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615 LSA Turbomatik E hat geschrieben:Aus gegebenem Anlass. Azubi hat den Hänger voll Getreide in den Graben geschmissen. Wer kommt dafür auf ? Für den Schäden am Hänger und den Teilverlust der Gerste ?
615 LSA Turbomatik E hat geschrieben:Aus gegebenem Anlass. Azubi hat den Hänger voll Getreide in den Graben geschmissen. Wer kommt dafür auf ? Für den Schäden am Hänger und den Teilverlust der Gerste ?
JueLue hat geschrieben:Getreidezug umgeworfen - das wird wenn keine technischer Defekt vorliegt mindestens eine mittlere Fahrlässigkeit sein.
Der Arbeitgeber muss abschätzen, ob er dem Mitarbeiter das teure Gerät anvertrauen kann, und ihn einweisen und auf Gefahren hinweisen (das Ganze schriftlich dokumentieren).
Der Arbeitnehmer ist bei leichter Fahrlässigkeit komplett raus, bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden geteilt, bei grober Fahrlässigkeit (Ampel bei rot überquert) hafte der Arbeitnehmer.
Praktisch dürfte das Azubis finanziell überfordern. In der Rechtsprechnung gibt es wohl eine Begrenzung bei Azubis auf 3 Monatsgehalte.
Es gibt wohl (Berufs)haftpflicht-Versicherungen die solche Schäden abdecken - keine Ahnung was die kosten, es könnte sich lohnen als Ausbilder darüber nachzudenken den Azubi beim Abschluss so einer Versicherung zu unterstützen.
JueLue
T5060 hat geschrieben:Schaden dokumentieren und auch was die Ursache sein könnte, also beweissichern.
Möglichst gewissenhaft, dann halt den Schaden bei der Haftpflicht vom Azubi einreichen.
wastl90 hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:Schaden dokumentieren und auch was die Ursache sein könnte, also beweissichern.
Möglichst gewissenhaft, dann halt den Schaden bei der Haftpflicht vom Azubi einreichen.
Eine Private Haftpflicht des AN zahlt für Schäden beim AG? Das wäre mir wirklich neu!
Besonderheit Ausbildung
Eine Besonderheit gibt es bei Auszubildenden allerdings doch. Sie haften nämlich nur, wenn Sie aufgrund Ihrer Einsichtsfähigkeit, Ihrer Erfahrung und Ihrem Ausbildungsstand in der Lage gewesen wären, den Schaden zu vermeiden. Ihr Ausbilder hat eine erhöhte Pflicht, Sie einzuweisen und zu beaufsichtigen. Sind ihm dabei Fehler beispielsweise bei der Organisation anzulasten, haftet er selbst zumindest anteilig für den Schaden, den der Azubi verursacht hat.
T5060 hat geschrieben:...
Ja, auch du kannst dazulernen, siehe hier: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/arb ... ausbildung
wastl90 hat geschrieben:Besonderheit Ausbildung
Eine Besonderheit gibt es bei Auszubildenden allerdings doch. Sie haften nämlich nur, wenn Sie aufgrund Ihrer Einsichtsfähigkeit, Ihrer Erfahrung und Ihrem Ausbildungsstand in der Lage gewesen wären, den Schaden zu vermeiden. Ihr Ausbilder hat eine erhöhte Pflicht, Sie einzuweisen und zu beaufsichtigen. Sind ihm dabei Fehler beispielsweise bei der Organisation anzulasten, haftet er selbst zumindest anteilig für den Schaden, den der Azubi verursacht hat.
(Qulle: Dein Link)
Grundsätzlich haftet der AN nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz. Das dürfte wahrscheinlich nicht der Fall sein wenn sich der Azubi verlenkt und im Graben landet?!
Die Besonderheit bei der Ausbildung, wie oben Zitiert, kannst du selbst lesen. Was machst du wenn der Azubi sagt "Das Gespann war für mich zu Groß, ich konnte das nicht einschätzen"?
Den Fall bei dem wirklich die Versicherung des AN bzw. des Azubis einen solchen Schaden bezahlt hat, musst du mir erst einmal nennen.
T5060 hat geschrieben:...
@JueLue: Einfach der Haftpflicht melden, die schreibt dir dann schon ob eine Deckungszusage besteht oder nicht
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