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Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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39 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon peterg » Fr Aug 06, 2010 6:55

Situation: Meine Weiden liegen recht eng beieinander. Auf einer davon stehen meine Pferde. Die anderen sind ordentlich eingezäunt und ich hoffe, dass noch was wächst für den Rest des Sommers. Seit vorgestern ist ein Wanderschäfer in der Gegend. Hat mir einen Weidezaun abgebaut und die Weide restlos abgeweidet. Gestern trieb er seine Tiere über die Weide, auf der meine Pferde stehen. Meine Frau stellte ihn zur Rede: Wüste Beschimpfungen, wir würden ihm sämtliche Weiden nehmen, irgendwo müsse er ja schließlich hin mit seinen Tieren, außerdem sollten wir mal unseren Zaun in Ordnung bringen (den seine Schafe demoliert haben), und weitere Nettigkeiten, die man besser nicht zitiert. Nebenbei: wann immer ich bei den Pferden Wasser auffülle, ist es nach einer halben Stunde von den Schafen gesoffen. Ich muss momentan mehrmals täglich nachfüllen. Wenn ich komme, bleibt unser Schäfer stets in respektabler Entfernung, aber in bester Sichtweite.
Ich möchte nicht den großen Krach anfangen, aber irgendwo bezahle ich schließlich für mein Land und möchte es dafür auch nutzen. Und auch meine Pferde haben Hunger und Durst.
Gibt es Erfahrungen in solchen Fällen?
Danke schon mal
Peter
peterg
 
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon hans g » Fr Aug 06, 2010 8:21

peterg hat geschrieben:Gibt es Erfahrungen in solchen Fällen?

na ja---musst deinen ganzen MUT mal zusammen nehmen und den kerl zur rede stellen.
bei mir wars ne SCHÄFERIN :D ---war einfacher.
früher wurde das SO geregelt---1-2 mal wurde dem ganz klar gesagt,WOS lang geht---wenns nichts half, verabredeten sich 2 bauern und nahmen nen dicken KNÜPPEL mit---das führte zum ZIEL.
hans g
 
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon fendt59 » Fr Aug 06, 2010 12:20

Hallo
Der hat jetzt keine Wanderschäferei zu betreiben.Siehe unser Naturschutzgesetz im Saarland,dort steht
drinnen ,daß vom 01.04 bis 15.10 das Betreten von Wiesen für Unbefugte generell verboten ist.Ich kann
mir vorstellen,daß es vermutlich unser "Freund aus der Nähe von Assweiler" ist.Taucht mit schöner Regel-
mäßigkeit bei uns Ende März auf.Früher hat man einen Reisigbesen verkehrt herum in den Boden gesteckt
dann blieben die weg vom Grundstück. Mir hat er auch trotz Verbot schon mehrfach die Koppeln demoliert.Ich habe mir den Helfer,der auf die Schafe aufpasst vor 2 Jahren geschnappt und ihm eindringlich
gezeigt,daß ein erneutes Betreten oder Beschädigen der Weide,körperliche Konsequenzen nachzieht.Jetzt
ist Ruhe.Der Typ ist so dumm,der hat mittlerweile nur noch einen Hund dabei,da sonst die 2 ihm auf der
Nase herum getanzt sind.
Wenn Du nicht den direkten Weg gehen willst,dann dokumentiere die abgefressenen Flächen (Schafkot etc.)
und zeige ihn an wegen Verletzung gegen das Naturschutzgesetz und wegen entgangener Weidemöglichkeit
und daraus resultierenden Futterzukauf und mache Schadensanspruch geltend. 4 - 5 Rundballen Heu oder
ähnliches.Es gab außerdem noch der Schäfer aus Bebelsheim,dessen polnische "Z.....arbeiter" gingen früher
auch einfach querfeldein und " wußten " nie wovon man spricht,außer bei dem Wort Polizei,da wurden die
wach.
Viel Erfolg
Gruß Ralph
Power to the Bauer,mit Fendt
fendt59
 
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon thunderstruck » Fr Aug 06, 2010 13:35

Wolff hat geschrieben:
Liberty hat geschrieben:
Wolff hat geschrieben:früher wurden die weiden mit der waffe verteidigt :D ich würde mir den burschen packen und mitsamt seiner herde zum deubel jagen. dein land, dein wasser, deine rechte. also? was hält dich ab ? einen rechtsstreit brauchste nicht versuchen, bis dahin haben deine pferde kein gras mehr und du hast nee hohe wasserrechnung. reden bringt wohl nicht wirklich viel. wenn du angst vor ihm hast, oder vor der auseinandersetzung, tue dich mit deinen anchbarn zusammen, ich denke da handelt er genauso. aber das wasser abgraben lassen, würde es bei mir nicht geben. latte in die hand und das freundlche gespräch suchen :D


o.k. wenn wolff vor MIR stehen würde, würde ich dem wohl auch folge leisten. :oops: oder alternativ, als frau, den rock etwas höher ziehen........ 8)

lg :klee:



bei dir ziehe ich die möglichkeit des rockes doch eher vor. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Ja, wenn Wolff schon die Latte in die Hand nimmt.... :klug:
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
aus welchem wir nicht fliehen können.
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon amwald 51 » Fr Aug 06, 2010 15:27

servus mitanand
hans g hat geschrieben:
peterg hat geschrieben:Gibt es Erfahrungen in solchen Fällen?

na ja---musst deinen ganzen MUT mal zusammen nehmen und den kerl zur rede stellen.
bei mir wars ne SCHÄFERIN :D ---war einfacher.

... sein tete a' tete dauerte so etwa ein stündchen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
grüße vom alpenrand
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon yellowsunshine » Fr Aug 06, 2010 16:15

schönen abend zusammen,

bin ich da jetzt wahnsinnig naiv wenn ich frage, warum man da nicht die polizei ruft? also ist doch nicht so, dass ich auf meinen wiesen ohne absprache irgendwen dulden muss, oder? (bekomme gerade angst um meine koppeln, wir liegen auch im einzugsgebiet von einem wanderschäfer)

also, bevor man zum knüppel greifen muss, mein ich nur ;)
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon amwald 51 » Fr Aug 06, 2010 16:41

servus mitanand
yellowsunshine hat geschrieben:schönen abend zusammen,
bin ich da jetzt wahnsinnig naiv wenn ich frage, warum man da nicht die polizei ruft? also ist doch nicht so, dass ich auf meinen wiesen ohne absprache irgendwen dulden muss, oder? (bekomme gerade angst um meine koppeln, wir liegen auch im einzugsgebiet von einem wanderschäfer)
also, bevor man zum knüppel greifen muss, mein ich nur ;)

... a) versteht der schäfer imho nur mit dem knüppel eingebleutes >>> unsere übliche landpolizei hat keinen
knüppel und die bereitsschaftspolizei werden sie auch nicht herbeizitieren
... b) ohne namen und sonstige angaben zur person des wandernden schäfers werden die auch äußerst ungern aktiv >>> mit anzeige aufnehmen oder so oder sich gar den ....... selbst vornehmen
grüße vom alpenrand
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon yellowsunshine » Fr Aug 06, 2010 16:44

also ich hab hier immer mal wieder ärger mit dem geziefer von einem sog. "gnadenhof", das sich nach schöneren wiesen umsieht. nachdem ich mit dem betreiber schon so ein- zweimal aneinander geraten bin, ruf ich da jedesmal die polizei, wenn die verlausten zossen mal wieder in meinem grünland rumgeistern. die werden auch jedes mal brav aktiv, dauert hier im ländlichen raum natürlich bisschen, aber die zeit geb ich denen ;) und dann kann ich zugucken, wie die die gäule einfangen und zurückbringen. ist doch ähnlich, ne, schlimmer, is ja vorsatz. und wenn der den zaun abbaut, das kanns doch nicht sein.
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon amwald 51 » Fr Aug 06, 2010 16:59

servus mitanand
... wie ich schon sagte, kein knüppel >> kein lernerfolg.
allenfalls hast du ein bisschen spaß, den bemützten bei deren aktivitäten zuzuschauen. an deren stelle, sollten die einmal darüber nachdenken, ihre schieeßeisen vor dem einrosten zu bewahren.
grüße vom alpenrand
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon dreamer176 » Fr Aug 06, 2010 17:04

Hallo,

bei uns das gleiche. Schleichen im Frühjahr auf die Wiesen. Doch dieses Jahr haben wir ihn auf frischer tat erwischt. Ein befreundeter Landwirt haut ihn daraufhin angezeigt. Erstens wegen Ernteausfall. Denn die abgefressene Wiese wird kein richtiges Altheu mehr. Dann hat er über die Nacht gehirtet und da wächst heuer nichts mehr. Dann fährt er mit seinen Unimog wie er will über die Wiesen. Dann will er uns noch vorschreiben wann wir Gülle fahren sollen. Nach der getätigten Anzeige hat er es zweimal mit Einschüchterung und Gewalt gedroht. Doch anders geht es nicht.

mfg
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon yellowsunshine » Fr Aug 06, 2010 17:10

also mir mit meinen popligen paar wiesen würde eine abgefressene heuwiese echt wehtun. ich mach ja keinen gewinn damit, aber das is mein futter übers jahr. das müsst ich dann zukaufen, das kanns doch nicht sein? mal ganz davon abgesehen, dass man die pferde dann noch extra entwurmen darf zwecks der ganzen schafscheisse
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon euro » Fr Aug 06, 2010 17:16

Hab da mal was von Kupferlecksteinen gelesen, die sollen Schäflein besonders mögen...
Oft nur einmal.
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon TLH » Fr Aug 06, 2010 19:46

mal ganz davon abgesehen, dass man die pferde dann noch extra entwurmen darf zwecks der ganzen schafscheisse
das ausgerechnet ist Quatsch; gerade Mischbeweidung wird zur Senkung des Parasitendrucks empfohlen, (jeder Wurm hat seinen ganz spezifischen Wirt)
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon SHierling » Fr Aug 06, 2010 20:00

Ja. "sagt man" ... Schafe können als Zwischenwirte für die Lungenwürmer der Esel / Pferde wirken, ohne dabei selber zu erkranken (richtig: sie haben ihre eigenen Lungenwürmer - aber eben nicht nur die!)

Ein besonderes Augenmerk sollte bei der Kombination Schaf, Ziegen- und
Pferdebeweidung jedoch auf die Entwurmung gegen Lungenwürmer und Leberegel
bei den Schafen/ Ziegen gelegt werden. Auch können sich Pferde mit dem
Bornavirus (Hitzige Kopfkrankheit) anstecken, einem Krankheitserreger, der
Verhaltens- und Bewegungsstörungen auslöst und bis zum Tod führen kann.
Leberegel und Lungenwürmer stellen (fast) nur in Feuchtgrünland eine Gefahr dar.
("Misch- und Wechselbeweidung mit Pferden und Wiederkäuern durchführen"
Dr. Johann Junk, Horst Berg)


Und gerade bei Tieren von Wanderschäfern kannst Du Leberegel (wie jeden anderen Parasiten) NIE ausschließen, die tragen nämlich keine Wassereimer neben sich her und fressen überall.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Wie weit gehen die Rechte von Wanderschäfern?

Beitragvon Rumpsteak » Fr Aug 06, 2010 21:01

hans g hat geschrieben:wenns nichts half, verabredeten sich 2 bauern und nahmen nen dicken KNÜPPEL mit---das führte zum ZIEL.


Bei der Schäferin ?

Im Grunde hat hans ja recht. Wenn DU nicht willst dass sich jemand auf DEINEN Wiesen aufhält hat dieser jemand das zu akzeptieren.
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