein Wert des Rechts drin, zur Bemessung der Gerichtsgebühren.

Mit den Notrechten, Dienstbarkeiten, Duldungsrechten und Entschädigungen ist das immer so eine Sache, vor allen Dingen erinnere ich hier an §1020 BGB.
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