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Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon voro » Mo Aug 09, 2010 18:24

euro hat geschrieben:Hab da mal was von Kupferlecksteinen gelesen, die sollen Schäflein besonders mögen...
Oft nur einmal.


Man könnte ja auch mal 'ne Düngung des Grünlandes mit Kupfer in Erwägung stellen - müsste eigentlich einen signifikanten Mehrertrag im Vergleich zu von Schafen abgeweideten Flächen bringen.

Vielleicht reicht schon ein Hinweisschild am Rand aus .... das wäre dann ein Phantomeffekt :)
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon Malte » Mo Aug 09, 2010 18:42

Oder solche Hinweisschilder:

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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon Fassi » Di Aug 10, 2010 9:01

Gemäß der Literatur so etwa zu Beginn der modernen Landwirtschaft bis etwa 2. Weltkrieg oder noch kurz dannach. Die Schäfer zogen halt im Herbst aus den Mittelgebirgen in die Talauen und dort dann halt zuerst auf der Stoppeläcker. Hatte für beide seiten einen Vorteil, der Schäfer hatte bei seinen Schafen den "flushing- Effekt" und der Bauer bekam das auflaufende Unkraut weggefressen und nebenbei noch wertvollen Dünger.

Teilweise waren die danach nicht mehr rübenfähig wegen der Hundspetersilie, die man nicht so gut chemisch bekämpfen konnte. Das Zeug kam eindeutig von den Schafen, denn überbetrieblich rodete man seinerzeit dort nicht.


Ist möglich, nicht alle Samen können verdaut werden und werden dann verschleppt (teilweise übrigens auch in der Wolle). Kann einem aber auch mit jeder anderen Tierart passieren, nur werden die halt nicht (mehr) so gehalten wie Schafe.

Aber um zum Thema zurück zu kommen, die Schäfer dürfen, wie andere Landwirte, auch nicht einfach so fremde Flächen. Sie müssen den besitzer schon um Erlaubnis fragen. Ob sie wirklich so viel hartnäckiger sind wie der Milchbauer, der regelmässig ein bis zwei Mähwerkbreiten über die Grenze mäht (da fällt allerdings die Erziehung mit einem entsprechenden Rundeisen im Grenzbereich leichter), oder Ackerbauern, die prophylaktisch über Grenzen Unkräuter spritzen, sei übrigens mal dahin gestellt. Aber bei bei Schäfern gibts einen Vorteil, die Wanderschäfer (und da vor allem die harten Wildwestschäfer) werden jährlich weniger.

Gruß Christian

PS: Die Preise sind übrigens interessant. Lamm geht ja noch, aber das Schaf würde für den Preis bei mir eher in den Hundezwinger wandern als in den Verkauf.
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon thunderstruck » Di Aug 17, 2010 15:24

So viel Geld kann man mir gar nicht dazugeben, daß ich Schaffleisch esse. Kotz!
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon Fassi » Di Aug 17, 2010 18:41

Dann hast Du noch nie richtiges Schafleisch gegessen, höchstens das was man früher unter Hammel verstand (die waren meistens uralt) oder den Mist aus Neuseeland oder von einem Koch oder Metzger, der keine Ahnung von Schaf hat (was übrigens gar nicht mal so selten ist). Aber ein gutes, richtig abgehanges Stück Lamm da geht kaum was drüber, höchstens noch Lammbratwurst.

Gruß Christian
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon thunderstruck » Di Aug 17, 2010 18:49

Ich bin auf einem Schafbetrieb (Schwarzkopf und Texel) großgeworden. Da gab es laufend Schaffleisch, von Lamm bis Hammel. Das einzige Schaffleisch, was ich je gemocht habe war von der Heidschnucke. Schmeckt eher wie Wild.
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon Woisetschlägers » Mi Aug 18, 2010 20:30

Hallo allerseits,
wir haben seit 2 Jahren mit einem " Wanderschäfer"ein ähnliches Problem. Der kommt meistens Ende April/Anfang Mai, koppelt in der Abenddämmerung ein und verschwindet im Morgengrauen.
Die Jagdpächter haben schon mehrmals seine Spuren gesehen (er treibt quer durch den Wald), ihn aber nie auf frischer Tat ertappt. Zwei weitere Nachbarhöfe sind auch betroffen, leider hat der Mistkerl keine Ohrmarken oder ähnliches an seinen Tieren.
Unsere Wiese liegt uneinsehbar im Wald, so dass er quasi freie Fahrt hat. Nur durch Zufall haben wir es mitbekommen, dass eingepfercht wurde. Der Schaden lag bei ca. 600 Euro. Die Polizei hat nix gemacht, da er ja "weg" war.... Anscheinend geht der auch bei Nachbargemeinden durch eingesähte Äcker mit Sommergetreide, wie Kollegen berichteten.
Leider hat ihn niemand angesprochen oder ein Auto (Kennzeichen) aufgeschrieben...
Was tun? Ich kann ja nicht 4 Wochen im Wald auf der Lauer liegen?

Gruß
Alex
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon Piet » Do Aug 19, 2010 18:32

Woisetschlägers hat geschrieben:Hallo allerseits,
ihn aber nie auf frischer Tat ertappt. keine Ohrmarken oder ähnliches

Gruß
Alex


Passt irgendwie nicht zusammen, oder hat er einen Zettel hinterlassen auf dem steht, seine Tiere haben keine Marken?
http://www.jagtnorden.de
Alta, lass uns Baumarkt!
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon CarpeDiem » Do Aug 19, 2010 20:28

Das scheinen ja rauhe Sitten zu sein, fast wie anno dazumals im Wilden Westen!
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