Hier gilt: Haftung nach Billigkeit.
Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung, wenn er eine teure Maschine einem unerfahrenen und gering bezahlten Arbeitnehmer anvertraut.
Es wäre "unbillig", wenn der kleine Azubi mit seinem Mickergehalt den Schaden abstottern müsste.
Der Schaden am Fahrzeug bleibt vermutlich dem Halter bis auf ein paar Prozent, die er dem Azubi abknöpfen kann.
Das Erntegut deckt vllt die Betriebshaftpflicht ab. Fragen kostet nichts.
MFG