Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Nov 20, 2025 17:20

Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
30 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon togra » Mi Okt 03, 2012 12:19

abu_Moritz hat geschrieben:also für mich ist das ein klarer Fall mit dem Holzpolder, von Mensch geschaffen daher auch Mensch verantwortlich,


Dann müsste aber auch jede Fahrspur abgesperrt werden, nicht das da jemand ausrutscht :shock:
Und Wege generell sind auch vom Menschen erschaffen, da müsste man jeden hochstehenden Schotterstein entfernen :roll: .
So weit waren wir schonmal...

Dass ein Holzpolder so sicher wie möglich aufgesetzt werden sollte, ist eigentlich selbstverständlich.
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
Benutzeravatar
togra
 
Beiträge: 3162
Registriert: Do Okt 30, 2008 21:08
Wohnort: Uff'm Dorfe!
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Mi Okt 03, 2012 12:31

...und wenn es doch ins Rollen gekommen ist, dann war es nur scheinbar ordentlich aufgepoltert, in Wirklichkeit aber doch nicht.
Frage: Ist der Holzrücker ein Hellseher, daß er das erkennen muß? Wenn so gepoltert wird, daß das in höchstem Maße sicher ausschaut, dann kann der Rücker doch nicht mehr tun.
Falls das Polter jetzt doch ins Rollen kommt, hat er dann fahrlässig gehandelt? Oder ist da nicht auch höhere Gewalt beteiligt.Für höhere Gewalt braucht man meines Wissens nicht unbedingt zu zahlen.
Die Juristen werden jetzt wohl sagen, daß man dann eben um jedes Polter mit Flatterband in ausreichendem Abstand eine Absperrung errichten muß.
Als Waldbauer würde ich aber sagen, daß das zeit- und kostenmäßig unzumutbar ist. Folgerichtig wäre es dann meine Aufgabe während Fäll- und Rückearbeiten den ganzen betroffenen Waldabschnitt deutlich für Besucher erkennbar komplett zu sperren.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon chili » Mi Okt 03, 2012 21:47

Execout hat geschrieben:Der 6. Senat hat sich - ganz einfach und logisch - auf das Bundeswaldgesetz berufen - hier wohl § 14 BWaldG.

Die Entscheidung ist vom 02.10.2012, also "sozusagen noch warm"! Die komplette Entscheidung ist wirklich endlich mal ein "Meilenstein" für die Waldbesitzer und schafft endlich Rechtssicherheit! :klug: :prost:


Was du alles weisst...
Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht, deswegen ist die Begründung noch offen.

Und wenn das alles so "einfach und logisch" wäre, dann frage ich mich, wieso das Oberlandesgericht in der Vorinstanz anders geurteilt hat. Dort sind auch keine Ideoten als Richter beschäftigt.
chili
 
Beiträge: 312
Registriert: So Jan 08, 2012 1:09
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Mi Okt 03, 2012 22:49

Jupp, das ist aber auch nur die Meinung von Juristen.
Was die Herren Richter aber im Falle des Falles für ein lebensfremdes Urteil fällen, steht auf einem völlig anderen Blatt. Du glaubst es nicht, aber manche Juristen leben anscheinend echt auf Alpha-centauri oder sonst einer Galaxie. Die verlangen vielleicht, daß du am Anfang und am Ende deiner Polterstelle je einen Fahnenschwenker beschäftigst.
Jedenfalls zählt die Meinung von Juristen garnichts. Höchstens interessiert die gängige Rechtssprechung.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon frank1973 » Do Okt 04, 2012 5:28

abu_Moritz hat geschrieben:also für mich ist das ein klarer Fall mit dem Holzpolder, von Mensch geschaffen daher auch Mensch verantwortlich,
So klar nun auch wieder nicht.Was ist wenn der Polter ins rollen kommt weil ein paar leichtsinnige drauf herumturnen?Welcher Mensch ist dann schuld?
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
Benutzeravatar
frank1973
 
Beiträge: 2787
Registriert: Mi Dez 03, 2008 11:05
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon abu_Moritz » Do Okt 04, 2012 6:19

frank1973 hat geschrieben:So klar nun auch wieder nicht.Was ist wenn der Polter ins rollen kommt weil ein paar leichtsinnige drauf herumturnen?Welcher Mensch ist dann schuld?



in meinen Augen immer noch der, der es aufgestapelt hat, denn damit muss man einfach rechnen,
aber ist ja klar, IHR seid als Kinder nie in den Wald, und schon garnie auf einen Holzpolder geklettert...

Spielt doch einfach mal den Gedanken durch das unter eurem Polter ein Kind gestorben ist, könntet ihr je wieder ruhig schlafen nur weil ein Richter "festgestellt" hat, dass ihr "wirtschaftlich" vertretbar gehandelt habt, wieviel ist ein Kind "wirtschaftlich" wert?

In meiner Kindheit war kaum eine Baugrube mit mehr als einem Flatterband abgesperrt,
heute steht meist ein 2m hoher Bauzaun komplett um die Baustelle herum,
sicher dauert es nicht mehr lange das ein Richter entscheidet das es "wirtschaftlich vertretbar" ist, seine Polter so einzuzäunen, und dann fangt nicht an zu jammern, ich muss da echt sagen: selber schuld ....
offensichtlich muss ja immer erst was passieren, ein Gesetz muss es regeln, den normalen Menschenverstand zu gebrauchen kann man halt niemand anders zwingen....

So, nun gehe ich wieder in die Klinik, weiter gegen den Krebs kämpfen,
ich kann hier nur den Kopf schütteln über die Scheuklappen die so Manche aufhaben ...
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
Benutzeravatar
abu_Moritz
 
Beiträge: 4318
Registriert: So Jan 20, 2008 21:35
Wohnort: ES
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Djup-i-sverige » Do Okt 04, 2012 7:19

Falls das Polter jetzt doch ins Rollen kommt, hat er dann fahrlässig gehandelt? Oder ist da nicht auch höhere Gewalt beteiligt.Für höhere Gewalt braucht man meines Wissens nicht unbedingt zu zahlen.
Die Juristen werden jetzt wohl sagen, daß man dann eben um jedes Polter mit Flatterband in ausreichendem Abstand eine Absperrung errichten muß.
Als Waldbauer würde ich aber sagen, daß das zeit- und kostenmäßig unzumutbar ist. Folgerichtig wäre es dann meine Aufgabe während Fäll- und Rückearbeiten den ganzen betroffenen Waldabschnitt deutlich für Besucher erkennbar komplett zu sperren.


Aber 24 Std am Tag und mit Sicherungsposten alle 2m... :mrgreen: (Hoffentlich passt sich der Holzpreis dem Aufwand auch an :roll: )

in meinen Augen immer noch der, der es aufgestapelt hat, denn damit muss man einfach rechnen,
aber ist ja klar, IHR seid als Kinder nie in den Wald, und schon garnie auf einen Holzpolder geklettert...

Spielt doch einfach mal den Gedanken durch das unter eurem Polter ein Kind gestorben ist, könntet ihr je wieder ruhig schlafen nur weil ein Richter "festgestellt" hat, dass ihr "wirtschaftlich" vertretbar gehandelt habt, wieviel ist ein Kind "wirtschaftlich" wert?

In meiner Kindheit war kaum eine Baugrube mit mehr als einem Flatterband abgesperrt,
heute steht meist ein 2m hoher Bauzaun komplett um die Baustelle herum,
sicher dauert es nicht mehr lange das ein Richter entscheidet das es "wirtschaftlich vertretbar" ist, seine Polter so einzuzäunen, und dann fangt nicht an zu jammern, ich muss da echt sagen: selber schuld ....
offensichtlich muss ja immer erst was passieren, ein Gesetz muss es regeln, den normalen Menschenverstand zu gebrauchen kann man halt niemand anders zwingen....

So, nun gehe ich wieder in die Klinik, weiter gegen den Krebs kämpfen,
ich kann hier nur den Kopf schütteln über die Scheuklappen die so Manche aufhaben ...


Klar, ich bin in einem Tagebau rumgeklettert, hab mir öfters auf dem Abstellplatz für Maschinen Platzwunden geholt, meinst du da ist Einer gelaufen, und hat die Besitzer verklagt? da hies es : du D*** , pass Nächstesmal besser auf, und du hast da schonmal gar nichts zu suchen.
(Bin auch bis heute der Meinung das es genauso passt, und besser ist, als wenn dann zum Kind gesagt wird, "Warte, jetzt suchen wir uns einen den wir dafür verantwortlich machen können", diese Einstellung finde ich merkt man ja heute schon teilweise bei den Jugendlichen, die alles machen, anstellen und sich keiner Schuld bewusst sind)
Und der Bauzaun ist für Kinder ein Hindernis?drunter durchgraben, doch drüberklettern... und dann ist doch wieder der Baugrubenbesitzer schuld, als Nächstes müsste auch an der Baustelle 24Std am Tag von Anfang bis Ende der Baumaßnahme alle 2m ein Posten stehen (und ich wette selbst dann schaffst es ein Kind sich durchzuschleichen.)
Der normale Menschenverstand sollte Einem sagen, seinen Kinder wirklich beizubringen, sich von solchen Gefahrenstellen fernzuhalten, das auch das nicht immer das Unglück verhindern kann ,ist auch klar, aber wie würden die Eltern aufschreien, wenn die Aufsichtspflicht verschärft würde?So "Ein Kind zwischen 0 - 18 darf keinesfalls länger als 2 min aus den Augen gelassen werden, ansonsten liegt eine schwere Verletzung der Aufsichtspflicht vor- mit entsprechenden Folgen" das würde sicherlich die Unfallzahlen von Kindern nochmal gut drücken, ausserdem auch Jugendkriminalität und auch Drogenkonsum und frühe Schwangerschaften verhindern.
Und Andere Leute würden nicht mehr behelligt, und könnten wieder "normal" ihrer Tätigkeit nachgehen.
Übertrieben?Die paar Jahre deines Lebens sollte dir dein Kind schon wert sein...
Hab erst wieder mitbekommen, ein junge Mutter, die ihr Kind lieber (seit dem es überhaupt laufen kann) im ganzen Dorf ohne Aufsicht rumlaufen lässt,
Die würde wahrscheinlich auch Den verklagen, dem das Grundstück gehört wo diesem Kind was passiert, bevor sie mal den Fehler bei sich selber sucht...).
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
Djup-i-sverige
 
Beiträge: 9499
Registriert: Do Apr 08, 2010 13:18
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon frank1973 » Do Okt 04, 2012 11:13

@abu_moritz.Wenn jemand auf einem Waldweg entlangspaziert und wird von einem unsicheren Polter "erschlagen oder erdrückt" ist das eine Sache,wenn aber Leute ihre Kinder auf einem Polter herumturnen lassen oder selbst herumturnen eine andere.Da fehlt dann leider auch nur ein bisschen Menschenverstand.
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
Benutzeravatar
frank1973
 
Beiträge: 2787
Registriert: Mi Dez 03, 2008 11:05
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Bundesgerichtshof - Waldspaziergang auf eigene Gefahr

Beitragvon Obelix » Do Okt 04, 2012 13:15

Robiwahn hat geschrieben: ... eine Entscheidung des BGH[/url], die fast alle Waldbesitzer ruhiger schlafen lassen sollte, wenn jetzt das BGH entscheidet, das wir im Wald (also abseits der Wege) keine Verantwortung bei Schäden durch abfallende Äste etc. übernehmen müssen. ...

Man kann diesbezüglich nicht "Entwarnung blasen", da jeder Einzelfall in der Praxis anders bewertet wird. Auch sind nicht alle Richter/Instanzen gleicher Ansicht. Soweit ich weiss, halten sich vorhandene Urteile die Waage. Ob und wie ein konkreter Einzelfall bewertet wird und beim Weg durch die Instanzen ausgeht, ist absolut unabsehbar.
Obelix
 
Beiträge: 5408
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Do Okt 04, 2012 14:36

Aber eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat eine andere Bedeutung als die eines Amtsgerichtes. Ich hoffe, daß das eine Kertwendung in der Rechtsprechung in dieser Hinsicht bewirkt. Aber - man wird abwarten müssen.

Wo war das noch passiert vor etwa zwei Jahren...? Da machte eine KiTa einen Ausflug in den Wald. Bei einem Holzpolter wurde Rast gemacht. Die Kinder liefen auf dem Polter herum. Solange, bis das Polter ins Rollen kam, ein Kind mußte sterben. Wen trifft nun die Schuld an dem Unfall? Die Kinder? Sicher nicht. Den Holzrücker? Mußte der wissen, daß das Holzpolter plötzlich als Rast- und Spielplatz mißbraucht wird? Wie der Fall entschieden wurde weiß ich nicht mehr.

@ Djup: Für mich als Waldbesitzer ist es billiger, an den Zugängen in den Wald ausgedruckte und laminierte Sperrschilder anzubringen als an jedem Polter zwei Wachleute hinzustellen, rund um die Uhr. Zur Zeit haben wir etwa 20 Holzpolter im Wald verstreut.
Der Vorteil ist: Ich kann Jeden anzeigen, den ich trotzdem als Spaziergänger im Wald erwische.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Djup-i-sverige » Do Okt 04, 2012 14:40

@ Djup: Für mich als Waldbesitzer ist es billiger, an den Zugängen in den Wald ausgedruckte und laminierte Sperrschilder anzubringen als an jedem Polter zwei Wachleute hinzustellen, rund um die Uhr. Zur Zeit haben wir etwa 20 Holzpolter im Wald verstreut.
Der Vorteil ist: Ich kann Jeden anzeigen, den ich trotzdem als Spaziergänger im Wald erwische.



Du hast mich falsch verstanden, ich meinte ja rund um deinen Wald alle 2m einen Wachposten, 24std am Tag solange bis die Waldarbeiten fertig sind, und die Polter abgefahren... n8 :wink: :mrgreen: (Darum ja auch mein Hinweis mit dem Holzpreis)
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
Djup-i-sverige
 
Beiträge: 9499
Registriert: Do Apr 08, 2010 13:18
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Do Okt 04, 2012 22:17

Ich hatte dich schon recht verstanden. Aber alle 2 m einen Mann hinstellen halte ich für übertrieben. Alle 4 m würde doch auch reichen, spart 50 % der Leute ein. :D

Diese Personalkosten werden in den Holzpreis eingerechnet, ist doch klar. Oder wie geht das in Supermärkten mit den Diebstahlskosten?
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon togra » Do Okt 04, 2012 22:43

Kormoran2 hat geschrieben:Holzpolter .... Polter

Wikipedia hat geschrieben:Als Polter oder Holzpolter (regional auch Polder/Holzpolder) wird in der Forstwirtschaft ein Sammelplatz für Langholz bezeichnet, der zur Abfuhr der Holzstämme dient.

Trotzdem Schande auf mein Haupt, bei uns wird's tatsächlich mit "t" geschrieben... :oops:
Also: Euch allen allzeit sichere Holzpolter... :D
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
Benutzeravatar
togra
 
Beiträge: 3162
Registriert: Do Okt 30, 2008 21:08
Wohnort: Uff'm Dorfe!
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Do Okt 04, 2012 22:45

War was??? :mrgreen:
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon buntspecht » Fr Okt 05, 2012 6:02

Hallo Ihr Polterfetischisten :D :D

Ich hatte kürzlich ein Gespräch mit einem Förster. Der betroffenen Wald ist städtische Naherholungszone. Im Sommer 2011 ist ein Junge von einem Polter gestürzt, leichte körperliche Schäden waren die Folge (gebrochener Arm). Der Polter war noch im entstehen, daher auch nicht zu 100 % korrekt aufgeschlichtet. Wie es der Zufall so will, hat der "Erziehungsberechtigte" nicht den Sohn "zusammengestaucht", sondern, da seines Zeichens Anwalt, den Forstbetrieb verklagt. Wie der Sturz genau zustande kam, konnte nicht geklärt werden, da alle Zeugen wohl noch weit unter 18 waren und zudem "spielbeteiligt". O-Ton des Försters: "vorm Gärichd hamm'mä Rechd grichd. Dä Richdä had an Owald zammgschiss'n - ä sull kümbfdich bessä auf san Sohn aufbass'n dass'sä ned af aan Boldä :wink: rumzägräbbln had und na a bessers Beischbill sän, denn er (dä Richdä) häddäd a nu wos annersch zä dann, als ihm (dem Owald) bei dära Kloochärei zä unnärhaldn" Quintessenz: Es war in keinster Weise nachzuweisen, dass der Polter unsachgemäß aufgeschlichtet war und bei Kindern ist beim Spielen immer auch mit körperlichen Schäden zu rechnen. Und da keine bleibenden Schäden entstanden sind, möge der Sohn des Anwalts diese als "Lebenserfahrung" verbuchen. Dies wurde vor dem Verfahren vereinbart, der Anwalt hatte dann doch auf die Klage verzichtet (vom Richter nahegelegt :D )

Gruß vom Buntspecht
Alle Kinder sind klug, solange sie klein sind, aber bei der Mehrzahl bleibt es beim Kinderverstand.

Jüdisches Sprichwort
Benutzeravatar
buntspecht
 
Beiträge: 3163
Registriert: Fr Jul 20, 2012 11:53
Wohnort: Franken
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
30 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], erwinruhl, Estomil, frafra, Google [Bot], Google Adsense [Bot], JueLue, kronawirt, rundumadum, steyr 30+

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki