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Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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37 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon R16 » Fr Feb 27, 2015 18:28

Staffelsteiner hat geschrieben:Ja das Teil ist nicht unbedingt eine komplizierte teure Waage, sondern ein elektronisches Kraftmesselement mit einem Anzeigedisplay, welches die höchste gemessene Zugkraft leserlich festhalten kann. Praktisch das gleiche System wie eine Kranwaage .....


Meinst Du etwa so etwas?
http://www.grube.de/dynamometer-zugkraftmessgeraet-fuer-seile-15-045.html
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Brotzeit » Fr Feb 27, 2015 18:58

Ich dachte, die Seilwindenprüfung ist nur gefordert, wenn man das Teil gewerblich nutzt. Weiß jemand genau Bescheid, wie hier die Rechtslage ist? Ich empfinde das Ganze als zusätzliche Abzocke.....

Gruß
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Kraichgaupower » Fr Feb 27, 2015 19:52

Wen man die Winde gewerblich nutzt ist eine Windenprüfung jährlich durchzuführen, im privaten Bereich alle zwei Jahre. So ist es bei uns zumindest.
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Stoapfälzer » Fr Feb 27, 2015 20:11

So weit ich weiß schreibt die BG eine jährliche Prüfung im land, forstwirtschaftlichen Bereich vor. (Winde)
Bei reinen privat Anwendern ohne BG Mitgliedschaft ob da überhaut was gefordert ist :?:

Mein Kenntnisstand, wenn man selbst den Kurs hat braucht man keine Zugkraftmessung zu machen (laut Prüfbuch meiner Winde). Wie sollte die sich auch verändern kann ja eigentlich wenn überhaupt nur weniger werden. Werden Reparaturen an der Winde gemacht muss die Zugkraft vom Händler eingestellt werden.
Bzw bei elektrohyd. Winden regelt ja das DBV die max Zugkraft da kann ja nichts überschritten werden, wie ich hier mal gelesen hab.

Hier vertickt zwar jeder Händler Winden aber ich wüsste nicht wo der nächste mit Zugkraftmessgerät ist. :?
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon bauer-horst » Fr Feb 27, 2015 20:19

Also der BG Mann meinte das die Winden seither 2 jährig und gewerbliche Jährlich geprüft werden mussten. Wurde aber geändert auf jährlich.
Hab dann heute mal bei der FBZ Königsbronn angerufen. Hier war die Auskunft das die Prüfung in regelmäßigen Abständen durch zu führen wäre. Ob das jetzt ein Jahr oder öfter oder seltener ist würde nirgends stehen.
Zur Durchführung der Prüfung konnte er mir nichts sagen, er meinte nur das wenn man den Kurs besucht hat, die Prüfung der Winde ohne größere Investitionen durchzuführen sei.

Kann ich die Zugwaage auch für den Kran benutzen? Hier muss doch auch die Last gemessen werden.


Danke für´s h :shock:
Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Stoapfälzer » Fr Feb 27, 2015 20:25

Im Prüfbuch braucht man nur die einzelnen Punkte abgehen und abhaken das wars. Das meiste bezieht sich da auf Zapfwellenschutz ok, Kettchen dran, Seil ohne sichtbare Beschädigung, Anschlagmittel ohne Beschädigung, kein Ölverlust, Gitter intakt, Bremse funtionsfähig und so weiter.
Kann mir gut vorstellen dass es da auf Bundeslandebene auch leichte Unterschiede geben kann.
Hier ist die BG Nieder/Oberbayern Oberpfanlz und Schwaben zuständig.
Den Kurs muss ich heuer auch noch machen 1 Jahr ist Guthaben auf der Winde. :wink:
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Zitat Karl Valentin
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon dappschaaf » Fr Feb 27, 2015 20:26

Hallo,

Dass fordert doch lediglich die BG oder?

Gruß
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Jörg73 » Fr Feb 27, 2015 20:38

Und die Zertifizierungsstelle zB. Alko-Cert....

Gruß Jörg
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Brotzeit » Sa Feb 28, 2015 0:00

Ah, ich habe gemerkt, ich muss meine Frage genauer stellen. :wink:
Ich zahle Beitrag an die BG, weil ich Wald besitze. Die Seilwinde setzte ich nur für den Eigenbedarf ein. Ist nun die Überprüfung Plicht oder nicht? Falls ja, bitte ich um einen Link, wo man diese Forderung offiziell nachlesen kann (gültig für Bayern).

Danke
Brotzeit
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Seven-fifty » Sa Feb 28, 2015 5:03

Hallo,
Rechtsgrundlage für die JÄHRLICH wiederkehrenden Prüfungen zum Beispiel von Seilwinden ist die "Europäische Maschinenrichtlinie" in welcher es sinngemäß lautet:

http://www.tuev-sued.de/akademie-de/sem ... _linkname={keyword:}&

Verantwortlich für die Prüfungen ist nicht nur der Konstrukteur, Händler etc. sondern auch der BETREIBER des "technischen Produktes" (=Seilwinde).

Prüfmöglichkeit ist auch durch einen doppeltwirkenden Hydraulikzylinder und ein paar "Kleinigkeiten" gegeben -- wurde hier im LT an anderer Stelle schon mal sehr ausführlich und mit Bildern dargestellt (allerdings nicht von mir).

Viele Grüße in die Runde
"Seven-fifty"
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Forstjunior » Sa Feb 28, 2015 7:01

Lt. Meinem Kenntnisstand ist die Winden und Kranprüfung lt. UVV jährlich von jedem Unternehmer erforderlich. Unternehmer ist laut Definition jeder der Mitglied in der Lof-Sozialversicherung ist. Die automatische Mitgliedschaft besteht ab einer gewissen Grundfläche des Betriebs. Diese ist aber so gering, dass nahezu jeder Mitglied ist.
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Seven-fifty » Sa Feb 28, 2015 9:15

Die Maschinenrichtlinie spricht aber nicht von "Unternehmer" sondern von .... und BETREIBER...........(und betreiben "tut" jeder z.B. eine Bohrmaschine, der sie in die Hand nimmt und ein Loch damit bohrt = nicht nur der unternehmerisch tätige Elektriker, Handwerker )

und auch von "technischen Produkten"............ und auch die Prüfungsintervalle sind klar vorgegeben und keinesfalls "auslegungsfähig".

Denke, je breiter man dieses Thema erörtert, umso deutlicher wird dass dieses noch nicht "allgemein verstanden" wurde und "Handlungs-/REGELUNGSBEDARF" besteht......... ob uns allen dieses dann allerdings soo gefallen wird????? Auf jeden Fall ergäbe diese "Regelung" dann sicher einen immense Gebühreneinnahme, ähnlich wie bei den "verdachtsunabhängigen Waffenkontrollen".

Wer lesen kann sollte keine Mühe haben, die Maschinenrichtlinie im Internet zu finden und sich deren Inhalt selbst "zu Gemüte führen" können.
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Kraichgaupower » Sa Feb 28, 2015 13:08

Die Windenprüfung sollte man ja auch schon der eigenen Sicherheit zu liebe regelmäßig durchführen lasse.
Bei uns im Forst habe zb. viele Rückerkollegen den Haken "falsch" drin. Also wenn das Seil einläuft zeigt die Hakenöffnung weg von der von der Winde. Das ist verboten. Es hat den Vorteil, dass kein Reisig mitgeschleift wird bei leerem einlaufen. Aber das ist für mich und die BG ja kein Grund. Es wird ja auch geprüft ob die Winde sie Last hält und nicht nachlässt. Ganz wichtig beim Seilwindenunterstütztem fälle (Traufbäume).
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Forstjunior » Sa Feb 28, 2015 17:10

Ich war gestern an der Waldbauernschule in Kelheim beim Rückewagenkurs und da wurden dazu sogar Unterlagen verteilt. Die Rechtsgrundlage ist: DGUV Vorschrift 52, VSG3.1 Technische Arbeitsmittel und VSG 4.3 Forsten.

Originaltext im Internet unter http://www.dguv.de bzw. http://www.svlfg.de
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Re: Wiederkehrende Prüfung Winde/Kran

Beitragvon Seven-fifty » Sa Feb 28, 2015 18:47

Habe jetzt mal nach einer aktuellen Fassung geschaut:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 9000,d.d24

und da heißt es unter Punkt 3 (=Seite 16): 3 Prüfungen in Verantwortung des
Betreibers

und auf Seite 17 unten: • die von dem Unfallversicherungsträger ermächtigten Sachverständigen,
Diese können z. B. bei Herstellern oder Betreibern beschäftigt oder als freie Sachverständige
tätig sein.

Diese Quelle bezieht sich nur auf den Kran. Nach Seilwinden habe ich jetzt nicht mehr geschaut. Denke, es sollte im Interesse jedes "Betreibers" (ob nun unternehmerisch tätig oder "privat") sein sich seine eigene -ihm genehme- Auflage anzuwenden. Schließlich kann jeder tun und lassen was er will - er muss nur sehen, was er davon hat.

Frechguck: fällt mir gerade ein


Eines kann ich Euch sagen,
auch noch in alten Tagen
müsst Ihr lernen, lernen, lernen
bis Euch die Erben mal entfernen.

und flitze
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