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Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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30 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Bundesgerichtshof - Waldspaziergang auf eigene Gefahr

Beitragvon Robiwahn » Di Okt 02, 2012 19:42

N'Abend

Grad bei der abendlichen Spiegel-Lektüre entdeckt: eine Entscheidung des BGH, die fast alle Waldbesitzer ruhiger schlafen lassen sollte, wenn jetzt das BGH entscheidet, das wir im Wald (also abseits der Wege) keine Verantwortung bei Schäden durch abfallende Äste etc. übernehmen müssen. Natürlich hoffe ich trotzdem, das es nie zu Unfällen dieser Art kommt.

in diesem Sinne: :prost:

Grüße, Robert

PS: Für alle, die es irgendwann mal brauchen, hier der Link zur BGH-Pressemitteilung mit den genaueren Angaben zum Urteil und das Verfahrenszeichen: Urteil des VI. Zivilsenats vom 2.10.2012 - VI ZR 311/11 -.
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Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Di Okt 02, 2012 20:41

Mein Sohn spielte mir ein relativ neues höchstrichterliches Urteil zu bezüglich Verkehrssicherungspflicht im Wald.

http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA121002932&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Der Fall ist etwas kurios. So wie ich es verstehe, hat die Grundbesitzerin einen Forstwirt mit der Verkehrssicherung beauftragt. Trotzdem ist ihr in ihrem eigenen Wald auf einem Weg ein schwerer Ast auf den Kopf gefallen und sie klagt nun gegen ihren Angestellten/Beauftragten.

Der Bundesgerichtshof befindet, daß der Waldeigentümer nur für wald-atypische Gefahren haften muß, die ein Besucher nicht erwarten muß.
Zitat:
Er hafte deshalb nicht für waldtypische Gefahren, sondern nur für solche Gefahren, die im Wald atypisch sind. Dazu zählten insbesondere die Gefahren, die nicht durch die Natur bedingt sind.

Kann es sein, daß den unabhängigen Richtern der gesunde Menschenverstand zurückgekommen ist? Bisweilen konnte man ja denken, daß die Richter fernab jeglicher Realität in einem Wolken-Kuckucksheim leben, wo Jeder offensichtlich ganztags nur darüber nachdenkt, wie er Schaden von Mitbürgern abwenden kann, egal wie blöd die sich benehmen.

Das Urteil würde eine Lanze für die Waldbesitzer brechen. Jahrhundertelang war klar, daß man im Wald bei Sturm von einem Ast getroffen werden kann. Und niemand hätte jahrhundertelang dem Waldbesitzer deswegen eine Schuld in die Schuhe geschoben. Neuerdings war es aber so. Wer bei Sturm in den Wald ging und von einem fallenden Ast verletzt wurde, hatte eine finanziell sorgenfreie Zukunft, weil der Waldbesitzer in Zukunft seinen Lebensunterhalt finanzieren mußte. Notfalls sogar mit einer Rente.

Bliebe jetzt nur noch zu klären, was eine wald-atypische Gefahr darstellt. Etwa daß ein Raumschiff oder ein Flugzeug dem Waldbesucher auf den Kopf fällt? Aha, dann also muß der Waldbesitzer zahlen? ......Ich werd´nicht mehr......... :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Execout » Di Okt 02, 2012 20:46

Der 6. Senat hat sich - ganz einfach und logisch - auf das Bundeswaldgesetz berufen - hier wohl § 14 BWaldG.

Die Entscheidung ist vom 02.10.2012, also "sozusagen noch warm"! Die komplette Entscheidung ist wirklich endlich mal ein "Meilenstein" für die Waldbesitzer und schafft endlich Rechtssicherheit! :klug: :prost:
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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Robiwahn » Di Okt 02, 2012 20:47

Olle Kamellen ;-)

:prost:
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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Di Okt 02, 2012 21:18

Ey, Robi, du bist mir ´nen Eumel. Die Kamelle war wirklich sehr "oll". :lol:
(Sowas nennt man Duplizität der Ereignisse bzw. Postings)

Ich hatte gepostet ohne die neuesten Postings gelesen zu haben. Man könnte das eigentlich irgendwie zusammenführen. Nette Aufgabe für Adi!
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Re: Bundesgerichtshof - Waldspaziergang auf eigene Gefahr

Beitragvon Kormoran2 » Di Okt 02, 2012 21:23

Ich habe das jetzt so verstanden, daß es auch für Wege im Wald zutrifft. Nur für wald-atypische Gefahren ist der Waldbesitzer noch haftpflichtig. Was das ist, sei dahingestellt.
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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Robiwahn » Di Okt 02, 2012 21:26

Jo, soll Adi mal zusammenbasteln.

Mit deinem ausführlicherem Beitrag hast du natürlich Recht, endlich mal ne höchstrichterliche Entscheidung zu unseren Gunsten. Zu wünschen ist so ein Unglücksfall und die anschließenden Streitereien niemand, aber zumindest können Waldbesitzer wieder ruhiger schlafen (und bei Anfragen wegen Pflichten aus Waldbesitz kann man da jetzt lange Erklärungen weglassen)

Grüße, Robert
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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Di Okt 02, 2012 21:33

Was passiert denn jetzt mit den armen Verurteilten, die lebenslange Renten zahlen müssen? Ob es da Wiederaufnahme-Verfahren geben wird?

Ich kann mich auch immer noch nicht einkriegen über den Passus, daß der Waldbesitzer jedoch für atypische Gefahren haften muß. Ich könnte ja noch verstehen, daß ein Waldbesucher nicht mit abstürzenden Flugzeugen rechnen muß. Aber warum - um Gottes Willen - muß dann der Waldbesitzer haften?

Fair und gerecht wäre es, wenn der BGH festgestellt hätte, daß Waldbesitzer nur für fahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Gefahren haften muß. Fazit wäre: Wer freiwillig den Gefahrenraum Wald betritt kann nicht klagen gegen einen erlittenen Waldschaden.
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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Falke » Di Okt 02, 2012 21:49

*Themen zusammengefügt*
Adi


(scheint geklappt zu haben ....)

Ich hab' mich beim Lesen der Themenüberschrift schon gesorgt, dass ich meine Aussage hier revidieren müsste .
Adi hat geschrieben:Du musst nur entlang von öffentlichen Wegen dafür sorgen, dass dort keine
morschen Bäume jeden Moment umfallen könnten oder große angeknackste Äste zu Boden fallen. Im Wald selbst bewegt sich jeder
'auf eigene Gefahr' ...


Gruß
Adi
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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Di Okt 02, 2012 22:19

Jupp, das ist ein sehr gutes Beispiel, wo man nun trefflich streiten kann.
Ist ein Holzpolter eine waldtypische Gefahrenquelle oder nicht?
Gegenfrage: Wo können einem Gefahren von einem Holzpolter drohen? In der Stadt? Am Meer? Nein, nur im Wald oder auf dem Gelände des Sägewerkes.
Es heißt ja: Dazu zählen insbesondere die Gefahren, die nicht durch die Natur bedingt sind.
Insbesondere!!! Im Sinne von "ganz besonders".
Demzufolge kann es aber auch noch andere Gefahren geben, die nicht durch die Natur bedingt sind, für die aber trotzdem keine Haftung übernommen wird. Und dazu würde ich die Holzpolter zählenl.
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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Di Okt 02, 2012 22:58

Nicht alle Vorkehrungen zu treffen, daß nix passiert, fällt unter Fahrlässigkeit und ist dann immer strafbar.
Aber normal ist ja, daß man ein Polter halbwegs sicher aufpoltert und sichert. Wenn sich dann trotz allem Sachverstand ein Unfall mit dem Polter ereignet ist das wohl eine nicht durch die Natur bedingte Gefahr bei der der Grundbesitzer nicht haften muß weil er eben alle Sorgfalt angewendet hat.
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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Kormoran2 » Di Okt 02, 2012 23:29

Der letzte Satz ist ja auch sehr einleuchtend und nachvollziehbar.
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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon abu_Moritz » Mi Okt 03, 2012 7:10

Jupp1303 hat geschrieben:Also gehen wir es mal langsam durch : Ein Holzpolder ist für den Wald typisch und für den Wald nicht atypisch, wurde aber nicht durch die Natur geschaffen.

Dazu zählen insbesondere die Gefahren, die nicht durch die Natur bedingt sind.


... und mit dem Satz hat der BGH das Thema Holzpolder, zwar nicht positiv oder negativ entschieden, sondern er lässt es offen oder er sagt damit, lieber Forstunternehmer, sobald du den Baum abgesägt hast oder am Absägen bist, achte darauf, dass du alle Vorkehrungen triffst, damit nichts passieren kann. Den wer alle Vorkehrungen getroffen hat, dass nichts passieren kann, muss zwangsläufig nicht haften.



also für mich ist das ein klarer Fall mit dem Holzpolder, von Mensch geschaffen daher auch Mensch verantwortlich,
anders dagegen ein Sturmmikadowald, solange der Mensch noch nicht eingegriffen hat und deswegen die Gefahr vergrößert hat
Gruß Jo


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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon abu_Moritz » Mi Okt 03, 2012 9:49

Jupp1303 hat geschrieben:Nicht unbedingt, solange der Polder ordentlich und sauber aufgesetzt ist.



dann passiert ja auch nix - also erübrigt sich die Frage wer schuld ist
Gruß Jo


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Re: Wichtiges BGH-Urteil wg. Verkehrssicherungspflicht

Beitragvon Execout » Mi Okt 03, 2012 10:56

Jupp1303 hat geschrieben:Immer unterscheiden zwischen Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Wer strafrechtlich fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat haftet immer für den Schaden und wird dafür auch noch bestraft i.d.R.

Aber nur, wenn ausdrücklich das jeweilige Tatbestandsmerkmal (Vorsatz - Fahrlässigkeit) erfüllt ist...
Aber, laß mal gut sein Jupp, juristisches Halbwissen hilft da nicht wirklich weiter, da gibts tausende Dissertationen zu dolus eventualis, dlus alternativus)..., abgrenzung von Vorsatz zu Fahrlässigkeit &&&&... :mrgreen: :klug:

Ich für meinen Teil lehn mich entspannt zurück, werd die Diskussion, die hier zwischen Nichtjuristen ausgebrochen ist, nicht weiter verfolgen, sondern ggf. , wenn es akut werden sollte, in eine Einzelfallprüfung einsteigen! :prost:
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