langer711 hat geschrieben:Nächster Punkt:
Die Kraft-Messung muss in gleicher Lage und bei Stillstand erfolgen. (Stillstand nicht unbedingt, anderes Thema)
Aber der Schlepper darf in Längsrichtung nicht anders stehen, was die Neigung angeht. Die Last wird nie senkrecht am Messpunkt hängen sondern immer irgendwie seitlich und längs gestützt werden.
Gut… das könnte man durch Versuche noch herausfinden und eine Kurve hinterlegen.
Aber
Der Schlepper wird mit den Hinterrädern tiefer im Boden einsinken, wenn die Kiste voll ist. Auf dem Hof (harter Untergrund) wird es also eine andere Abweichung (Kurve) geben, als im Feld.
Der Lange
Hier komme ich jetzt gerade nicht ganz mit. Der Wiegevorgang würde ja nur erfolgen, wenn die Drille ausgehoben ist. Also am Vorgewende. Die Wiegezellen würde ich nun an der beweglichen Unterlenkerwelle der Drille montieren. Beim ausheben bewegt sich die Unterlenkerwelle nach oben bis zur Anschlagplatte. Hier die Messbolzen oder ähnliches montieren. Die Last drückt drauf und es erfolgt eine Gewichtsmessung. Soweit meine Idee.
Somit dürfte doch das einsinkverhalten der Schlepperräder egal sein, oder? Oder meinst Du das in Bezug auf unterschiedliche Lageposition der Drillmaschine?
Unterlenkerwelle im ausgehobenen Zustand >> hier sollte die Wägung erfolgen
Arbeitsstellung >> Unterlenkerwelle unten >> keine Wägung
