Wenn es so glimpflich abgegangen ist - vor allem ohne Personenschaden - um so besser.
Dieser Fall wäre im Prinzip (grobe Fahrlässigkeit) ja auch etwas für die Privathaftpflicht des Azubis gewesen.
Interessieren würde mich, ob die im Falle eines wesentlich höheren Schadens dann nur für die reduzierte Haftung des Azubis (3 Monatsgehälter) eintritt oder der Gesamtschaden reguliert wird.
JueLue